Russland

Russland (russ. Rossija), Kurzform für Russische Föderation (russ. Rossijskaja Federacija).

Inhaltsverzeichnis

1 Statistische Angaben


Lage:
Staat in Osteuropa und Nordasien. R. grenzt im Nordwesten an Norwegen (Grenzlänge 196 km), Finnland (1340 km), Estland (294 km) und Lettland (343 km), im Westen - über die Exklave Kaliningrad - an Litauen (273 km) und an Polen (210 km) sowie weiterhin an Weißrussland (990 km), im Südwesten an die Ukraine (2448 km), im Südosten an Georgien (723 km), Aserbaidschan (284 km), Kasachstan (6846 km) und die Mongolei (3485 km) sowie im Osten an China (3465 km) und Nordkorea (19 km); im Norden besteht Zugang zum Nordpolarmeer, im Osten zum Japanischen und Ochotskischen Meer, zum Pazifischen Ozean und zur Beringsee, Im Süden zum Kaspischen und im Südwesten zum Schwarzen Meer, im Süden zum Kaspischen; die gesamte Küstenlinie umfasst 37.653 km. Die Fläche beträgt 17.075.252 km².
Einwohner (2004):
143.474.219, davon 46,5 % männlich, 53,5 % weiblich; Altersstruktur 0–14 Jahre: 15,7 %, 15–64 Jahre: 70,9 %, 65 Jahre und älter: 13,4 %; Bevölkerungsdichte: 8,4 Einwohner/km²; 68,3 % im arbeitsfähigen Alter (Männer 15–64, Frauen 15–59); 68,2 % Beschäftigte (von den Personen im erwerbsfähigen Alter); 7,9 % Arbeitslose; Bevölkerungsentwicklung 1950–2004: 0,59 % jährlich, 1991–2004: 0,22 % jährlich; Nationalitäten (nach der Volkszählung 2002): 115.889.107 Russen (79,8 %, davon 144.128 Kosaken), 5.554.601 Tataren (3,8 %), 2.942.961 Ukrainer (2,0 %), 1.673.389 Baschkiren (1,2 %), 1.637.094 Tschuwaschen (1,1 %), 1.360.253 Tschetschenen (0,9 %), 1.130.941 Armenier (0,8 %), 843.350 Mordwinen (0,6 %, davon 84.407 Erza-Mordwinen), 814.473 Awaren (0,6 %), 807.970 Weißrussen (0,6 %), 653.962 Kasachen (0,5 %), 636.906 Udmurten (0,4 %), 621.840 Aserbaidschaner (0,4 %), 604.298 Mari (0,4 %), 597.212 Deutsche (0,4 %), 519.958 Kabardiner (0,4 %), 514.875 Osseten (0,4 %), 510.156 Darginer (0,4 %), 445.175 Burjaten (0,3 %), 443.852 Jakuten (0,3 %), 422.409 Kumücken (0,3 %), 413.016 Inguschen (0,3 %), 411.535 Lesginer (0,3 %), 293.406 Syrjänen (0,2 %), 243.442 Tuwinen (0,2 %), 229.938 Juden (0,2 %), 197.934 Georgier (0,1 %), 192.182 Karatschaier (0,1 %), 189.010 Tscherkessen (mit Adygejern, 0,1 %), 182.766 Roma (0,1 %), 173.996 Kalmücken (0,1 %), 172.330 Moldauer (0,1 %), 156.545 Laken (0,1 %), 148.556 Koreaner (0,1 %), 131.785 Tabassaraner (0,1 %), 125.235 Komi-Permjaken (0,1 %), 122.916 Usbeken (0,1 %), 120.136 Tadschiken (0,1 %), 108.426 Balkaren (0,1 %), 97.827 Griechen (0,1 %), 93.344 Karelier (0,1 %), 92.415 Türken (0,1 %), 75.622 Chakassen (0,1 %), 73.001 Polen (0,1 %), 1.503.731 ohne Angabe u. a (1,2 %). Religionszugehörigkeit: ca. 60 % Russisch-Orthodoxe, ca. 25 % Konfessionslose, ca. 12 % Muslime, ca. 1 % Katholiken, ca. 1 % Protestanten, ca. 0,5 % Buddhisten, außerdem Juden und Anhänger des Schamanimus u. a.
Hauptstadt und größere Städte (2005):
Moskau (10.425.705), St. Petersburg (4.580.620), Nowosibirsk (1.397.015), Ekatarinburg (1.308.441), Nischni Nowgorod (1.283.553), Samara (1.143.346), Omsk (1.138.822), Kasan (1.112.673), Čeljabinsk (1.092.958), Rostov-na-Donu (1.054.865), Ufa (1.029.616).
Währung: 1 Rubel (r.) = 100 Kopeken (kop.).
Wappen:
left
Das Staatswappen zeigt einen goldenen Doppeladler mit einem ebenfalls goldenen Zepter in der rechten sowie einem Reichsapfel in der linken Kralle vor rotem Hintergrund. Die Köpfe des Adlers tragen je eine Krone, über denen eine dritte Krone steht. Alle drei sind durch ein Band verbunden. Die Kronen symbolisieren heute die Exekutive, Legislative und Judikative, das Zepter und der Reichsapfel stehen für Schutz und Souveränität. Die Brust des Adlers ist von einem Wappen mit einem silbernen Reiter auf einem silbernen Pferd bedeckt, der mit einer langen Lanze einen durch Pferdehufe verletzten Drachen ersticht.
Flagge:
left
Weiß-blau-rote Trikolore, deren Farben auf dem Slawenkongress 1848 als Symbol der slawischen Gemeinschaft bestimmt wurden; ursprünglich an die Flagge der Niederlande angelehnt.
Hymne:
Gimn Rossii („Hymne Russlands“), Text von Sergej V. Michalkov (*1913), Melodie von Aleksandr V. Aleksandrov (1883-1946).
Feiertage:
Staatliche Feiertage: 23. Februar (Denʹ zaščitnika Otečestva, „Tag der Verteidiger des Vaterlandes“, =Tag der Russischen Armee), 9. Mai (Denʹ pobedy, „Tag des Sieges“ [über den Faschismus]), 12. Juni (Denʹ Rossii, „Tag Russlands“, Unabhängigkeitstag, Nationalfeiertag), 4. November (Denʹ narodnogo edinstva, „Tag der nationalen Einheit“); sonstige Feiertage: 1.-5. Januar (Neujahr), 7. Januar (orthodoxes Weihnachten), 8. März (Internationaler Frauentag), orthodoxes Ostern (beweglich), 1. Mai (Denʹ vesny i truda, „Tag des Frühlings und der Arbeit“).
Zeit:
Insgesamt 11 Zeitzonen, beginnend in Kaliningrad mit der Osteuropäischen Zeit (eine Stunde vor der Mitteleuropäischen Zeit) und endend auf Kamtschatka (11 Stunden vor der Mitteleuropäischen Zeit).
Staatssprache: Russisch
Staatsform: Präsidialrepublik
Staatsoberhaupt: Präsident (derzeit Vladimir V. Putin)
Regierungschef: Ministerpräsident (derzeit Michail E. Fradkov)
Politische Parteien:
Edinaja Rossija (ER, „Einiges Rußland“), Kommunističeskaja Partija Rossijskoj Federacij (KPRF, „Kommunistische Partei Russlands“), Liberalʹno-demokratičeskaja Partija Rossii (LDPR, „Liberaldemokratische Partei Russlands“), Spravedlivaja Rossia („Gerechtes Rußland“).
Bruttoinlandsprodukt (2004): 581,612 Mrd. US-Dollar, pro Kopf der Bevölkerung: 4044 US-Dollar
Bruttosozialprodukt (2004): 641,721 Mrd. US-Dollar, pro Kopf der Bevölkerung: 4473 US-Dollar
Auslandsverschuldung (2004): 125,710 Mrd. US-Dollar
Außenhandel (2004):
Import 100,193 Mrd. US-Dollar, Hauptlieferländer: 10,6 % Deutschland, 6,5 % Weißrussland, 6,1 % Ukraine, 4,7 % China, 3,9 % Japan; Export: 183,452 Mrd. US-Dollar; Hauptabnehmerstaaten: 8,4 % Niederlande, 7,3 % Deutschland, 6,7 % Italien, 6,1 % Weißrussland, 5,9 % Ukraine.
Mitgliedschaften:
Asia Pacific Economic Cooperation (APEC), Council of the Baltic Sea States (CBSS), Eurasian Economic Community (EURASEC), Europarat; European Bank for Reconstruction and Development (EBRD), G8, GUS, International Labour Organization (ILO), International Monetary Fund (IMF), Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Interpol, North Atlantic Co-operation Council (NACC), OECD, OSZE, Shanghai Cooperation Organization (SCO), UNO, UNO-Sicherheitsrat, Weltbank, WHO.


Anmerkung der Redaktion: Stand der statistischen Angaben ist, wenn nicht anders vermerkt, das Publikationsdatum des Artikels.

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2 Geographie

2.1 Naturraum

R. erstreckt sich nach dem Zerfall der Sowjetunion heute in etwa auf das Territorium des Zarenreiches am Ende des 17. Jh. Es umfasst einen beträchtlichen Teil Osteuropas sowie Nordasiens. Das sind 76,6 % der Fläche der ehemaligen UdSSR. Mit 17.075.252 km² bildet R. das bei weitem größte Land der Erde. Die Gesamtlänge der Landesgrenzen beträgt 20.017 km, die Küstenlinie umfasst 37.653 km. Die Ost-West-Ausdehnung erstreckt sich auf über 6500 km und die Nord-Süd-Ausdehnung auf ca. 4500 km. Diese Ausdehnung ist der Grund für die Aufteilung des Landesgebiets in elf Zeitzonen.

Die nördliche Grenze des russischen Festlandes bildet die Küste des Nordpolarmeeres, in dem zu R. gehörende Inseln liegen, u. a. der Archipel Franz-Joseph-Land, wo sich der nördlichste Punkt R.s befindet. Die östliche Grenze des Landes bildet der Pazifische Ozean (mit der Beringstraße und den Nebenmeeren: Beringmeer, Ochotskisches und Japanisches Meer). Die südliche und östliche Grenze hingegen verläuft hauptsächlich auf dem Festland, außer am Kaspischen Meer, dem mit 371.000 km² Fläche größten See der Erde, dessen Gewässer sich R. mit Kasachstan, Aserbaidschan, dem Iran und Turkmenistan teilt sowie dem Schwarzen Meer und der Ostsee.

Zu R. gehört außerdem die vom Kernland durch Litauen getrennte Exklave Kaliningrad, der nördliche Teil des ehemaligen Ostpreußens (bis 1945). Daneben gehören heute zu R. weitere Gebiete, die hauptsächlich während des Zweiten Weltkrieges einverleibt wurden, v. a. das ehemals finnische Karelien, kleine östliche Gebiete Estlands und Lettlands sowie Tuwinien und die vormals japanische Insel Sachalin. Bis auf die beiden letzteren in Asien, gehörten diese Gebiete zwar zum Zarenreich, während der Zwischenkriegszeit jedoch zu den unabhängigen Nachbarstaaten.

Das europäische R. ist landschaftlich geprägt durch das Osteuropäische Tiefland und umfasst die Vegetationszonen/Bodentypen arktische Tundra, Taiga, Waldsteppe, Schwarzerdezone, Steppe, Halbwüste und im Süden die unterhalb des Meeresspiegels gelegene Kaspische Senke. Die nördlich der Hauptstadt Moskau gelegenen Gebiete sind von zahlreichen Seen und Sümpfen durchzogen. Im Südwesten, in Karelien befinden sich die zwei größten Seen Europas – Ladoga- und Onegasee. Den Süden des europäischen R. begrenzt die Gebirgskette des Kaukasus, wo sich unweit der Grenze zu Georgien der höchste Berg des Landes befindet (Elbrus, 5642 m ü. d. M.).

