Weißrussland

Weißrussland (auch: Belarus, weißruss./russ. Belarusʹ), Kurzform für Republik Weißrussland (Rėspublika [Respublika] Belarusʹ).

Inhaltsverzeichnis

1 Statistische Angaben


Lage:
Binnenstaat in Osteuropa, angrenzend im Nordosten an Litauen (Grenzlänge 660 km), im Norden an Lettland (161 km), im Osten an Russland (990 km), im Süden an die Ukraine (975 km) und im Westen an Polen (418 km). Die Fläche des Staatsterritoriums beträgt 207.595 km²st.
Einwohner (2005):
9.750.200, davon 46,7 % männlich, 53,3 % weiblich; Altersstruktur 0–14 Jahre: 16,4 %, 15–64 Jahre: 69,3 %, 65 Jahre und älter: 14,3 %; Bevölkerungsdichte: 47,2 Einwohner/km²; 66,7 % im arbeitsfähigen Alter (Männer 15–64, Frauen 15–59); 67,9 % Beschäftigte (von den Personen im erwerbsfähigen Alter); 1,5 % Arbeitslose; Bevölkerungsentwicklung 1950–2005: 0,40 % jährlich, 1990–2005: –0,28 % jährlich; Nationalitäten (nach der Volkszählung 1999): 8.159.793 Weißrussen (81,2 %), 1.141.731 Russen (11,4 %), 395.712 Polen (3,9 %), 237.014 Ukrainer (2,4 %), 27.810 Juden (0,3 %), 10.200 Armenier (0,1 %), 10.100 Tataren (0,1 %), 9900 Roma (0,1 %), 6400 Litauer (0,1 %), 6300 Aserbaidschaner (0,1 %), 41.000 ohne Angabe u. a. (0,4 %); Religionszugehörigkeit (Schätzung): ca. 70 % orthodoxe Christen, 15-20 % Katholiken, ca. 2 % Protestanten, außerdem Muslime, Altgläubige und Juden.
Hauptstadt und größere Städte (2004):
Minsk (1.765.773), Homelʹ/Gomelʹ (481.200), Mahilëŭ/Mogilëv (366.900), Vicebsk/Vitebsk (342.700), Hrodna/Grodno (316.700), Brėst/Brest (300.100), Babrujsk/Bobrujsk (220.100), Baranavičy/Baranoviči (168.300), Barysaŭ/Borisov (150.100).
Währung: 1 weißrussischer Rubel (Br) = 100 Kopeken (k.) – nur noch nominelle Einteilung.
Wappen:
left
Das Staatswappen zeigt in der Mitte eine über dem Erdball aufgehende Sonne. Deren Strahlen gehen in einen grün gezeichneten Umriss Weißrusslands über. Den Rand des Wappens bildet ein aus goldenen Weizenähren und Flachs- (links) sowie Rotkleeblüten (rechts) geflochtenes Fahnentuch in den Nationalfarben (rot und grün), auf dem in der unteren Mitte der vollständige Staatsname in Weißrussisch steht und das in der oberen offenen Mitte einen roten Stern zeigt.
Flagge:
left
Seit 1995 wiedereingeführte Flagge der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Weißrussland ohne die Darstellung von Hammer und Sichel. Am Rand hin zum Fahnenmast ist ein traditionelles weißrussisches Muster (rot auf weißem Hintergrund) abgebildet. Der obere, breitere rotfarbige Streifen symbolisiert die Farbe der Reiterfahnen in der Schlacht bei Grunwald (1410) bzw. die Rote Armee, der untere, schmalere grünfarbige Streifen den Waldreichtum des Landes.
Hymne: My Belarusy („Wir, Weißrussen“), Text von Michasʹ M./Michail N. Klimkovič (1899-1954) und Uladzimir/Vladimir Karyzna (*1938), Melodie von Nesʹcer F. Sakaloŭski/Nestor F. Sokolovskij (1902-50).
Feiertage:
Staatliche Feiertage: 1. Januar (Neujahr), 7. Januar (orthodoxes Weihnachtsfest), 15. März (Tag der Verfassung), 9. Mai (Tag des Sieges über den Faschismus), 3. Juli (Tag der Unabhängigkeit), 7. November (Tag der Oktoberrevolution); sonstige Feiertage: 8. März (Internationaler Frauentag), katholisches und orthodoxes Ostern (beweglich), 1. Mai (Tag der Arbeit), 2. November (Allerseelentag), 25. Dezember (katholisches Weihnachten, 1. Weihnachtsfeiertag).
Zeit: Osteuropäische Zeit
Staatssprache: Weißrussisch und Russisch
Staatsform: Präsidialrepublik
Staatsoberhaupt: Präsident (derzeit Aljaksandr R. Lukašėnka/Aleksandr G. Lukašenko)
Regierungschef: Premierminister (derzeit Sjarhej S. Sidorski/Sergej S. Sidorskij)
Politische Parteien:
Ahrarnaja Partyja/Agrarnaja Partija (AP, „Agrarpartei“), Kamunistyčnaja Partyja Belarusii/Kommunističeskaja Partija Belarusi (KPB, „Kommunistische Partei Weißrusslands“), Liberalʹna-dėmakratyčnaja Partyja/Liberalʹno-demokratičeskaja Partija (LDP, „Liberaldemokratische Partei“).
Bruttoinlandsprodukt (2005): 29,6 Mrd. US-Dollar, pro Kopf der Bevölkerung: 3025 US-Dollar
Bruttosozialprodukt (2004): 29,567 Mrd. US-Dollar, pro Kopf der Bevölkerung: 3032 US-Dollar
Auslandsverschuldung (2004): 2,397 Mrd. US-Dollar
Außenhandel (2005):
Import 17,859 Mrd. US-Dollar, Hauptlieferländer: 68,0 % Russland, 6,6 % Deutschland, 3,3 % Ukraine, 2,9 % Polen, 1,8 % Italien; Export: 18,068 Mrd. US-Dollar; Hauptabnehmerstaaten: 47,1 % Russland, 8,3 % Großbritannien, 6,7 % Niederlande, 5,3 % Polen, 3,9 % Ukraine.
Mitgliedschaften:
Central European Initiative (CEI), Eurasian Economic Community (EURASEC), European Bank for Reconstruction and Development (EBRD), GUS, International Labour Organization (ILO); International Monetary Fund (IMF), Interpol, OSZE, UNO, Weltbank, WHO, World Customs Organization (WCO), World Trade Organization (WTO, - Beobachterstatus).