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Der längste Fluss Europas ist die Wolga, die in ihrer vollen Länge von 3531 km durch R. fließt. Im asiatischen Teil R.s, in Sibirien, fließen mit Lena (4337 km), Irtysch (4248 km) und Ob (3676 km) allerdings drei noch längere Flüsse. Die meisten längeren Flüsse R.s befinden sich im asiatischen Landesteil (neben den schon genannten, Amur, Jenissej, Olenëk u. a.). Zu den längsten Flüssen im europäischen Teil gehören, neben der Wolga, Dnjepr (2201 km) und Don (1870 km), gefolgt von Kama (1805 km), Oka (1480 km) und Düna (1020 km).

Der europäische Teil R.s wird vom asiatischen Teil – aus physisch-geographischer Perspektive – durch das Uralgebirge abgegrenzt, das Höhen bis knapp 2000 m erreicht (Narodnaja, 1895 m). Östlich des Ural erstreckt sich das sehr flache Westsibirische Tiefland, das bis zum Fluss Jenissej reicht und von weiträumigen Sumpflandschaften durchzogen ist. Südöstlich wird das Westsibirische Tiefland durch das Mittelsibirische Bergland abgeschlossen, das sich bis zum Fluss Lena erstreckt und im Norden zum schmalen Nordsibirischen Tiefland abfällt. Zum Mittelsibirischen Bergland gehören die Gebirge Sajan (Munku-Sardyk, 3491 m) und das höchste Gebirge Sibiriens – Altai (Belucha, 4506 m), im russisch-kasachisch-chinesisch-mongolischen Grenzgebiet.

Östlich der Lena erhebt sich das Ostsibirische Gebirgsland, das sich in verschiedene Gebirgsketten, wie das Werchojansker (2389 m in Orlugan) und Tscherskigebirge (Pobeda, 3003 m) sowie Suntar-Chajata (Mus-Chaja, 2959 m), verzweigt und Höhen bis gut 3000 m erreicht. Die Halbinsel Kamtschatka ist durch ihre ca. 160 Vulkane mit Höhen bis zu 4688 m geprägt, von denen 29 noch aktiv sind.

Zwischen Kamtschatka und der japanischen Insel Hokkaidō erstreckt sich der Archipel der zum Gebiet Sachalin gehörenden Kurilen, die von Japan beansprucht werden. Zwischen dem Mittelsibirischen und Ostsibirischen Bergland befindet sich der Baikalsee, der mit 1637 m tiefste und mit 31.492 km² einer der größten Seen der Welt.

R. erstreckt sich über mehrere Klima- und Vegetationszonen, die von Norden nach Süden verlaufen: Die nördlichste, Polare Zone umfasst Inseln im Nordpolarmeer und den nördlichen Teil der Halbinsel Taimyr mit ausgeprägtem Eisklima, für die die Kältewüste charakteristisch ist, in der es kaum Pflanzen gibt. In dieser Zone gibt es nur wenige ständige Siedlungen. Die Durchschnittstemperaturen steigen nur in drei Monaten knapp über den Gefrierpunkt und in den kältesten Monaten (Januar und Februar) erreichen sie bis –30 °C. Die jährlichen Niederschlagsmengen (Schnee) steigen selten über 250 mm. Die Tierwelt ist wenig artenreich, Eisbären, Walrosse und andere Robbenarten sind ihre größten Vertreter.

Südlich schließt sich die Subpolare Zone an. Die dominierende Pflanzenformation dort ist die der Tundra. Sie erstreckt sich in einem 200–800 km breiten, meist nördlich des Polarkreises (im Mittelsibirischen Bergland nördlich 70° nördlicher Breite) verlaufenden Band. Auch hier gibt es nur wenige menschliche Siedlungen. Die Durchschnittstemperaturen liegen nur 4–5 Monate pro Jahr über dem Gefrierpunkt, wobei die wärmsten Monate in den Randgebieten ein Mittel über 10 °C aufweisen. Die Tundra wird u. a. von Rentieren, Polarfüchsen, Robben, Schnee-Eulen bewohnt.

Der größte Teil des Landes befindet sich in der Gemäßigten Zone, die durch Kontinentales Klima mit einem starken Temperaturgefälle zwischen heißen Sommern und kalten Wintern geprägt ist, v. a. im Inneren des Landes. So nimmt die mittlere Jahrestemperatur vom Westen nach Osten deutlich ab: Beträgt sie in Pskov 5,1 °C, sinkt sie im Ural auf 2,3 °C (Ekatarinburg) ab und erreicht im westsibirischen Tomsk lediglich 0,1 °C. Im ostsibirischen Jakutsk liegt sie bei –10,0 °C. Die niedrigsten Temperaturen weist Ojmjakon auf, der Kältepol der nördlichen Halbkugel (–16,3 °C). Die niedrigen Jahresmittel sind auf den langen und sehr kalten Winter in Sibirien zurückzuführen – während die durchschnittliche Julitemperatur zwischen 17,3 °C in Pskov und 18,7 °C in Tomsk und Jakutsk oszilliert (lediglich in Ojmjakon liegt sie mit 13,8 °C deutlich niedriger), was einem mitteleuropäischen Mittel entspricht, sinkt sie im Januar von –7,6 °C in Pskov über –14,4 °C auf –17,8 in Tomsk. In Ojmjakon beträgt sie –46,5 °C.

Der nördliche Teil dieser Zone befindet sich in der Einflusssphäre der kaltgemäßigten Klimate und wird von borealem Nadelwald bewachsen. In Sibirien ist die Taiga die dominierende Pflanzenformation. Von den hier vorkommenden Tierarten sind v. a. Braunbär, Elch, Luchs, Zobel, Moschustier und Vielfraß erwähnenswert.

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In den von den kühlgemäßigten Klimaten beherrschten Gebieten wächst sommergrüner Laub- und Mischwald. Hier befinden sich die am dichtesten besiedelten Regionen R.s (etwa zwischen Sankt Petersburg und Orël, weiter im Osten zieht sich das Gebiet in einem schmalen Saum über Ufa bis zum Jenissej und dem Fernen Osten). Hier sind Wildschwein, Biber und Sibirisches Reh besonders verbreitet. Im Fernen Osten kommen auch der stark bedrohte Sibirische Tiger und der Amurleopard vor.

In den Trockenklimaten der mittleren Breiten im europäischen Südrussland sowie Teilen Südsibiriens kommen winterkalte (Wald-)Steppen vor. Zu den hier heimischen Tierarten gehören Hirsche, Adler und Reiher. Auch die winterkalte Halbwüste ist in diesem Bereich zu finden (am Asowschen Meer, in Teilen der Kaspischen Senke und des Nordkaukasus sowie in Tuwinien) mit Hasen, Saiga und Adler.

Auf dem Territorium R.s sind beinahe alle nutzbaren Bodenschätze zu finden. Neben dem Uralgebirge, wo besonders Eisen, Erdöl, Erdgas und Platin gefördert wird, weswegen sich dort eine bedeutende Schwer- und Rüstungsindustrie angesiedelt hat, ist v. a. Sibirien reich an Bodenschätzen, die jedoch wegen der schlechten Erreichbarkeit nicht immer (zumindestens nicht in vollem Umfang) abgebaut werden.

Doch die steigenden Erdölpreise führen heute zu einer Intensivierung der Förderung, die oft jeglichen Grundsetzen des Umweltschutzes zuwider läuft. Ähnliches betrifft v. a. die Gewinnung von Erdgas, Platin und Gold. Auch der Raubabbau von Holzbeständen in Sibirien, der seit den 1990er Jahren z. T. durch japanische und südkoreanische Konzerne betrieben wurde, bringt starke Schäden für die Umwelt und die indigene Bevölkerung Sibiriens und des Fernen Ostens. Zu größeren ökologischen Katastrophen führte u. a. bereits der Ausbau der hydroenergetischen Knoten entlang der größeren Flüssen in der Sowjetzeit, der großräumige Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse (v. a. an der Wolga) verursacht hat. Besonders stark werden die damit zusammenhängenden Probleme am Aralsee in Turkmenistan und Usbekistan sichtbar. Hinzukommt, dass in den meisten rasch wachsenden Großstädten Kläranlagen fehlten.

Auch die radioaktive Kontaminierung der Gebiete um Murmansk – dem Heimathafen der russischen Atomflotte – und von Nowaja Semlja, dem Kernwaffenversuchsgelände im Nordpolarmeer, gehört zu den besonders großen Umweltproblemen des Landes.

Auf der anderen Seite wurden jedoch bereits in der UdSSR ökologisch wertvolle Gebiete weiträumig unter Schutz gestellt (das bisher größte ist das Naturschutzgebiet im Deltabereich der Lena mit einer Fläche von 14.330 km²). Nach dem Zerfall der Sowjetunion hatte die russische Führung versprochen, 3 % der Landesfläche zu Nationalparks zu erklären, was jedoch bisher nicht realisiert wurde.

(Redaktion)

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2.2 Bevölkerung

Für R. ist problematisch, dass seine Bevölkerung sehr ungleichmäßig verteilt ist. 85 % der Einwohner leben im europäischen Teil, der 23 % des russischen Territoriums umfasst, und nur 15 % im riesigen asiatischen Teil, der 77 % der Gesamtfläche ausmacht. Die Bevölkerungsdichte variiert von 362 Personen pro km² in der Hauptstadt und ihrer Umgebung (Gebiet Moskau) und unter eine Person pro km² im Nordosten und Fernen Osten (Sacha, Taimyr, Kamtschatka und Tschuktschien). Im Schnitt beträgt sie 8,4 Personen pro km².

Zwischen 1992 und 2005 verminderte sich die Bevölkerungszahl R.s um mehr als 5,8 Mio. Die Fertilitätsrate sank zwischen 1988 und 1999 von zwei auf 1,6 Geburten pro Frau, inzwischen ist sie wieder auf fast 1,9 gestiegen. Gleichzeitig verdoppelte sich bei den Männern die Sterblichkeitsrate von 9,4 (1970) auf 18,7 pro 1000 Einwohner (2005). Das Durchschnittalter der Männer sank von 63,9 (1986) auf 57,5 Jahre (1994), 2004 lag es, wieder leicht gestiegen, bei fast 58,9 Jahren. Als Ergebnis beider Faktoren wird die Bevölkerung R.s in den nächsten Jahrzehnten weiter abnehmen. V. a. die Gruppe der arbeitsfähigen Menschen wird um einige Millionen Personen zurückgehen.

Ursachen dafür sind v. a. der übermäßige Konsum von Alkohol und Nikotin sowie falsche Ernährung. Die Zahl der Herzerkrankungen sowie der Unfälle – oft ausgelöst durch Trunkenheit – liegt weit über dem internationalen Durchschnitt. Zudem wird AIDS in R. zu einem immer ernsteren Problem. Die Zahl der Ansteckungen mit AIDS nimmt in einigen Regionen R.s explosionsartig zu. Das Wirtschaftswachstum in R. kann längerfristig nur gesichert werden, wenn durch eine neu konzipierte staatliche Gesundheitspolitik die hohe Sterblichkeit in den arbeitsfähigen Altersgruppen reduziert wird.

Im November 2002 wurde in R. die erste Bevölkerungszählung nach dem Zerfall der Sowjetunion durchgeführt. Nach ihren Angaben waren 79,8 % der gezählten 145.166.731 Einwohner Russen. Die gesamte slawische Bevölkerung R.s (v. a. Ukrainer und Weißrussen, aber auch Polen, einige Tschechen, Serben u. a.) belief sich auf 82,5 %. Ca. 8,5 % der Bevölkerung stellten die Turkvölker, von denen Tataren, Baschkiren und Tschuwaschen die zahlreichsten Gruppen bildeten, die v. a. in den autonomen Republiken und -regionen der Russischen Föderation leben (Republik Altai, Baschkortostan, Tschuwaschien, Dagestan, Chakassien, Karatschai-Tscherkessien, Tatarstan, Tuwinien und Sacha).

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Je ca. 2 % bildeten Finnougrische (v. a. Mordwinen, Udmurten, Tscheremissen u. a.) und Kaukasische Völker (Awaren, Kabardiner, Darginer, Georgier) und zahlreiche andere, die auch z. T. in eigenen autonomen Subjekten der Russischen Föderation leben, wobei die jeweilige Titularnation dort oft nicht die Mehrheit stellt (so z. B. im Falle der obengenannten finnougrischen Völker). Viele, insbesondere kleinere indigene Völker sind in Folge des Assimilationsdrucks, der in der Sowjetunion deutlich stärker war als jetzt, vom Aussterben bedroht. So gibt es zurzeit ca. 30 Völker und Ethnien, die jeweils unter 500 Mitglieder zählen.

Die Ergebnisse der Volkszählung von 2002 werden von vielen Seiten v. a. hinsichtlich ihrer überhöht scheinenden Angaben zu den Krisengebieten Tschetschenien und Inguschetien angezweifelt. Augenscheinlich wurden z. B. zahlreiche Personen als Bewohner sowohl Tschetscheniens und Inguschetiens gezählt. Ähnliches trifft z. T. auch auf Dagestan und andere südliche Gebiete R.s zu, wo v. a. die Zahl der Einwanderer zu hoch erscheint.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden mehrere Völker, die man kollektiv der Kollaboration mit dem Dritten Reich bezichtigte (Krimtataren, Tschetschenen, Deutsche), fast vollständig nach Sibirien deportiert, erst in den 1980er Jahren bekamen deren Angehörige teilweise die Möglichkeit, in ihre ursprünglichen Siedlungsgebiete zurückzuziehen. Auch zahlreiche Balten, Polen und Ukrainer aus den von der UdSSR im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten wurden dorthin bzw. in großer Zahl in GULags nördlich des Polarkreises verschleppt, wo sie (bzw. ihre Nachkommen) mancherorts bis heute einen großen Bevölkerungsanteil ausmachen.

In der Sowjetzeit wurden überdies viele Russen und andere Ostslawen (Weißrussen und Ukrainer) in verschiedene Gebiete der Sowjetunion, wo sie sich schnell assimilierten, als Spezialisten, Militärpersonal usw. – teilweise durch höhere Entlohnung motiviert – entsandt. R. hat seit dem Zerfall der UdSSR ein positives Wanderungssaldo, was v. a. auf die, zum großen Teil russischen, Immigranten aus den ehemaligen Sowjetrepubliken zurückzuführen ist, die teils aus ökonomischen Gründen, teils aufgrund ethnischer Repressionen (oder beidem) nach R. einwandern.

Ende 2005 wurden in R. 168.711 Flüchtlinge registriert, davon 36.375 Binnenflüchtlinge (v. a. aus Nordossetien und Inguschetien). Die meisten aus anderen Ländern der GUS stammenden kamen aus Kasachstan (66.020), Usbekistan (22.264), Georgien (18.982) und Tadschikistan (12.168). Dazu kommen zahlreiche Flüchtlinge in Tschetschenien. Aus der übrigen Welt wandern v. a. Chinesen ein, wobei einige Darstellungen über die „gelbe Gefahr“, die hin und wieder in der russischen Presse grassieren, übertrieben und unbegründet sind, da es sich seit 1991 lediglich um einige Zehntausend handelt. Als Emigrationsländer sind v. a. Deutschland (v. a. Spätaussiedler [seit 1992 knapp 685.000] und jüdische Kontingentflüchtlinge), die USA und Israel zu nennen.

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In R. leben mehr ca. 150 Nationalitäten, wobei nur 23 Völker eine Stärke von mehr als 400.000 Personen haben. Sie können sich in unterschiedlichem Maße administrativ organisieren. Von den vielen nationalen Sprachen sind über 80 Literatursprachen. In den autonomen Republiken und Bezirken ist die Sprache der Hauptnationalität(-en) Amtssprache. Die für ganz R. Staatssprache ist das Russische.

Neben dem russisch-orthodoxen Christentum sind in R. der Islam, das Judentum und der Buddhismus als Religionen offiziell anerkannt. Gegenwärtig ist zu beobachten, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche immer mehr zur Staatskirche werden soll und will. Dies ist problematisch, weil sich – nach unterschiedlichen Schätzungen – in R. 12–20 % der Bevölkerung zum Islam bekennen. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem damit verbundenen Verschwinden der atheistischen Staatsideologie des Marxismus-Leninismus ist eine Rückbesinnung auf religiöse Werte mit teilweise instrumentalisierendem Charakter zu beobachten. Die Russisch-Orthodoxe Kirche ist sehr traditionsbewusst und wenig reformbereit. Ob es ihr mit ihrem fast archaischen Erscheinungsbild gelingt, die fast 25 % Konfessionslosen zu gewinnen, darf bezweifelt werden. In diese Lücke springen die vielen – rd. 100 kleineren Glaubensgemeinschaften, z. B. die Mennoniten, Mormonen, Baptisten, Adventisten und Scientologen, die wachsenden Zulauf an Mitgliedern haben.

Außerdem fühlt sich die Russisch-Orthodoxe Kirche durch die nur ca. 400.–800.000 Mitglieder zählende Katholische Kirche bedroht und interpretiert so die 2002 erfolgte Errichtung von eigenen Bistümern in R. Da die Sowjetunion anfangs jegliche Religion bekämpfte und später kontrollierte und klein hielt, so auch den Islam, fehlt es heute in R. an Imamen, die nun v. a. aus Saudi-Arabien und Pakistan kommen und radikales islamisches Gedankengut nach R. bringen. Der Islam ist v .a. unter den Tataren sowie den meisten Völkern des Kaukasus (Tschetschenen, Tscherkessen, Awaren usw.) verbreitet. Da nach dem Zerfall der Sowjetunion die Ausreisebeschränkungen aufgehoben sind, leidet das Judentum in R. daran, dass viele das Land verlassen (v. a. Richtung USA, Deutschland und Israel).

(Redaktion)

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2.3 Staat und Gesellschaft

Nach dem Zerfall der Sowjetunion Ende 1991 und der gewaltsamen Auflösung des kommunistisch dominierten Volksdeputiertenkongresses durch den damaligen Präsidenten Boris E. Jelzin (*1931) im Herbst 1993 bildete sich in R. auf der Grundlage einer neuen Verfassung ein demokratisch und marktwirtschaftlich orientiertes politisches System heraus, das trotz aller Schwierigkeiten und Probleme bis heute Bestand hat. Die russische Verfassung war am 12.12.1993 mit einer relativ knappen Mehrheit von 58,4 % bei der Beteiligung von 54,8 % durch ein Referendum verabschiedet worden.

Die neue Verfassung stellt einen totalen Bruch mit der sowjetischen Vergangenheit dar. Nicht mehr der „Aufbau der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft“ ist das höchste Ziel des Staates (Präambel) und nicht mehr die auf den Grundlagen der marxistisch-leninistischen Ideologie basierende KPdSU ist der Kern des politischen Systems (Art. 6 der sowjetischen Verfassung), sondern der Mensch, seine Rechte und Freiheiten sind die höchsten Werte (Art. 2 der russischen Verfassung). Zu diesen Freiheiten gehören die Rede, die Presse- und die Reisefreiheit – Freiheiten, welche die Bevölkerung der Russischen Föderation bisher nicht kannte. Die neue Verfassung beschränkt sich nicht auf eine diesbezügliche allgemeine Aussage, sondern sie verpflichtet den Staat, die Rechte und Freiheiten des Menschen anzuerkennen und zu schützen. An der Einhaltung dieser Normen, die sich R. selbst gegeben hat, muss das Land gemessen werden, oft werden sie nicht respektiert.

Um die Grundwerteartikel der Verfassung und die Grundaussage, dass R. ein demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform ist, besonders zu schützen, wurden hinsichtlich ihrer Änderung zusätzliche Hürden errichtet, so dass diese vom Parlament nicht revidiert werden können. Selbst während politischer Spannungszustände und heftiger Machtkämpfe beachteten bisher alle Beteiligten die von der Verfassung vorgeschriebenen Verfahren – angesichts einer fehlenden Rechtsstaatstradition in R. ein nicht zu unterschätzender Transformationserfolg.

Die Transformation ist in R. auf der föderalen Ebene durch die Annahme der neuen Verfassung, die sich neben den Menschenrechten, zur Gewaltenteilung sowie zum Parteienpluralismus bekennt, und die Etablierung der zentralen staatlichen Organe Präsident, Parlament (Staatsduma und Föderationsrat), Regierung sowie Judikative formal abgeschlossen. Bisher wurden die Staatsduma fünfmal und der Präsident zweimal in freien, aber nicht immer fairen Wahlen gewählt, weil die Kontrahenten im Wahlkampf mit administrativen Mitteln behindert und die vom Staat gewünschten Favoriten begünstigt wurden.

R. besitzt ein „parlamentarisches Regierungssystem mit Präsidialdominanz“, das dem Präsidenten als Chef der Exekutive – noch über das französische Vorbild hinausgehend – weitgehende Kompetenzen verleiht. Der russische Präsident, der vom Volk für vier Jahre in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen gewählt wird und der einmal hintereinander wiedergewählt werden kann, ernennt den Premier, wozu er die Zustimmung der Staatsduma einholen muss. Für die Ernennung der Minister braucht er nicht deren Einwilligung, soll sich aber an den Personalvorschlägen seines Premiers orientieren. Der Präsident hat sich die Minister der Verteidigung, des Inneren, des Äußeren sowie die Chefs des Inlands- und des Auslandsgeheimdienstes direkt unterstellt. Als Gegengewicht zur starken exekutiven Stellung des Präsidenten sieht die Verfassung die Möglichkeit der Amtsenthebung vor. Das Absetzungsverfahren muss nach einem komplizierten Verfahren durchgeführt werden:

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1. Die Staatsduma (a) beschließt mit mindestens einem Drittel aller Abgeordneten (150) die Initiative zu einer Anklage des Präsidenten wegen Hochverrats oder eines anderen schweren Verbrechens. Unter Vorlage des Gutachtens einer (b) Sonderkommission, die von der Staatsduma zu diesem Zweck mit einfacher Mehrheit aller Abgeordneten (226) eingesetzt wird, kann dann eine entsprechende Klage gegen den Präsidenten (c) mit zwei Dritteln der Stimmen aller Abgeordneten (300) beschlossen werden.

2. Das Oberste Gericht hat danach in einem Gutachten zu bestätigen, dass die Handlungen des Präsidenten tatsächlich Merkmale eines Verbrechens aufweisen.

3. Das Verfassungsgericht muss anschließend in einem weiteren Gutachten bekunden, dass das vorgeschriebene Verfahren der Anklageerhebung eingehalten wurde (Art. 93).

4. Der Föderationsrat entscheidet innerhalb von drei Monaten ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit (119) über die Amtsenthebung (Art. 93).