(Redaktion)

Anmerkung der Redaktion: Stand der statistischen Angaben ist, wenn nicht anders vermerkt, das Publikationsdatum des Artikels.

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2 Geographie

2.1 Naturraum

W. umfasst eine Fläche von 207.595 km² und liegt im Westen des Osteuropäischen Tieflands. Die Fläche ist kompakt, mit einer Nord-Süd-Erstreckung von 560 km und einer Ost-West-Erstreckung von 650 km. Das Relief ist flach-hügelig und hat eine durchschnittliche Höhe von 160 m ü. d. M. Die höchste Erhebung ist mit 345 m der westlich der Hauptstadt Minsk (Mensk) gelegene Berg Dzjaržynskaja hara/Deržinskaja gora. Seen, Flüsse, Moore und Sümpfe prägen die Landschaft. Ein ausgedehntes Sumpfwaldgebiet, die Polessje (Palesse/Polesʹe), bestimmt den Süden der Republik.

W. ist von vielen Flüssen durchzogen, von denen die westliche Düna (Dzvina/Dvina) und die Memel (Nëman/Neman) in die Ostsee, der Pripjet (Prypjacʹ/Pripjatʹ) und der Dnjepr (Dnjapro/Dnepr) durch die Ukraine ins Schwarze Meer fließen. Es gibt ca. 11.000 Seen, der größte davon ist mit 79,6 km² der See Narač/Naročʹ, daneben viele Moore und Sümpfe (13 % der Gesamtfläche). Mehr als die Hälfte der Wasserressourcen gehören zum Schwarzmeerbecken (56 %), der Rest zum Ostseebecken. Ca. ein Drittel der Landesfläche ist von Wald bedeckt.

Das Klima ist mäßig kontinental, mit mäßig warmen Sommern und mäßig kalten und feuchten Wintern. Die durchschnittliche Lufttemperatur liegt im Januar zwischen –4 und –8 °C, im Juli zwischen 17 und 19 °C. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 550 und 750 mm. Die Klimabedingungen sind für den Anbau der meisten Getreidekulturen, Gemüsesorten, Obstbäume und Obststräucher, die in den mittleren Zonen Osteuropas beheimatet sind, insbesondere Kartoffeln, Langflachs, Sommergräser und Futterhackfrüchte, günstig.

Die Pflanzenwelt der Region besteht aus mehr als 800 Arten, etwa 20 davon gehören zu den seltenen und aussterbenden. In den vergleichsweise naturbelassenen Wald- und Sumpfgebieten des Landes leben u. a. Elche, Wölfe, Wildschweine, Rotwild und Biber, teilweise in größeren Beständen. Unter den Vogelarten sind Störche, Kraniche, Eulen und Spechte besonders typisch für das Land.