Der Präsident kann gegen ein Gesetz sein Veto einlegen, das mit einer Zweidrittelmehrheit der Staatsduma und des Föderationsrats überstimmt werden kann. Der Präsident hat das Recht, die Wahl der Staatsduma in Übereinstimmung mit den Verfassungsbestimmungen anzuberaumen (Art. 84). Er kann aber auch die Staatsduma unter folgenden Bedingungen auflösen:

- wenn die Staatsduma den vom Präsidenten vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs dreimal abgelehnt hat und er keinen anderen Kandidaten vorschlagen will (Art. 111),

- wenn die Staatsduma innerhalb von drei Monaten der Regierung erneut ihr Misstrauen ausgesprochen hat und der Präsident an der Regierung festhalten will (Art. 117, Abs. 3),

- wenn die Staatsduma auf Antrag des Regierungschefs der Regierung das Vertrauen verweigert (Art. 117, Abs. 4).

Die Haupteinwirkungsform des Präsidenten ist das Dekret, mit dem er jede Materie mit unmittelbarer Rechtswirkung regeln kann, sofern er damit nicht gegen die Verfassung oder ein föderales Gesetz verstößt.

In einem „parlamentarischen Regierungssystem mit Präsidialdominanz“ hat das Parlament weniger Rechte als in einem normalen parlamentarischen Regierungssystem. Das Parlament ist die Föderalversammlung, die aus den beiden Kammern Föderationsrat und Staatsduma besteht.

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Der Föderationsrat – das Oberhaus – ist das einzige staatliche Organ auf der zentralen Ebene, das die Interessen der Regionen vertritt. Jedes der z. Zt. 88 Föderationssubjekte entsendet in den Föderationsrat jeweils zwei Vertreter: den Vertreter der regionale Exekutive und den Vertreter des regionalen Parlamentsvorsitzenden. Alle von der Staatsduma verabschiedeten Gesetze müssen dem Föderationsrat vorgelegt werden, dem es frei steht, sie innerhalb von zwei Wochen zu behandeln oder nicht, was als Zustimmung gilt.

Die Staatsduma der Russischen Föderation ist das Unterhaus und besteht aus 450 Abgeordneten, die für vier Jahre nach Parteilisten gewählt werden. Um im Parlament eine Fraktion bilden zu können, muss die Partei bei der Wahl mindestens 7 % der Stimmen erhalten haben. Die Hauptaufgabe der Staatsduma ist – außer den bereits oben dargelegten Funktionen – die Verabschiedung von Gesetzen, wobei das Haushaltsgesetz das wichtigste ist.

Die Regierung ist nicht dem Parlament, sondern dem Präsidenten verantwortlich und an dessen Amtszeit gebunden. Das bedeutet, dass die Regierungszusammensetzung nicht die politischen Kräfteverhältnisse der Staatsduma widerspiegeln muss. Deshalb ist sie im Allgemeinen keine politische Regierung, sondern ein Technokratenkabinett, das hauptsächlich für Wirtschafts- und Finanzfragen und für Verwaltungsaufgaben zuständig ist.

Die Regierung ist nicht an die Legislaturperiode des Parlaments, sondern an die Amtszeit des Präsidenten gebunden, denn bei einem neu gewählten Präsidenten legt die Regierung ihre Vollmachten nieder. Die Staatsduma kann der Regierung mit der Mehrheit aller Abgeordneten das Misstrauen aussprechen oder die Vertrauensfrage der Regierung abschlägig bescheiden.

Die Regierung setzt sich nicht nur aus Ministern, sondern aus weiteren föderalen Exekutivorganen zusammen wie föderalen Diensten, föderalen Agenturen und föderalen Verwaltungen zusammen. Das Kabinett tagt wöchentlich öffentlich. Der Präsident hat das Recht des Kabinettsvorsitzes, das er aber nicht immer wahrnimmt.

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An das Verfassungsgericht, das oberste Verfassungsschutzorgan können sich nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger wenden, was trotz des weitverbreiteten Misstrauens der Bevölkerung gegenüber jeglicher Staatsmacht gar nicht so selten geschieht. Häufig wird vom Verfassungsgericht zugunsten des Bürgers entschieden.

Die Richter, die laut Verfassung unabhängig sind, sind ihrer neuen Unabhängigkeit und der eigenen Verantwortlichkeit in der Rechtsprechung oft nicht gewachsen und daher leicht geneigt, bei ihrer Urteilsfindung politischem oder mafiosem Druck nachzugeben.

In R. hat sich noch kein wirkliches Parteiensystem herausgebildet. Das liegt im Wesentlichen am bisherigen Parteienverständnis, demnach diesen ein verantwortliches politisches Handeln nicht zugetraut wurde. In die Verfassung installierte Jelzin zudem einen starken Präsidenten mit exekutiven Vollmachten, eben weil aufgrund des fehlenden Parteiensystems keine von Parlamentsfraktionen getragene Regierung gebildet werden konnte. Doch gerade diese Konstruktion hat die Herausbildung eines echten Parteiensystems behindert. Außerdem hatten die Menschen in R. (und haben teilweise noch) nach 70 Jahren KPdSU-Herrschaft kein Interesse, Parteibildung und -arbeit zu unterstützen. Der tägliche Kampf ums physische Überleben beansprucht in hohem Maße nach wie vor ihre ganze Kraft.

Die einzige „richtige“ Partei nach Organisation und Verbreitung weniger hinsichtlich ihrer politischen Inhalte, ist die KPRF unter Gennadij A. Zjuganov (*1944). Ihr Kontrahent ist die Partei ER unter dem Staatsdumavorsitzenden Boris V. Gryzlov (*1950) als eine von der Präsidialadministration entwickelte neue „Partei der Macht“ von Karrieristen und Opportunisten. Die LDPR von Vladimir V. Žirinovskij (*1946) ist keine liberale, sondern eher eine nationalistische Partei. Die beiden wirklich liberalen Parteien, ›Jabloko‹ unter Grigorij A. Javlinskij (*1952) und die „Union der rechten Kräfte“ (Sojuz Pravych Sil, SPS) unter Boris E. Nemcov (*1959) scheiterten bei der letzten Staatsdumawahl am 7.12.2003 bereits in der damals noch niedrigen Hürde von 5 %. Die neu entstandene national wie kommunistisch angehauchte Bewegung und inzwischen Partei „Heimat“ unter Dmitrij O. Rogozin (*1963), deren Schaffung im Kreml geplant worden war, um die Kommunisten zu schwächen, war auf Anhieb unerwartet erfolgreich.

Die sowjetischen staatlichen Gewerkschaften waren mit 140 Mio. Mitgliedern die größte Massenorganisation der UdSSR und eine der größten Vereinigungen auf der Welt. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, den wirtschaftlichen und politischen Willen der KPdSU gegenüber dem Millionenheer von Arbeitern und Angestellten durchzusetzen. Sie haben sich niemals als wirkliche Vertreter der sozialen Interessen ihrer Mitglieder verstanden, sondern sahen ihre Hauptaufgabe in der Beteiligung am von der KPdSU beherrschten politischen Entscheidungsprozess und in der Gewährung von Sozialleistungen. Nach dem Zerfall der Sowjetunion hat sich daran nur manches geändert.

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Der bisherige Gewerkschaftsverband mit quasi Zwangsmitgliedschaft firmierte um in die „Föderation Unabhängiger Gewerkschaften R.s“ (Federacja nezavisimych Projsojuzov Rossii, FNPR), bestehend aus 44 Einzelgewerkschaften mit etwa 38–40 Mio. Mitgliedern. Nach wie vor tut sie sich schwer, ihren eigentlichen Gewerkschaftsfunktionen nachzugehen und Tarifverträge abzuschließen und notfalls Streiks zu organisieren. Vor einem zu nachhaltigen Vertreten der Arbeitnehmerinteressen schreckt die FNPR nicht zuletzt deshalb zurück, da sie befürchtet, dass in diesem Falle der Staat ihnen ihre vielen noch aus Sowjetzeiten stammenden Immobilien und Vermögenswerte nimmt. Inzwischen sind eine Reihe kleiner neuer aktiver Gewerkschaften, etwa der Bergarbeiter, die auf die Streiks 1989/90 zurückgehen, entstanden, aber ihnen fehlt es an Mitgliedern und ausreichenden finanziellen Mitteln. Nur noch 30–40 % der Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert.

In R. haben sich drei verschiedene Typen von Zivilgesellschaften herausgebildet. Da sind zuerst diejenigen zu nennen, die mehr oder weniger fast vollständig vom Ausland finanziert werden. In den kommenden Jahren werden sie schärfer um die zurückgehenden Ressourcen untereinander konkurrieren. Ihr ohnehin begrenzter Einfluss auf die Prozesse im Sozial-, Wirtschafts- und Bildungsbereich in R. dürfte zurückgehen und ihre Tätigkeit sich mehr in Richtung internationale Zusammenarbeit verschieben.

Die zweite Gruppe bilden die Menschenrechts-, Gleichberechtigungs-, Umweltschutz und sonstige Organisationen, die sich bereits zu Sowjetzeiten gebildet hatten, die über eigene stabile Unterstützergruppen verfügen und die nicht existentiell auf ausländische Finanzmittel angewiesen sind, sie aber punktuell bei der Durchführung von Projekten annehmen. Sie müssen verhindern, dass sie an den Rand des sozialen Lebens gedrängt werden, dem autoritären Eindringen des Staates in verschiedene Bereiche widerstehen und trotzdem die Kanäle des Dialogs mit der Staatsmacht offen halten.

Zur dritten Gruppe gehören diejenigen Organisationen, die in zunehmendem Maße die sozialen Programme der Behörden auf kommunaler, regionaler und föderaler Ebene umsetzen. Sie haben die besten Wachstumsperspektiven und müssen der Gefahr des Zusammenwachsens mit den staatlichen Behörden widerstehen. Sie haben allerdings von den drei Gruppen die größte Chance, die sozialen Transformationsprozesse R.s beeinflussen zu können.

Das Militär hatte zu Sowjetzeiten – v. a. nach seinem Sieg über Hitlerdeutschland – bei der Bevölkerung hohes Ansehen. Die Kriegsveteranen genossen verschiedene soziale Privilegien. Nach dem Zerfall der UdSSR änderte sich dies radikal. Nach einem Wort des damaligen Generalstabschefs Anatolij V. Kvašnin (*1946) vom Mai 2002 ist die russische Armee von Diebstahl und Plünderei durchsetzt. Unter Boris Jelzin sei die Armee – nach Meinung von Experten – in den 1990er Jahren zu einer Gefahr für die Zivilbevölkerung geworden. Inzwischen werden brutale Misshandlungen der Wehrpflichtigen und verheerende Unfälle (wie der Untergang des Atom-U-Bootes Kursk) immer häufiger öffentlich. Der Tschetschenien-Krieg gilt als äußerst umstritten.

Mittels einer grundlegenden Reform versucht der derzeitige Präsident Vladimir V. Putin (*1952), die russische Armee bis 2010 den Erfordernissen einer modernen Kriegführung und den finanziellen Möglichkeiten des Landes anzupassen. Elemente dieser Militärreform sind: Vorrang der konventionellen vor der nuklearstrategischen Rüstung (die jedoch – R. zählt zu den fünf offiziellen Atomwaffenmächten der Welt – aufrechterhalten bleibt), personelle Verkleinerung der Armee von 1,2 Mio. (2001) auf 835.000 Soldaten, schrittweiser Übergang zur Berufsarmee, Vereinfachung der Kommandostrukturen sowie Erhöhung des Verteidigungsbudgets, das je zur Hälfte für den Unterhalt der Streitkräfte und für Forschung, Entwicklung sowie Beschaffung neuer Waffen ausgegeben werden soll. Diese Reform wird von großen Teilen des älteren Offizierskorps abgelehnt und sabotiert. Laut einer repräsentativen Umfrage unter der russischen Bevölkerung vom Herbst 2004 über ihr Vertrauen und Mißtrauen in staatliche und gesellschaftliche Institutionen rangiert die Armee in einer Skala, die von –0,5 bis +0,5 reicht, bei –0,16.

Die Russische Föderation besteht aus sieben Föderationsbezirken, die in 21 Republiken, 48 Gebiete, sieben Regionen, zwei Städte mit föderalem Rang (Moskau und St. Petersburg), das „Jüdische Autonome Gebiet“ (Birobidžan) und neun Autonome Bezirke (Avtonomny okrug), also insgesamt aus 88 Föderationssubjekten. Die Republiken wurden nach den jeweils dominierenden nicht-russischen Nationalitäten definiert, während die Gebiete in den übrigen, mehrheitlich von Russen bewohnten Teilen des Landes nach rein administrativen Gesichtspunkten gebildet wurden. Territorien, in denen kleinere nicht-russische Minderheiten leben, erhalten den niedrigeren Rang eines Autonomen Bezirks.

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Obwohl die Verfassung die Gleichberechtigung aller Föderationssubjekte deklariert, sind sie in Wirklichkeit nicht gleichberechtigt, denn der Rangstufe nach stehen die Republiken höher als die übrigen Föderationssubjekte, weil die Republiken eine Verfassung haben und die übrigen Föderationssubjekte nur ein Statut. Hinzu kommt, dass sich in neun Fällen ein Autonomer Bezirk innerhalb eines Gebiets befindet, was zu einer widersprüchlichen Rechtslage führt: Auf der einen Seite sind diese Autonomen Bezirke selbständige Föderationssubjekte, auf der anderen Seite sind sie Teil des Territoriums eines Gebiets, die ebenfalls ein gleichberechtigtes Föderationssubjekt ist.

An der Spitze der Republiken steht meist ein Präsident. Die übrigen Föderationssubjekte werden von dem Leiter der Administration geführt, der sich gern Gouverneur nennt. Die gesetzgebenden Körperschaften in den Republiken sind sowohl Einkammer- als auch Zweikammersysteme. In den Gebieten besteht die parlamentarische Vertretung nur aus einer Kammer. Diese Asymmetrie im russischen Föderalismus in Form der Republiken und Gebiete sowie die ungewöhnliche Kombination von ethnoföderalen (Republiken) und territorial-föderalen Prinzipien (Gebiete) stellt eine besondere Form des Föderalismus dar.

Die Föderationssubjekte heben sich sehr voneinander ab. Der Bevölkerung nach unterscheiden sich die Regionen bis zu 600mal, dem Territorium nach bis zu 2920mal und dem BIP nach bis zu 46mal von einander. Nur noch 10 der 88 Föderationssubjekte – angeführt von Moskau – sind Geberregionen, d. h. sie zahlen mehr in den föderalen Haushalt ein als sie erhalten.

Nach dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesetz werden die Republikpräsidenten und Gouverneure nicht mehr von der Bevölkerung, sondern vom regionalen Parlament gewählt. Die Kandidaten schlägt der Präsident vor. Werden sie dreimal abgelehnt, löst er das regionale Parlament auf.

Zum ersten Mal wird in R. auch eine kommunale Selbstverwaltung aufgebaut, deren administrative Leiter nun auch von der Bevölkerung direkt gewählt werden. Es fehlt der kommunalen Selbstverwaltung allerdings noch die finanzielle Grundlage. Die Regionen sind gegenüber den kommunalen Selbstverwaltungsorganen administrativ höherstehend und versuchen, die Selbstverwaltungsbestrebungen der sich hierarchisch unter ihnen befindenden Kommunen zu behindern.

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2.4 Wirtschaft

2005 entstand mit 58,9 % der größte Teil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) R.s durch Dienstleistungen. Den mit Abstand größten Anteil von 30,5 % aller Dienstleistungen erwirtschafteten dabei Handel und Reparaturservice. An zweiter Stelle rangierte mit 27,9 % die Industrie, wobei die verarbeitende Industrie dazu mit 15,3 % beitrug, die Rohstoffförderung mit 9,5 %. Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft hatte einen Anteil von 5,0 % und die Bauwirtschaft von 7,2 %. Damit stieg das BIP (verglichen mit 2004) 2005 nominell um 27,1 %. Die Konjunktur hat allerdings trotz des gestiegenen Ölpreises an Schwung etwas verloren.

Die Industrieproduktion wuchs 2005 nur noch um 4,0 %. Als Folge der Chodorkovskij-/JUKOS-Affäre machen sich – neben der steigenden Steuer- und Zollbelastung – die zunehmende Kapazitätsauslastung in Produktion und Export bemerkbar: 2005 stieg die Ölproduktion nur noch um 1,8 %, auf 470 Mio. t. Die Erdgasförderung belief sich im selben Jahr auf 638 Mio. m³. Darüber hinaus wurden in R. 298 Mio. t Kohle sowie 1,5 Mio. t Torf und 94,5 Mio. t Eisenerze gewonnen. Aus Wasserkraft wurden 2005 insgesamt 175 Mio. GW bzw. 18,4 % der russischen Stromproduktion erzeugt, durch Wärmeenergie 628 Mio. GW bzw. 66,0 %; die AKWs erreichten eine Gesamtleistung von 149 Mio. GW bzw. 15,7 %.

2005 lieferte die russische Industrie u. a. 48,7 Mio. t Zement, 23,5 Mio. t Eisenbeton, 66,2 Mio. t Eisen. Der Maschinenbau und die elektrotechnische Industrie profitierten von der kräftigen Binnennachfrage (nach bspw. Waschmaschinen, Staubsaugern, Kühlschränken). Von der Nahrungsmittelerzeugung, der Bekleidungsindustrie und vom Automobilbau kann man das wegen der Importkonkurrenz nicht sagen. So ging die Pkw-Produktion 2005 von 1.110.079 (2004) auf 1.068.145 um 3,8 % zurück, während der Autoimport im ersten Halbjahr 2005 um mehr als die Hälfte zunahm. In R. werden neben einheimischen Automarken auch Produkte US-amerikanischer, chinesischer, deutscher, französischer und südkoreanischer Firmen hergestellt. Die Lkw-Produktion belief sich auf 204.000. Außerdem wurden 78,2 Tsd. Busse sowie 806 Oberleitungsbusse, 36,1 Tsd. Eisenbahnwaggons, 10,2 Tsd. Motorräder und 235 Tsd. Fahrräder hergestellt (beide im letzten Jahrzehnt rückläufig).

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Vom zunehmenden privaten Verbrauch profitieren der Groß- und der Einzelhandel sowie das Transport- und Kommunikationswesen, zunehmend weniger die Bauwirtschaft. 2005 wurden in R. 131.043 Häuser mit insgesamt 515 Tsd. Wohneinheiten (84,8 Mio. m² Wohnfläche, zu rund einem Drittel Einraumwohnungen) fertiggestellt. Der Einzelhandelsumsatz stieg in den ersten sieben Monaten 2005 preisbereinigt um 11,4 %, die Inlandsinvestitionen nahmen in diesem Zeitraum um 9,7 % zu. Die Auslandsinvestitionen wiederum legten im ersten Halbjahr 2005 um fast ein Drittel zu. Die Auslandsnachfrage erweist sich als Konjunkturbremse: So stiegen im ersten Quartal 2005 die Exporte von Gütern und Dienstleistungen real nur um 6,8 %, während die Importe um 15,2 % zunahmen.

Die Bedeutung der Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verringert – allein zwischen 2002 und 2005 fiel ihr Anteil am BIP von 5,7 % auf 4,4 %. 12,9 % der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt.

Während die Getreideernte von 1.116.675.670 t (1990) auf 78.048.380 t (2005) und die der Zuckerrüben von 32.326.930 t auf 21.419.460 t zurückging, wurden im selben Zeitraum die geernteten Mengen an Sonnenblumenkernen von 3.427.200 t auf 6.394.510 t und an Kartoffeln von 30.884.200 t auf 37.461.920 t gesteigert. Auch die Obsternte 2005 erbrachte mit 15.183.950 t mehr als in der Sowjetzeit (1990: 10.327.750 t). Die wirtschaftlich bedeutendsten Getreidearten sind Weizen (25.399 Tsd. t 2005), Gerste (10.983 Tsd. t) und Hafer (3338 Tsd. t). Nach einem starken Rückgang nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion (von 505 Tsd. t 1992 auf 290 Tsd. t 1995), wurde auch die Soja-Produktion deutlich gesteigert (689 Tsd. t 2005). Einen wichtigen Bestandteil der landwirtschaftlichen Produktion bildet die Herstellung von Naturfaser: Während die Aussaat von Hanf in den 1990er Jahren verboten wurde, verringerte sich die Gewinnung von Leinenfasern von 76,4 Tsd. t (1992) auf 52,6 Tsd. t (2005).

Die Eierproduktion ging seit 1990 von 47.469,7 auf 37069,4 Mio. zurück, die Milchproduktion von 55.715,3 auf 30907,0 Mio. l. Der Rinderbestand nahm im gleichen Zeitraum von 97.599,9 auf 30.908,5 Tsd. ab, die Anzahl der Schweine verringerte sich von 38.314,3 auf 13.448,1 Tsd. und die der Schafe und Ziegen fiel von 58.194,9 auf 18.113,5 Tsd.

Während in der UdSSR privater Landbesitz kaum eine Rolle spielte (nur ca. 0,5 % der gesamten Anbaufläche betraf), wird inzwischen der überwiegende Teil der landwirtschaftlichen Produktion in privaten Betrieben erwirtschaftet (2005: 58,6 %). Sie tragen fast die gesamte Kartoffel- und den überwiegenden Teil der Obstproduktion. Die Mechanisierung der Landwirtschaft ist vergleichsweise gering, was z. T. mit den ehemaligen landwirtschaftlichen Strukturen, aber v. a. mit akutem Geldmangel zusammenhängt.

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Der Wirtschaftsaufschwung hat auch Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit: Bis Juli 2005 fiel die Arbeitslosenquote auf 6,8 %. V. a. in den Ballungszentren fehlt es an qualifizierten Arbeitskräften. Dieser Mangel sowie üppige Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst tragen zur ungebremsten Lohndynamik bei. Im Juli 2005 war der Durchschnittslohn mit 250 € um fast ein Viertel höher als im Vorjahr, inflationsbereinigt um 10 %. In den Ballungszentren liegen die Verdienste wesentlich höher als der Durchschnittslohn. Angesichts dieser Lohnentwicklung stiegen die Preise 2005 um 10,9 %. Preistreiber waren v. a. die Dienstleistungen, die sich um 17,4 % verteuerten. Die Nahrungsmittelpreise stiegen um 7,8 %.

Die hohen Einnahmen aus dem Erdölexport ermöglichten die Verabschiedung eines Rekordbudgets für 2006 mit einem Überschuss von 3,2 % des BIP. Während das Verteidigungsbudget – verglichen mit dem Vorjahr – nur um 15,7 % erhört wurde, nahmen die Ausgaben für die unterbezahlten Lehrer und das Erziehungswesen um 24,4 %, im Gesundheitswesen sogar um 69,6 % zu. Die Ausgaben für die Allgemeine Verwaltung stiegen um 42,0 %, für Transport und Kommunikation um 207,3 % und für die Versorgungsbetriebe (Heizung und Wasser) sogar um 420,8 %. Die Regionen, die für die Zahlung der Sozialleistungen zuständig sind, erhielten 39,6 % mehr Geld.