Die Artenvielfalt in Flora und Fauna wird durch die Nationalparks, v. a. im Norden und Westen des Landes, gefördert. 6,3 % des Territoriums ist geschütztes Gebiet. Der bekannteste Nationalpark, Belavežskaja pušča/Belovežskaja pušča, der 1992 gemeinsam mit dem Nationalpark im polnischen Teil des Urwaldes auf die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen wurde, liegt im Südwesten des Landes. Hier lebt neben den bereits genannten Arten auch einer der wenigen wilden Wisentbestände Europas.

Ca. 30 Arten von Mineralrohstoffen sind in W. nachgewiesen. Das Land verfügt über einen der reichsten Kalisalzvorräte in Europa und fördert die weltweit größte Menge davon (3,79 Mio. t 2003), von wirtschaftlicher Bedeutung ist auch der Abbau von Steinsalz (154,3 Tsd. t 2003). Die Torfressourcen sind aufgrund der intensiven Nutzung weitgehend erschöpft. Über nennenswerte Öl-, Gas-, oder Kohlevorkommen verfügt W. nicht.

Die ökologischen Verhältnisse in W. sind durch den Reaktorunfall, der sich in der Nacht vom 25. auf den 26.4.1986 im Kernreaktor der ukrainischen Stadt Tschernobyl, nahe der weißrussischen Grenze, ereignete, immer noch außerordentlich belastet. Etwa 70 % der ausgeworfenen Radionuklide schlugen sich in W. nieder, wobei ca. 23 % des weißrussischen Territoriums mit radioaktivem Cäsium-137 kontaminiert wurde. Besonders betroffen waren und sind die Gebiete Homelʹ/Gomelʹ und Mahilëŭ/Mogilёv im Süden der Republik, eine Landschaft mit außerordentlich fruchtbaren Böden.

Die Verstrahlung erreichte eine Stärke, die die der Atombomben von Hiroshima und Nagasaki um etwa ein Hundertfaches übertraf. Nach offiziellen Angaben wurden 138.000 Menschen in andere Gebiete umgesiedelt. 2650 km² landwirtschaftliche Nutzfläche vom Gebrauch ausgeschlossen und 17.300 km² Wald zu radioaktiv verstrahltem Gebiet gefährlichen Ausmaßes erklärt. Etwa ein Fünftel der Bevölkerung ist von den gesundheitlichen Folgen des Unfalls betroffen.

Die Folgen des Reaktorunfalls wurden von sowjetischer Seite nur sehr zögerlich bekannt gegeben, die Bevölkerung war zu keinem Zeitpunkt ausreichend informiert. Bis 1989 wurden hoch verseuchte Gebiete weiter bewirtschaftet, die Produkte gingen in den Binnenhandel. Obwohl die Belastung aufgrund der langen Halbwertzeit radioaktiver Strahlung weiterhin hoch ist, wird auch heute nur wenig Aufklärung geleistet. Die offizielle Politik versucht, den Charakter radioaktiver Strahlung und die Auswirkungen der Katastrophe zu verharmlosen, attraktive Bedingungen für die Wiederansiedlung zu schaffen und die landwirtschaftliche Nutzung von Teilen der gesperrten Flächen zu fördern. In den betroffenen Gebieten leben heute etwa 1,6 Mio. Menschen, ca. 600.000 weniger als vor der Reaktorkatastrophe.

Neben den gravierenden Folgen der nuklearen Katastrophe gibt es andere Umweltbelastungen in W., die teilweise auf die umweltschädliche Industrieproduktion zu Zeiten der Sowjetunion zurückgehen, veraltete Industrieanlagen, die immer noch in Gebrauch sind, tragen zur Verschlechterung bei. Dem Umweltschutz wird aber auch heute keine Priorität eingeräumt.

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2.2 Bevölkerung

Insgesamt leben in W. 9.750.200 Menschen, davon 5.195.000 Frauen und 4.556.000 Männer. Die Besiedlungsdichte liegt bei 47,2 Einwohnern/km²(2005). Die Altersstruktur entwickelt sich hin zu einer wachsenden Zahl alter und einer abnehmenden Zahl junger Menschen. Unter 16 Jahre sind 16,6 % der Bevölkerung, während 21,2 % bereits im Pensionsalter sind (2005). Die demographische Situation kann als kritisch bezeichnet werden, bereits seit 20 Jahren erreichen die nachfolgenden Generationen nicht mehr die Größe der Elterngeneration. Das Bevölkerungswachstum liegt bei –0,52 %.