In R. gibt es praktisch keine Autobahnen, abgesehen vom Autobahnring um Moskau mit einer Abzweigung Richtung St. Petersburg, und relativ wenig gut ausgebauten Straßen, zu denen z. B. die Strecken von Moskau nach St. Petersburg, Nischni Nowgorod sowie nach Minsk (Weißrussland) und nach Charkow (Ukraine) gehören. Auf dem Land sind die Straßen oft nicht asphaltiert. 2004 gab es 738 Tsd. km befestigte Straßen, was 42,6 km/1000 km² entspricht. Dabei sind diese sehr ungleichmäßig verteilt und reichen von 0,1 km/1000 km² auf der Halbinsel Tajmyr bis 356 km/1000 km² im Moskauer Gebiet (inklusive der Stadt Moskau). Eine durchgehende Ost-West-Straßenverbindung, die allerdings nur saisonal benutzbar ist, gibt es erst seit 2003. Über die Straßen werden 39,5 % des Passagier- (23.693 Mrd. 2005) und lediglich 0,8 % des Warentransports abgewickelt (612 Mio. t). 2004 waren in R. 24.091 Tsd. Pkw registriert, was einem Verhältnis von 6 Personen je Pkw entspricht.

Fast die Hälfte der Passagierbeförderung findet im Nahverkehr statt, vorwiegend über das Busnetz, das in 120 Städten existiert (2005). Darüber hinaus verfügen 90 russische Städte über ein Oberleitungsbusnetz, in 66 Städten gibt es Straßenbahnen und in sieben Städten eine U-Bahn- sowie in vier weiteren S-Bahnlinien. In den 1990er Jahren entstand in den meisten Städten ein Minibusnetz (maršrutki), über das 4339 Mio. Passagiere befördert wurden, was eine Verdreifachung seit 2001 bedeutet.

Die einzige ganzjährig befahrbare Ost-West-Verkehrsverbindung in R. ist die Transsibirische Eisenbahn von Moskau nach Wladiwostok, deren vollständige Elektrifizierung 2002 abgeschlossen wurde. Eine weitere wichtige Eisenbahnstrecke ist die zur Erschließung des Fernen Ostens 1984 in Betrieb genommene Baikal-Amur-Magistrale (BAM). 2004 betrug die Gesamtlänge des Schienennetzes 85 Tsd. km, wovon 43 Tsd. elektrifiziert waren. Da das russische Streckennetz teilweise oft nur eingleisig und die Schienenwege sowie die Waggons häufig in einem technisch schlechten Zustand sind, können die Züge nicht sehr schnell fahren. Dennoch bildet die Eisenbahn das wichtigste Transportmittel des Landes, mit dem 41,4 % der Warenbeförderung (1273 Mio. t) und 40,2 % des Personenverkehrs (1,32 Mrd.) abgewickelt wurden (2005). Mehr Waren (v. a. Erdöl- und –gas) wurden lediglich über das gut ausgebaute Pipelinesystem transportiert (1048 Mio. t bzw. 55,1 %).

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Das andere wichtige Verkehrsmittel für das riesige Land ist das Flugzeug, das bereits in der Sowjetunion eine große Bedeutung für den Inlandverkehr hatte, v. a. für die Versorgung entlegener Gebiete, deren Erschließung auf dem Landweg technisch und finanziell nicht rentabel wäre. Allerdings war von allen Transportarten der Flugverkehr am schwersten vom Zusammenbruch der UdSSR betroffen: Die Zahl der beförderten Passagiere betrug 2000 ca. ein Drittel der Zahl von 1992 (23 Mio. gegenüber 63 Mio.). Bis 2005 ist sie jedoch auf 37 Mio. gestiegen. Der Frachtentransport belief sich 2005 auf 0,8 Mio. t (1992: noch 1,4 Mio. t). Die Inlandstrecken werden oft von Regionalgesellschaften betrieben, die aus Geldmangel kaum neue Flugzeuge kaufen können und die vorhandenen schlecht warten. 2006 ist die erste russische Billigfluggesellschaft gegründet worden. Die beiden größten Flughäfen des Landes sind die Moskauer Airports Domodedovo (13.960 Tsd. Passagiere 2005) und Šeremetʹevo (12.174 Tsd. Passagiere und 109.508 t Fracht 2005) sowie Pulkovo in St. Petersburg (4,7 Mio. Passagiere 2005).

Die Flüsse sind seit dem Mittelalter Hauptverkehrsadern R.s. Allerdings hat sich der Schiffsverkehr direkt nach dem Zusammenbruch der UdSSR stark verringert. So betrug 1996 die Gesamtlänge der genutzten Wasserwege 75 Tsd. km im Vergleich zu 106 Tsd. km 1985. Inzwischen beträgt sie 102 Tsd. km (2004). Das Fracht- und Passagieraufkommen im Flussverkehr lag 2005 nur noch bei ca. 35,1 bzw. 36,4 % des Jahres 1992. Die Länge der Wasserwege in R. umfasst ca. 78.000 km (2004). Die Hauptstrecken verlaufen entlang der Flüsse Kama, Oka, Vjatka und Don sowie den Kanälen, welche diese Flüsse miteinander verbinden. Sie ermöglichen eine Wasserverbindung zwischen der Ostsee, dem Schwarzen Meer und dem Weißen Meer sowie den größeren Binnenseen (z. B. Ladoga und Onega).

R. wird zunehmend zum Ziel ausländischer Besucher (vorwiegend Touristen und Geschäftsleute). 2005 erreichte ihre Zahl 9389 Mio., wenn man von den Besucher aus anderen GUS-Staaten absieht (unter diesen gibt es zahlreiche Gastarbeiter und Familienangehörige). Die meisten kamen aus Litauen (1251 Tsd.), Polen (1196 Tsd.), Finnland (1116 Tsd.), China (799 Tsd.), Lettland (709 Tsd.) und Deutschland (551 Tsd.). Andererseits besuchen immer mehr Russen das Ausland. Zu den häufigsten Zielländern (außerhalb der GUS) zählten China (2170 Tsd.), Finnland (2100 Tsd.), die Türkei (1903 Tsd.), Estland (1204 Tsd.), Deutschland (815 Tsd.) und Polen (803 Tsd.). 2004 wurden in R. 4041 Hotels registriert.

(Redaktion)

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2.5 Bildung und Kultur

In R. besuchten (2003) 88 % aller Kinder Vorschuleinrichtungen, 53 % der Personen mit und über 15 Jahren haben einen Mittelschulabschluss und 16 % Hochschulbildung.

Die Schulpflicht beginnt mit dem 6. Lebensjahr, in manchen Gegenden noch – wie zu Sowjetzeiten – mit dem 7. Lebensjahr. Nach drei bzw. vier Jahren Grundstufe folgt die fünfjährige Hauptstufe, die mit einer Prüfung endet. Zwei Drittel der Schüler besuchen anschließend die zweijährige Oberstufe, um die „vollständige mittlere Bildung“ zu erwerben. Sie schließt mit dem Abitur, das noch nicht den Universitätseintritt garantiert. Dazu ist eine schwierige Aufnahmeprüfung erforderlich. Wer mit einer Gold- oder Silbermedaille das Abitur gemacht hat, hat nur eine oder zwei Aufnahmeprüfungen zu bestehen. Bei schlechteren Abiturnoten werden mehrere Fächer geprüft. Um dort bestehen zu können, muss man sich bei teuren Tutoren vorbereiten, die später gleichzeitig die Prüfer sind.

In R. gilt nicht das Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre. Während sich die Hochschulen mit der Lehre und der angewandten Forschung befassen, ist die Grundlagenforschung die Hauptaufgabe der Akademie der Wissenschaften. Sie ist ein von den Hochschulen völlig unabhängiger und sich selbst verwaltender Verband – und war es selbst zu Sowjetzeiten – von Gelehrten und bildet ein System von Forschungsinstituten. Die Akademie der Wissenschaften verfügt darüber hinaus über das Promotions- und Habilitationsrecht. Es bestehen meist Austauschbeziehungen zwischen den Einrichtungen, da die Professoren oft Mitglieder der Akademie sind oder Akademiemitglieder an den Hochschulen lehren.

Zu den bekanntesten russischen Universitäten gehören die Staatliche Moskauer Lomonossow-Universität (gegründet 1755), die Staatliche Universität Sankt Petersburg (1819), die Staatliche Universität Kasan (1804) und die Staatliche Universität Nowosibirsk (1959). Inzwischen ist in R. die Gründung von privaten Schulen und Hochschulen erlaubt. Ihr Besuch ist nicht kostenlos und meist nur für eine kleine Schicht erschwinglich. 2005 waren von 7025,3 Tsd. Studenten 1079,3 Tsd. an privaten Hochschulen eingeschrieben.

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Die weitgehend zentralisierten Universitätslehrpläne bestimmen Inhalt und Ablauf des verschulten Studiums. Die Dauer der meisten Studienprogramme beträgt fünf Jahre, wobei die ersten zwei Jahre einem allgemeinen Grundstudium dienen, dem dann die fachliche Spezialisierung im Hauptstudium folgt. Bis 1991 gab es als einzigen Abschluss nur das Diplom. Mit der schrittweisen Einführung neuer Studiengänge sind neben dem Diplom auch der Bachelor und Master als Abschlüsse möglich. Die meisten Studenten streben den Master als Abschluss an.

Die sog. Aspirantur hat im russischen Studiensystem einen ähnlichen Stellenwert wie die Promotion. Ihre Dauer ist auf drei Jahre festgelegt. Voraussetzung für die Aufnahme in die Aspirantur, durch die der Titel eines Kandidaten der Wissenschaften erreicht wird, ist das Diplom oder der Master als Nachweis eines abgeschlossenen Studiums. Voraussetzung für die Einleitung eines Habilitationsverfahrens ist die abgeschlossene Aspirantur. Neben der Habilitationsschrift muss der Habilitand ein umfangreiches Verzeichnis eigener Publikationen vorlegen sowie seine Lehrbefähigung nachweisen. Die Habilitation dauert ungefähr fünf bis sechs Jahre

In R. bestanden 2005 1061 Universitäten und Hochschulen (davon 413 private), 568 Theater, 2229 Museen und 50.900 Bibliotheken mit einer Milliarde Bücher (2003). Die Russische Staatsbibliothek (Rossijskaja gosudarstvennaja biblioteka) – die ehemalige Lenin-Bibliothek – in Moskau ist mit 34,51 Mio. Bänden (2005) eine der größten Bibliotheken der Welt.

In der UdSSR wurde die Kultur großzügig vom Staat gefördert, der auch Besitzer aller Kultureinrichtungen war. Folge dessen war, dass sich die Kulturschaffenden in verschiedenen Künstler- und Kulturverbänden organisieren mussten, die vom Staat finanziert wurden, und nur die Werke Anerkennung fanden, die der staatlichen Kulturideologie (Sozialistischer Realismus) entsprachen.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion fiel diese politische Bevormundung weg, aber auch die staatliche Finanzierung des gesamten Kulturbetriebs. Der Preis der Freiheit ist, dass sich jetzt die Künstler selbst durch den Verkauf ihrer Werke finanzieren müssen. Da nach der schlagartigen Einführung der Marktwirtschaft die Menschen kein Geld und keine Zeit hatten, sich der Kunst zu widmen und deren Werke zu kaufen, hatten die Künstler kaum Kunden. Inzwischen hat sich die finanzielle Lage des Staates verbessert, so dass er – wenn auch nicht in dem Ausmaß wie zu Sowjetzeiten – Kultur fördern kann. Großunternehmer sind zu Geld gekommen und zweigen von ihren Firmenbudgets auch Mittel zur Kultur- und Kunstförderung ab.

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Die berühmtesten Kultureinrichtungen blieben erhalten. Zu ihnen gehören z. B. die großen Opernhäuser, wie das Bolschoitheater (Bolʹšoj teatr) in Moskau und das Marijnskij-Theater („Marientheater“) mit seinem weltberühmten Ballettensemble in St. Petersburg, das „Moskauer Akademische Künstlertheater“ (Moskovskij Chudožestvennyj Akademičeskij Teatr, MChAT), das älteste Theater R.s, das „Kleine Theater“ (Malyj teatr), das Theater ›Sovremennik‹ („Der Zeitgenosse“) sowie das Vachtangov-Theater in Moskau, das Konservatorium in Moskau, die großen Museen in Moskau (Tretjakovʹ-Galerie und das Puschkin-Museum für Bildende Künste) und St. Petersburg (die Gemäldegalerie der Eremitage sowie das Russische Museum [Russkij muzej]).

2003 wurden in R. 73 Spielfilme produziert. Das wichtigste Massenmedium in R. in das Fernsehen. Landesweit können drei Programme empfangen werden, die alle direkt oder indirekt in staatlicher Hand sind. Weitgehend frei ist die zentrale Presse, aber sie erscheint in so kleinen Auflagen, dass sie nur ein Informationsorgan der Elite in den Großstädten ist. Die Mehrheit der Bevölkerung hat kein Geld, diese Zeitungen zu kaufen. Außerdem sind sie außerhalb der Großstädte in vielen Teilen des Landes nicht erhältlich. In den Regionen werden die regionalen Fernsehstationen wie auch die regionale Presse, die sich nicht selbst tragen können, von der jeweiligen regionalen Administration und/oder von der mit ihr verbundenen regionalen Unternehmerschaft finanziert. Aus dieser finanziellen Abhängigkeit ergeben sich entsprechende redaktionelle Rücksichtnahmen bzw. Willfährigkeit.

Im Jahr 2003 erschienen in R. 8086 Zeitungen mit einer Gesamtauflage von 214 Mio. Exemplaren. Es wurden 4551 Zeitschriftentitel produziert mit einer Auflage von zusammen 1 Mrd. Exemplaren. Verlegt wurden 81.000 Buchtitel mit einer Gesamtauflage von 702 Mio. Exemplaren. Zeitschriften und Bücher erscheinen nicht nur in russischer Sprache, sondern auch in 24 Sprachen der nationalen Minderheiten, wenn auch nur viel weniger Titeln und in viel kleineren Auflagen. Infolge der Öffnung der Grenzen nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wollen viele Russen andere Ländern besuchen. Im Jahr 2003 reisten 11,6 Mio. Russen in das Ausland, die meisten nach Finnland (2 Mio.), gefolgt von China (1,4 Mio.) und der Türkei (1,3 Mio.).

Auch nach der flächendeckenden Talentsuche und staatlichen Förderung des Sports durch den Sowjetstaat hat R. sein olympisches Niveau insofern halten können, als es bei den Olympischen Sommerspielen 2004 in Athen den dritten Platz und bei den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 den vierten Platz in der Gesamtwertung belegen konnte. Zu den populärsten Sportarten gehört der Fußball, aber er hat kein Weltniveau. Allerdings gewann ZSKA Moskau (Centralʹnyj Sportivnyj Klub Armii, „Zentraler Sportklub der Armee“) 2005 den UEFA-Pokal. Weitere beliebte Sportarten sind Eishockey, Eiskunstlauf und Schach.

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3 Kulturgeschichte

Von besonderer Bedeutung für die russische, ukrainische und weißrussische Kulturgeschichte und als „Taufe der Rus“ in diese eingegangen, ist das Jahr 988, das Jahr der Annahme des byzantinisch-orthodoxen Christentums durch den Kiewer Fürsten Vladimir (980–1015), dem es auf diese Weise gelang, ein stabiles erstes ostslawisches Herrschaftswesen, die sog. Kiewer Rus, zu konstituieren. Diese nahm in der Folgezeit eine von Byzanz unabhängige kulturelle Entwicklung, die sich auch in den im Verlauf des 12. Jh. entstehenden Teilfürstentümern fortsetzte.

Die umfangreiche ostslawische Literatur vom 11. bis 13. Jh. umfasst nicht nur kirchliche Werke, sondern auch Chroniken, Romane, geographische und naturwissenschaftliche Schriften. Außerdem blühten in jener Zeit die Ikonenmalerei und andere Formen der Kirchenkunst . nachgestellt: Besonders hervorzuheben ist das aus dem 11. Jh. stammende juristische Werk „Das russische Recht“ (Russkaja pravda), in dem Themen wie gerichtliche Untersuchung, Beurteilung von Zeugenaussagen und zivilrechtliche Klagen behandelt werden.

Der Einfall der Mongolen (zumeist Tataren genannt) Anfang des 13. Jh. beendete die Blütezeit der ostslawischen Kultur. Nach der Zerstörung vieler Städte, Kirchen und Klöstern sowie der grausamen Niedermetzelung der Bevölkerung, wenn sie sich zur Wehr setzte, zerfiel das Reich der „Goldenen Horde“ im Verlauf des 15. und 16. Jh. in mehrere Teil-Khanate, wie Kasan, Krim und Astrachan.

Die mongolisch-tatarische Tributherrschaft ließ die Herrschaft der russischen Teilfürsten weitestgehend bestehen. Sie mussten sich lediglich vom Khan bestätigen lassen. Seit dem 14. Jh. war ihnen bereits die Sammlung und die Abführung von Steuern überlassen worden. In dieser Zeit erreichten es die Moskauer Fürsten auch, dass die großfürstliche Würde in ihrer Familie erblich wurde.

Ein unmittelbarer kultureller Einfluss der Mongolen/Tataren lässt sich bis zur Eroberung der Khanate von Kasan und Astrachan kaum feststellen. Für die Mongolen/Tatarenherrschaft kennzeichnend war ihre religiöse Toleranz. Doch die geistigen Fäden, welche die Ostslawen mit Byzanz und mit dem Westen verbanden, rissen ab.

Als eine Art Flucht aus dieser Situation entstand Ende des 15. Jh. die Konzeption „Heiliges R.“ (Drittes Rom). Im 16. Jh. wurde sie dahingehend weiterentwickelt, dass das heilige R. das Ende der Geschichte darstelle und deshalb R. außerhalb und über der Geschichte stehe. Bereits unter der Tatarenherrschaft begannen die Moskauer Fürsten mit der „Sammlung das russische Landes“ durch Übernahme des Protektorats über einzelne Kleinfürsten, durch Ankauf des Landes und durch kriegerische Auseinandersetzungen.

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Schließlich gelang es Zar Ivan III. (1462–1505) 1480, das Tatarenjoch abzuschütteln. Während sein Sohn Vasilij III. (1505–33) sich noch damit zufrieden gab, die den Fürstentümern Novgorod und Pskov gegebenen Versprechungen nicht einzuhalten und so ihre Recht zu schmälern, präsentierte sein Sohn Ivan der Schreckliche (1533–84) den Moskauer Absolutismus in seinem ganzen Ausmaß und in seiner ganzen Brutalität.

Während es nach dem Lockern und später nach dem Abschütteln des Tatarenjochs gelungen war, die Fäden zur byzantinischen Kultur wieder aufzunehmen, glückte das in Richtung Westen nicht. Ende des 17. Jh. wurde durch Zar Peter I. (1689–1725) die Verbindung zum Westen auf sehr direkte Art hergestellt, indem er 1697 inkognito nach Europa reiste, dort 1000 Fachleute anwarb, das Kriegs- und Marinewesen studierte und selbst das Schiffsbauhandwerk lernte. Mit brutalen Methoden setzte er in R. Reformen durch und stampfte aus einer Sumpflandschaft an der Ostsee die neue Hauptstadt des Zarenreichs, St. Petersburg. Er schaffte das Patriarchenamt ab und ersetzte es durch den „Heiligsten regierenden Synod“, dem neben den Bischöfen auch ein Vertreter des Staates als Aufseher angehörte, der weitgehend die Beschlussfassung bestimmte. Die Kirche durfte keine unabhängige Instanz sein, denn für Peter den Großen war der Polizeistaat der ideale Staat. Durch die Einführung von Aufsichtsbeamten 1711 wurde eine Art innerer Geheimdienst geschaffen, der – außerhalb jeglicher Hierarchie stehend – Staat und Kirche auf allen Ebenen zu überwachen hatte.

Die Europäisierung R.s erreichte nur eine dünne Oberschicht. Peter der Große wollte durch die äußere Europäisierung – Ablegung der Bärte und Annahme der europäischen Kleiderordnung – eine Änderung der inneren Einstellung erreichen. So sollten Produkte nicht (wie bisher) importiert oder von Ausländern in Russland hergestellt werden, sondern vielmehr sollten die Russen selbst die Waren herstellen. Um die Fertigkeiten zu erlernen, schickte er die adelige Jugend, die der Schulpflicht unterlag, zum Studium ins Ausland und baute das eigene Schulwesen aus. Unter der Zarin Katharina der Großen (1762–96) erlebte R. eine Zeit außenpolitischer Erfolge –so die Eroberung Südrusslands einschließlich der Krim – und kultureller Blüte.

Ende des 18. Jh. hatten sich in verschiedenen Teilen R.s zahlreiche soziale, nationale und geistige Gruppen gebildet. Von denen sei die Gruppe der Intelligenzija v. a. genannt, die auf ideologischem Gebiet über alle bestehenden sozialen und politischen Grenzen hinaus wirken konnte. Für sie war die geistige Unabhängigkeit von den konkreten politischen Interessen des Staates und der Regierung sowie von den wirtschaftlichen und politischen Interessen einzelner Stände und Gruppen charakteristisch. Zudem wollten diese Intellektuellen die echten Interessen des russischen Volkes und damit R.s vertreten. Da diese echten Interessen sehr unterschiedlich verstanden werden konnten, bildeten sich unter den Intellektuellen verschiedene geistige Richtungen heraus. Am bekanntesten wurden die Westler und die Slawophilen.

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Die Slawophilen (z. B. Ivan V. Kireevskij, Aleksej St. Chomjakov, Konstantin S. Aksakov) müssten eigentlich „Russophile“ heißen, denn ihr Denken kreiste um R. und nicht um das Slawentum, dem sie teilweise – was z. B. Polen betrifft – ablehnend gegenüberstanden. Ihr Hauptdiskussionsthema waren die Beziehungen R.s zu Europa. Dabei ging es darum, ob R. eine der europäischen Kultur gleichberechtigte Kultur besitzt oder die einseitige europäische Kultur ergänzen oder das untergehende Europa retten oder in puncto Kulturentwicklung Europa ablösen bzw. beerben oder Europa zurückdrängen bzw. gar vernichten soll.

Die Westler (z. B. Pëtr Ja. Čaadaev, Vissarion G. Belinskij, Aleksandr I. Gercen, Boris N. Čičerin) vertraten die Ansicht, dass R. den Westen kulturell und politisch „nachholen“ müsse. Ein ausgesprochener Westler war auch Zar Nikolaj I. (1825–55). Er hielt R. nicht für ein zurückgebliebenes Land.

Unter Zar Aleksandr II. (1855–81) wurden dringend notwendige Reformen wie die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Gerichtsreform und die Einführung der Selbstverwaltung (Semstwo) sowie der allgemeinen Wehrpflicht durchgeführt. R. öffnete sich dem neuen Kapitalismus mit seinen technischen Errungenschaften (z. B. die Eisenbahn). Mit Verspätung hielt die Aufklärung in R. unter Ignorierung aller Grenzen ihren Einzug. Statt Abschaffung der Leibeigenschaft wollte sie den Sozialismus, statt Verfassung Anarchie, statt Lösung des Nationalitätenproblems Kosmopolitismus, statt Gewissensfreiheit Atheismus. Elemente europäischer Kultur wurden unkritisch übernommen und dann radikalisiert. Nach den Enttäuschungen über die ergebnislose friedliche Agitation und nach den zahlreichen Prozessen der 70er Jahre griff eine kleine Gruppe (Narodnaja volja, „Volkswille“) zu Terrormitteln und ermordete 1881 Zar Aleksandr II. Zar Aleksandr III. (1881–94) war ein entschiedener Gegner von Reformen und beschnitt bereits durchgeführte Reformen. Die revolutionäre Bewegung wurde immer schwächer, wenn auch eine Gruppe ein Attentat auf den Zaren plante. Zu ihr gehörte der ältere Bruder Lenins, der dafür mit seinen Genossen 1887 hingerichtet wurde.