Die Geburtenrate ist seit Anfang der 90er Jahre rückläufig (von 12,9 auf 9,0 pro 1000 Einwohner), stabilisiert sich jedoch seit 2001. Die Säuglingssterblichkeit liegt bei 5,8 pro 1000 Lebendgeborenen, die Fertilitätsrate bei 1,3 Geburten pro Frau. Inzwischen sind 60 % der Familien Ein-Kind-Familien. Die Anzahl der legalen Abtreibungen im Vergleich zu den Lebendgeburten in W. gehört zu den höchsten der Welt. 2004 standen 88.943 Lebendgeburten 62.492 Abtreibungen gegenüber.

Gründe für die demographische Krise sind u. a. die Instabilität der sozioökonomischen Situation, der niedrige Lebensstandard und die ökologischen Folgen der Katastrophe von Tschernobyl. Seit Mitte bzw. seit Ende (für Männer) der 90er steigt die mittlere Lebenserwartung und liegt mittlerweile für Männer bei 66,1 und für Frauen bei 76,8 Jahren (2003).

Der Alphabetisierungsgrad der weißrussischen Bevölkerung liegt nach offiziellen Angaben bei 98 % und damit im europäischen Durchschnitt, wobei der Anteil der nicht alphabetisierten Frauen höher ist, als der der Männer. Der Verstädterungsgrad ist seit 1990 von 66,8 % auf 72,4 % gestiegen.

1999 lebten in W. mehr als 100 Nationalitäten, darunter 81,2 % Weißrussen, 11,4 % Russen, 3,9 % Polen, 2,4 % Ukrainer, 0,3 % Juden, 0,1 % Armenier, 0,1 % Tataren und 0,1 % Roma. Im Vergleich zu 1989 hat sich der Anteil der Weißrussen erhöht, die Anteile der verschiedenen Minderheiten sind gesunken. Die größte prozentuale Differenz ist bei der jüdischen Minderheit zu verzeichnen, hier machte der Anteil 1989 noch 1,1 % aus; 1897 stellte die jüdische Minderheit mit 1,2 Mio. nach 5,9 Mio. Angehörigen der Titularnation die zweitstärkste Bevölkerungsgruppe.

Die Sprachenfrage ist ein Politikum von weit reichender Bedeutung. Offiziell sind Weißrussisch und Russisch gleichberechtigte Staatssprachen. Verkehrssprache ist faktisch jedoch Russisch. Etwa 73,7 % der Bevölkerung geben zwar Weißrussisch als ihre Muttersprache an (Russisch: 24,1 %), dagegen verwenden es aber nur ca. 36,7 % der Bevölkerung im familiären Leben, darunter über die Hälfte der in W. lebenden Polen (Volkszählung 1999).

In der Sozialistischen Sowjetrepublik W. wurde Weißrussisch eher auf dem Land gesprochen und als dörflich stigmatisiert, während Russisch die Sprache der Stadt war. Seit der Unabhängigkeit W.s wurde das Weißrussische zunächst stark gefördert, mit Amtsantritt Aljaksandr Lukašėnkas/Aleksandr Lukašenkos 1994 wurde allerdings eine Wende in der Sprachenpolitik vollzogen. Bei einem Referendum am 14.5.1995 sprachen sich 83 % der Teilnehmer für die Wiedereinführung des Russischen als zweite Staats- und Amtssprache ein. Dieser Status wurde in der geänderten Verfassung von 1996 verankert. De facto führte dies zu einer Verdrängung des Weißrussischen aus fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Während 1994 noch 75 % der eingeschulten ersten Klassen in Weißrussisch unterrichtet wurden, lag der Anteil weißrussischsprachiger erster Klassen 1999 bei weniger als 5 %. 2003 wurde die letzte weißrussischsprachige weiterführende Schule in Minsk geschlossen. Während die Regierung die weißrussische Sprache als primitiv diskreditiert und ihren Gebrauch weitgehend einschränkt, hat die politische Opposition sie für sich entdeckt. In den Städten wird die Verwendung der weißrussischen Sprache im öffentlichen Raum als Bekenntnis zur politischen Opposition gewertet.

Obwohl 1994 nur etwa 43,4 % der Bevölkerung angaben, gläubig zu sein, bekennen sich nach offiziellen Angaben etwa 70 % zur Weißrussisch-Orthodoxen Kirche, 15–20 % zur Katholischen Kirche und etwa 2 % zum Protestantismus. Kleinere Anteile verteilen sich darüber hinaus auf Judentum, Islam, Unierte Kirche und andere Glaubensgemeinschaften. Die Weißrussisch-Orthodoxe Kirche wurde 1991 gegründet, sie ist keine selbstständige Nationalkirche, sondern untersteht der Russisch-Orthodoxen Kirche. Ihr Oberhaupt ist der russischstämmige Metropolit Filarėt/Filaret. Der Katholizismus ist v. a. im Westen des Landes verbreitet. Da die Katholische Kirche in W. von Polen aus gelenkt wird, sind auch die Gottesdienste häufig in polnischer, sonst in weißrussischer Sprache. Seit dem 31.10.2002 ist das Gesetz über die Freiheit des Glaubensbekenntnisses und religiöser Organisationen in Kraft, welches der Weißrussisch-Orthodoxen Kirche eine privilegierte Stellung einräumt, während es kleineren religiösen Gemeinschaften wie bspw. protestantischen oder buddhistischen als nicht-traditionellen die Existenz und Tätigkeit erschwert.