Die ältere Generation der Revolutionäre wollte – im Gegensatz zu den europäischen „Kollegen“ – den geraden und direkten Weg zum Sozialismus beschreiten und den bürgerlichen Staat und den – wie er empfunden wurde – schmutzigen Kapitalismus vermeiden. Es wurde als notwendig erachtet, die politischen Vorstellungen theoretisch zu begründen. Zu diesem Zweck wurden die Parteien der Sozialrevolutionäre, aus deren Reihen später die Lenin-Attentäterin kam, und der Sozialdemokraten gegründet, die sich dann unter Lenin durch Abspaltung zur Kommunistischen Partei radikalisierte.

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Zar Nikolaj II. (1894–1917) erkannte nicht die Notwendigkeit, in R. eine konstitutionelle Demokratie zu errichten. Zudem spitzen sich die soziale Situation immer mehr zu, die am 22.1.1905 zu einem Protestmarsch von 30.000 St. Petersburgern vor die Residenz des Zaren, den Winterpalast, führte, der von einem orthodoxen Priester angeführt wurde. Der Zar ließ die Protestler zusammenschießen, es gab 1000 Tote. Um den politischen Druck abzufangen, schuf der Zar eine Art Parlament (Duma), die über Wahlmänner nach ungleichem und indirektem Wahlrecht gewählt wurde.

Die sozialen Spannungen nahmen weiter. Zudem war R. in den Ersten Weltkrieg eingetreten, auf den es nicht vorbereitet und in dem es militärisch unterlegen war und hohe Verluste hinnehmen musste. Am 27.2.1917 kam es zur Revolution in R., in deren Folge der Zar am 3.3.1917 abdankte. An die Spitze einer neuen sozialistisch-liberalen Regierung trat schließlich am 21.7.1917 der Sozialdemokrat Aleksandr Kerenskij. Dessen Regierung war schwach und wurde sowohl von den Kommunisten als auch von hohen Militärs bekämpft. Am 7.11.1917 stürzten die Kommunisten unter Lenins Führung in einem Staatsstreich die Regierung Kerenskij und übernahmen in R. die Macht, um ein totalitäres Regime zu errichten, das 74 Jahre Bestand hatte.

R. ist heute der größte und wichtigste Nachfolgestaat der Sowjetunion, die Ende Dezember 1991 aufhörte zu bestehen. Die Gründe für den Zusammenbruch der Sowjetunion sind vielfältig. Sie sind in den Entwicklungen zu suchen, die Anfang der 80er Jahre.

Die sowjetische Wirtschaft war eine administrative Planwirtschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln und ohne Markt. 1987 waren in der Sowjetunion bezüglich der Wirtschaft 30.000 gesamtstaatliche Normative in Kraft.

Die Fehler und Mängel der Planwirtschaft konnten jahrelang durch die extensive Form des Wirtschaftens ausgeglichen werden, denn R. ist ein riesiges und zudem rohstoffreiches Land. Aber irgendwann stößt auch eine jahrelang extensiv betriebene Volkswirtschaft an ihre Grenzen. Hinzu kam, dass die Sowjetunion aus ideologischen und machtpolitischen Gründen eine riesige Armee unterhielt. Um die militärisch-strategische Parität mit den USA erreichen zu können, gab die Sowjetunion für das Militär 18 % ihres Nationaleinkommens aus, die Produktion von Rüstungsgütern 63 % des Maschinenbaus, 32 % der Investitionsgüter- und 6 % der Konsumgüterproduktion.

Die marxistisch-leninistische Ideologie verlor in den Brežnev-Jahren immer mehr an Überzeugungs- und Strahlkraft. Durch die westlichen Touristen, die unter Parteichef Leonid Brežnev in die Sowjetunion reisen durften, und durch die Sendungen westlicher Rundfunkstationen in russischer Sprache erfuhren die Menschen über das Leben im Westen und konnten feststellen, welche Lügen die Partei darüber verbreitete.

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Das Aus der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) zeichnete sich Anfang 1991 ab. Die Partei hatte seit dem Winter 1989/90 vier Millionen Mitglieder verloren, bildete aber mit 15 Mio. noch immer die stärkste politische Gruppierung im Land. Die Parteibürokratie beeilte sich, aus ihrem politischen Kapital Geldkapital zu schlagen. So gründeten KPdSU-Funktionäre in zunehmendem Maße unter Verwendung von Parteigeldern und Parteigebäuden eigene Firmen oder bildeten Joint Ventures mit westlichen Firmen. Die besten staatlichen Betriebe wurden von Parteifunktionären unter sich privatisiert. Die Parteinomenklatur wandelte sich so zu einer Nomenklaturbourgeoisie. Die Parteibasis musste mit ansehen, dass sich gerade ihre Spitzenfunktionäre besonders kapitalistisch gaben. Diese Entwicklungen demoralisierten die Parteibasis und nahmen ihr jegliche Motivation zu aktivem politischem Engagement.

Sehr schnell begriff der damalige KPdSU-Chef Michail Gorbatschow, dass die Wirtschaft kein isolierter Teil der Gesellschaft ist und dass mehr Offenheit in der Meinungsäußerung, mehr Transparenz der Führungsentscheidungen und Kritik von Missständen erforderlich sind. Deshalb führte er die Politik der Glasnost, der Offenheit, ein. Die Kremlpolitik sollte für die Öffentlichkeit durchsichtiger werden, und der Kreml wollte besser und direkter über die Probleme im Lande informiert sein.

Bald wurde Gorbatschow klar, dass in einer immer komplexer werdenden Industriegesellschaft das Wirtschaftssystem nicht vom politischen System getrennt werden kann und dass deshalb auch eine Reform des politischen Systems erforderlich ist. Diesem Zweck sollte die Politik der Perestroika, der Umgestaltung, dienen.

Die Reaktion des konservativen Teils der KPdSU, des Geheimdienstkomitees für Staatssicherheit (KGB) und der Armee ließ nicht lange auf sich warten. Um den Zerfall der KPdSU und der Sowjetunion zu verhindern, unternahmen sie am 19.8.1991 einen weit gehend unblutig verlaufenen Putsch gegen Gorbatschow. Die Putschisten (Vizepräsident Gennadij I. Janajev, Premier Valentin S. Pavlov, Innenminister Boris K. Pugo, Verteidigungsminister Marschall Dmitrij T. Jasov, KGB-Chef Vladimir A. Krjučkov, der Leiter der ZK-Kommission für Militärpolitik Oleg D. Baklanov, der Vorsitzende der Kolchosen-Union Vasilij A. Starodubčev und der Vorsitzende der staatlichen Unternehmerunion Aleksandr I. Tizjakov) erreichten nach dem Scheitern des Putsches das Gegenteil von dem, was sie mit ihm angestrebt hatten: Die KPdSU wurde von B. Jelzin verboten. Er hatte – im Gegensatz zu Gorbatschow – erkannt, dass die KPdSU und die UdSSR nicht mehr reformierbar sind.

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Die Sowjetunion scheiterte auch an ihrer imperialen Überdehnung. Durch den Sieg über Hitler unter Mithilfe der Alliierten wurde die UdSSR zu einer Weltmacht. Stalin erreichte auf den Konferenzen in Teheran, Jalta und Potsdam nicht nur, dass, die Sowjetunion diejenigen Teile wieder zurückerhielt, die Lenin im Friedensabkommen von Brest-Litovsk 1918 abtreten musste, sondern er konnte sich zudem in Ostmitteleuropa ein Imperium aufbauen, das Berlin einschloss und bis an die Grenzen von Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern reichte. Moskau hatte immer weiter ausgegriffen und hatte mit China, Nordkorea und Nordvietnam auch verbündete Regime in Asien. Das selbstbewusste China löste sich bald von Moskau und geriet 1969 sogar in einen begrenzten militärischen Konflikt mit seinem nördlichen Nachbarn wegen des umstrittenen Grenzverlaufs am Ussuri im Fernen Osten. Nordkorea und Nordvietnam wurden für die Sowjetunion zur ökonomischen Belastung. Der Griff nach den Bestandteilen des zerfallenden portugiesischen Kolonialreichs in Afrika, nach Angola und Mosambik, glückte nicht so recht.

Diese Länder waren nicht bereit, auf dem Weg zum Sozialismus auf die ideologisch vorgeschriebene Vorstufe des Kapitalismus zu verzichten und kosteten Moskau mehr als sie einbrachten, v. a. die Unterstützung der Rebellen in dem jahrelangen Krieg in Angola gegen die Regierung in der zweiten Hälfte der 60er Jahre. Und schließlich hatte sich das Kuba Fidel Castros Moskau angedient, das weitgehend auf Moskauer Milliardenzuschüsse angewiesen war. V. a. das Dritte-Welt-Engagement in drei Kontinenten hatte Moskau überfordert.

Mit der Erosion der kommunistischen Ideologie war die Erosion des sowjetischen Staates verbunden. Unter Ausnutzung von Artikel 72 der Verfassung der UdSSR, der „das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR“ garantierte, erklärte am 18.11.1988 der Oberen Sowjet Estlands die Souveränität – noch nicht die Unabhängigkeit – der Republik. Seinem Beispiel folgten am 18.5.1989 Litauen und am 28.7.1989 Lettland. Dem schlossen sich die anderen Unionsrepubliken an, am 12.6.1990 auch R. Das sowjetische Militär ging brutal gegen widerspenstige Republiken vor. Mittels eines Referendums am 17.3.1991 über den Fortbestand der UdSSR in Form einer „erneuerten Föderation“, für die sich 76,4 % der Teilnehmer aussprachen, versuchte Gorbatschow verzweifelt, den Auflösungsprozess aufzuhalten. Er hoffte, durch den Abschluss ei¬nes neuen Vertrags über die Bildung einer „Union der souveränen Sowjetrepubliken“ die Union irgendwie zu retten, doch zu spät. Nach dem Verbot der KPdSU durch Jelzin wegen ihrer Verwicklung in den Putsch war der Zerfall der UdSSR nicht mehr aufzuhalten, denn die KPdSU war nicht nur eine Partei, sondern auch die Klammer, welche die Sowjetrepubliken in der UdSSR zusammenhielt. Auf der konstituierenden Sitzung des neu geschaffenen Staatsrats der UdSSR wurden im Herbst 1991 die drei baltischen Republiken Estland, Lettland und Litauen in die Unabhängigkeit entlassen. Bis Ende 1991 erklärten alle verbliebenen Sowjetrepubliken ihre Unabhängigkeit.

F.A.Z.-Institut (Hg.), Länderanalyse Russsland. Frankfurt/Main 2005. Federalʹnaja Služba Gosudarstvennoj Statistiki (Rosstat), Rossijskij statističeskij ežegodnik 2004. Moskva 2004 (http://www.gks.ru [Stand 8.11.2006]). Götz R., Halbach U. 1996: Politisches Lexikon GUS. München. Rossija. Ėnciklopedičeskij spravočnik. Moskva 1998. Schneider E. 2001: Das politische System der Russischen Föderation. Wiesbaden. Tschižewskij D. 1959/61: Das heilige Russland. Russische Geistesgeschichte. 2 Bde. Hamburg.

(Eberhard Schneider)

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