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2.3 Staat und Gesellschaft

Die Ausarbeitung einer neuen, an demokratischen Prinzipien orientierten Verfassung dauerte in W. von 1990 bis 1994. Verantwortlich für diesen langen Entstehungszeitraum waren in erster Linie konträre Vorstellungen von den Grundprinzipien der Staatsorganisation, v. a. hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen Parlament und Präsident, aber auch der Mangel an technischem Know-how. Nachdem sich eine starke Stellung des Präsidenten, ähnlich wie in der russischen Verfassung, durchgesetzt hatte, wurde die Verfassung am 15.3.1994 vom Parlament verabschiedet und international anerkannt. Sie definiert W. als einen demokratischen und rechtsstaatlichen Einheitsstaat, der seinen Bürgern alle Grundfreiheiten zusichert. Dazu zählen u. a. das Recht auf Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentum, Gesundheitsvorsorge und Bildung. Das Recht auf politische Mitgestaltung wird einerseits durch freie und direkte Wahlen nationaler und lokaler Mandatsträger ausgeübt, andererseits ist für zentrale Fragen eine direkte Beteiligung in Form von Referenden vorgesehen. Unter Verweis auf die „Interessen der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung, des Schutzes der Moral, der Gesundheit der Bevölkerung und die Rechte und Freiheiten anderer Personen“ können fast alle Freiheitsrechte durch ein Präsidialdekret stark eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden (Art. 23 Abs. 1).

Die Form der Staatsorganisation entspricht nach der Verfassung am ehesten einem präsidentiellen Regierungssystem, allerdings mit zwischen Präsident und Premierminister geteilter Exekutive. Der direkt gewählte Präsident ist mit weit reichenden Vollmachten ausgestattet. Er ist Staatsoberhaupt, Chef der Exekutive, Oberkommandierender der Armee und muss völkerrechtliche Verträge und innerstaatliche Gesetzte mit seiner Unterschrift bestätigen. Ihm obliegt die Ernennung des Premierministers sowie des gesamten Kabinetts, wobei er allerdings der Zustimmung des Parlaments bedarf. Er verfügt über die Gesetzesinitiative, weit reichende Befugnisse zum Erlass von Dekreten sowie ein suspensives Vetorecht im Gesetzgebungsverfahren.

Eine von Lukašėnka/Lukašenko initiierte Verfassungsänderung wurde dem weißrussischen Volk am 24.11.1996 zur Abstimmung vorgelegt. Das Referendum an sich war ein Verfassungsverstoß, da eine so weit reichende Revision der Konstitution von 1994 gemäß Art. 83 Abs.1 der Verfassung allein dem Obersten Sowjet obliegt. Nach offiziellen Angaben stimmten 70,5 % für die Änderungen, welche die Kompetenzen des Präsidenten deutlich ausweiten und die legislativen und judikativen Staatsgewalten schwächen.

So steht es nun allein dem Präsidenten zu, wichtige Ämter, wie etwa den Vorsitz des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts, des Obersten Wirtschaftsgerichts sowie der Nationalbank zu besetzen, während er vorher nur die Kandidaten vorschlagen durfte. Die Regierung wurde ihm vollständig untergeordnet, und das Parlament wurde in zwei kompetenzschwache Kammern aufgegliedert, deren parlamentarischer Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive enge Grenzen gesetzt wurden. Die Ernennung und Entlassung des Kabinetts einschließlich der Entlassung des Premierministers liegt im alleinigen Ermessen des Präsidenten, lediglich für dessen Ernennung bedarf es der Zustimmung des Parlaments. Wird diese zweimal verweigert, kann der Präsident allerdings die erste Kammer auflösen und Neuwahlen anberaumen. Er kann die erste Kammer auch dann auflösen, wenn eine Vertrauensfrage der Regierung scheitert, die Parlamentarier der Regierung mehrheitlich das Misstrauen aussprechen oder wenn das Verfassungsgericht „systematische und grobe Verstöße“ gegen die Verfassung feststellt. Der letztere Fall gilt auch für die zweite Kammer.

Das Dekretrecht wurde ausgeweitet, so dass Präsidialerlasse formellen Gesetzen gleichgestellt sind. Das bedeutet faktisch ein eigenständiges Gesetzgebungsrecht des Präsidenten. Zusätzlich bedürfen Gesetzesentwürfe, die die staatlichen Einnahmen verringern oder die Ausgaben vergrößern, vorab der Zustimmung des Präsidenten oder seiner Regierung. Nicht zuletzt sind auch die Bedingungen für eine Amtsenthebung des Präsidenten deutlich verschärft worden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Verfassung reicht ein vom Verfassungsgericht festgestellter Verfassungsbruch für ein Impeachmentverfahren nicht mehr aus. Außer einer dauerhaft schweren Erkrankung gelten nunmehr nur noch Hochverrat oder die Begehung eines schweren Verbrechens als Voraussetzung für die Absetzung des Präsidenten durch Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern aus.

In der geänderten Verfassung sind deutliche Widersprüche erkennbar: Sieht Artikel 6 die Gewaltenteilung und das System der ›Checks and Balances‹ vor, wurden diese durch die folgenden Artikel weitestgehend aufgehoben. Was zeigt, dass die Verfassung nicht als bindende Regierungsgrundlage, sondern allenfalls als rechtsstaatliche Fassade dient.

Gemäß der Verfassungsänderung durch das Referendum von 1996 hat die Nationalversammlung (Nacyjanal´ny zchod, Nacionalnoje Sobranie), wie das Zweikammerparlament genannt wird, nicht nur legislative, sondern auch repräsentative Funktion und wird für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt.

Es besteht aus der Repräsentantenkammer (Palata Pradstaǔnikoǔ [Predstavitelej]) mit 110 direkt gewählten Mitgliedern und dem „Rat der Republik“ (Savet Rėspubliki/Sovet Respubliki) mit 72 Mitgliedern, darunter 64 Vertreter der Regionen und 8 vom Staatsoberhaupt ernannte Mitglieder. In die Repräsentantenkammer wählbar ist jeder Bürger, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, für den „Rat der Republik“ ist die Vollendung des 30. Lebensalters und ein mindestens fünfjähriger Wohnsitz in der zu vertretenden Region erforderlich; gewählt werden darf ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Sowohl der Präsident als auch die Repräsentantenkammer werden im absoluten Mehrheitsverfahren gewählt, dabei ist ein Quorum von 50 % im ersten Wahlgang erforderlich. Voraussetzung für die Kandidatur für das Präsidentenamt ist die Vorlage von 100.000 Unterschriften aus der Bevölkerung.

Die Kammern verhandeln separat. Jede Kammer hat einen ersten und einen zweiten Vorsitzenden, welche Verhandlungen leiten und auf die Einhaltung der Hausordnung achten. Gesetzesvorlagen werden, bis auf in der Verfassung festgelegte Einzelfälle, zunächst in der Repräsentantenkammer behandelt, beschlossen und anschließend dem „Rat der Republik“ zur Zustimmung vorgelegt. Sein Veto kann die Repräsentantenkammer mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Im Vergleich zur vorherigen Legislative, dem Obersten Sowjet, wurden die Kompetenzen der Legislative mit der Verfassungsrevision deutlich beschnitten. In Artikel 97 Nr. 2 werden detailliert die Politikbereiche aufgezählt, in denen die Repräsentantenkammer berechtigt ist, „Gesetzesentwürfe zu behandeln“.

Alle übrigen Angelegenheiten fallen in den Kompetenzbereich der Exekutive. Seit 1997 stellt der Präsident per Erlass Jahrespläne über die zu behandelnden Gesetze auf, die das Parlament anschließend bestätigt, außerdem kann er jederzeit Gesetzesentwürfe für vordringlich erklären, was bedeutet, dass beide Kammern binnen zehn Tagen darüber entscheiden müssen.

Die Repräsentantenkammer ist abgesehen von ihrer Rolle im Gesetzgebungsprozess und bei der Amtsenthebung des Präsidenten zustimmungspflichtig bei der Ernennung des Premierministers. Sie setzt die Präsidentenwahl an und nimmt den Rücktritt des Präsidenten entgegen. Die Regierung ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.


Die erste Repräsentantenkammer wurde ohne Wahlen aus den Abgeordneten des Obersten Sowjets zusammengesetzt, die ersten Wahlen gab es 2000, sie wurden allerdings von den meisten Oppositionsparteien boykottiert.

Abgesehen von seinem Einspruchsrecht im Gesetzgebungsverfahren und seiner Mitwirkung bei der Amtsenthebung des Präsidenten nimmt der „Rat der Republik“ verschiedene Funktionen bei der Besetzung staatlicher Ämter wahr. Er wählt sechs Verfassungsrichter, sechs Mitglieder der Wahlkommission und muss den Personalentscheidungen des Präsidenten zustimmen.

Der „Rat der Republik“ kann Beschlüsse lokaler Sowjets, sofern sie nicht mit der Gesetzgebung übereinstimmen, aufheben und in festgelegten Fällen über die Auflösung dieser entscheiden. Weiterhin kann er Erlasse des Präsidenten über die Verhängung des Ausnahme- und Kriegszustands, Voll- und Teilmobilmachung binnen drei Tagen außer Kraft setzen.

Die meisten Mitglieder des Rats werden von regionalen politischen Institutionen berufen, die unter unmittelbarer Kontrolle der sog. Präsidentenvertikalen stehen. Aus dieser Kammer ist daher keine Opposition oder Kontrolle der Regierung zu erwarten, vielmehr kann sie als Bremse eingesetzt werden, wenn die erste Kammer versucht, die politische Initiative zumindest teilweise zurück zu gewinnen. Bisher ist von einer eigenständigen Aktivität der ersten Kammer aber ohnehin nichts zu spüren, sie beschränkt sich in ihren zwei jährlichen Sitzungsperioden, die maximal 90 Tage dauern, weitgehend darauf, Präsidialdekrete nachträglich zu bestätigen. So hat die weißrussische Legislative ihre Autonomie seit der Verfassungsrevision weitgehend verloren und wird von der Exekutive gelenkt.

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Ein wichtiges Herrschaftsinstrument des Präsidenten ist der Geheimdienst (Kamitėt Dzjaržaŭnaj Bjaspeki/Komitet Gosudarstvennoj Bezopasnosti, KGB), der aus sowjetischer Zeit nicht nur seine Bezeichnung, sondern größtenteils auch seine Organisationsstrukturen beibehalten hat.

Die Truppen des KGB und des Innenministeriums und die Leibgarde des Präsidenten umfassen zusammen etwa 120.000 Mann, während die Armee auf 72.940 Mann (davon Heer 29.600, Luftwaffe 18.170) reduziert wurde. Die allgemeine Wehrpflicht liegt bei 12–18 Monaten und die Militärausgaben machen 1,2 % des Bruttoinlandsprodukts aus.

Das Gerichtssystem ist in zwei Teile gegliedert, einerseits ordentliche Gerichte für Zivil- und Straffälle und andererseits eine eigene Wirtschaftsgerichtsbarkeit für alle ökonomisch motivierten Streitfragen zwischen juristischen Personen und/oder Gebietskörperschaften. Es existiert keine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl von ordentlichen als auch von Wirtschaftsgerichten entschieden werden.

Die Realität der Rechtsprechung ist noch stark von sowjetischer Rechtstradition beeinflusst. Die Staatsanwaltschaft nimmt auch in Zivilprozessen großen Einfluss. Die Richter übergeordneter Instanzen und Vertreter der Staatsanwaltschaft können im Falle eines rechtskräftigen Urteils auf Antrag einer Prozesspartei oder eines überstimmten Richters Protest einlegen, was zu einer materiell- und prozessrechtlichen Neubewertung des Verfahrens führt. Die Unabhängigkeit der Recht sprechenden Gewalt ist ebenso wenig gewährleistet wie die Rechtsgleichheit der Bürger. Dies ist zum großen Teil dem Recht des Präsidenten, die meisten Richter zu ernennen und auch mit anderen Mitteln die Rechtssprechung stark zu beeinflussen, geschuldet.

Durch die Verfassungsrevision von 1996 wurde auch die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts maßgeblich eingeschränkt. Sechs der zwölf Richter werden vom Präsidenten bestimmt, außerdem schlägt er den Vorsitz vor, dessen Ernennung vom „Rat der Republik“ bestätigt werden muss. Der stark unter Einfluss der präsidialen Machtvertikale stehende Rat bestimmt auch die restlichen Verfassungsrichter. Die Parlamentskammern können sich nur als Kollektivorgan an das Verfassungsgericht wenden, womit das Klagerecht einer qualifizierten Minderheit entfällt. In der geänderten Konstitution fehlen die Garantie richterlicher Immunität sowie die der rechtlichen und politischen Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Seit Ende 1996 überprüfte das Verfassungsgericht kein einziges Präsidialdekret, obwohl diese oftmals Verfassungsverstöße enthalten. Es konnte sich damit als unabhängiges Kontrollorgan nicht bewähren.

Das Bekenntnis zu politischem Pluralismus und zum Mehrparteiensystem ist in der Verfassung festgeschrieben; Artikel 5 betont ausdrücklich die Rolle der politischen Parteien und gesellschaftlichen Vereinigungen bei der politischen Willensbildung. Genauso werden auch Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit qua Verfassung garantiert (Art. 4, 5, 35 und 36).

In der politischen Praxis werden diese Grundsätze aber seit 1996 ausgehöhlt. Während die Parteien, die loyal zum Präsidenten stehen – v. a. die „Kommunistische Partei Belarus´“ (Kamunistyčnaja Partyja Belarusi/Kommunističeskaja Partija Belarusi, KPB) und die „Agrarpartei“ (Ahrarnaja Partyja/Agrarnaja Partija) – ungeachtet des Parteiengesetzes finanzielle und organisatorische Unterstützung von Seiten des Staates erhalten, werden die Oppositionsparteien massiv in ihrer Arbeit behindert. 1999 wurden per Dekret wesentliche Bestimmungen des Parteiengesetzes geändert: alle Parteien wurden angehalten, sich neu zu registrieren und gleichzeitig wurden dazu die Voraussetzungen deutlich verschärft.

2005 wurde die Versammlungs- und Meinungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Gründe für die Schwäche v. a. der demokratisch orientierten Teile der Parteienlandschaft sind aber nicht nur politische Repressionen, sondern auch der Mangel an demokratischer Tradition und die Tatsache, dass die kommunistische Machtelite weitgehend intakt geblieben ist und nicht zuletzt innere Konflikte der demokratischen Kräfte. Tendenziell hat sich in den letzten Jahren aber eine Konsolidierung und Professionalisierung im oppositionellen Parteienspektrum vollzogen.

Dieses umfasst momentan die „Weißrussische Volksfront“ (Belaruski Narodny Front/Belorusskij Narodnyj Front, BNF), die „Partei der Kommunisten W.s“ (Partyja Kamunistaŭ Belaruskaja/Partija Kommunistov Belorusskaja, PKB), die „Vereinigte Bürgerpartei“ (Abʹjadnanaja Hramadzjanskaja Partyja, AHP/Obʹedinёnnaja Graždanskaja Partija, OGP), die „Weißrussische Sozialdemokratische Partei“ (Belaruskaja Sacyjal-dėmakratyčnaja Partyja/Belorusskaja Social-demokratičeskaja Partija, BSDP), die „Weißrussische Partei der Arbeit“ (Belaruskaja Partyja Pracy, BPP/Belorusskaja Partija Truda, BPT) sowie weitere politische Parteien, z. T. mit sehr wenigen Mitgliedern. Ihnen stehen die formal oppositionellen, faktisch aber dem Präsident ergebenen Parteien KPB, „Liberal-Demokratische Partei“ (Liberalʹna-dėmakratyčnaja Partyja/Liberalʹno-demokratičeskaja Partija, LDP) und „Agrarpartei“ entgegen, die auch im Parlament vertreten sind.

Die Gewerkschaften sind in Belarus gespalten. Die regimetreuen gehören zum „Verbund der Gewerkschaften von W.“ (Federacija Profsojuzov Belarusi) und stehen sehr stark unter dem Einfluss der Regierung. Daneben gibt es den unabhängigen „Weißrussischen Kongress Demokratischer Gewerkschaften“ (Belorusskij Kongress Demokratičeskich Profsojuzov) in dem die „Weißrussische Unabhängige Gewerkschaft“ (Belorusskij Nezavisimyj Profsojuz), die „Freie Weißrussische Gewerkschaft“ (Svobodnyj Profsojuz Belorusskij) und die „Freie Metallarbeitergewerkschaft“ (Svobodnyj Profsojuz Metallistov) Mitglied sind. Die unabhängigen Gewerkschaften sind Diskriminierungen ausgesetzt und werden von der Internationalen Arbeitsorganisationen ILO unterstützt.

Die einzige bedeutende landesweit agierende Organisation ist die aus dem Komsomol hervorgegangene Jugendorganisation BRSM (Belorusskij Respublikanskij Sojuz Molodjoži), die ebenfalls vollständig von Regime kontrolliert wird.

Die Verwaltungsstruktur besteht aus sechs Gebieten (voblascʹ/oblastʹ), die wiederum in 118 Kreise (raёn/rajon) unterteilt sind: Brėst/Brest, Hrodna/Grodno, Homelʹ/Gomelʹ, Mahilëŭ/Mogilëv, Vicebsk/Vitebsk, Minsk-Land, und der Stadt Minsk, die einen gebietsähnlichen Sonderstatus hat. Es gibt 110 Städte und 101 städtische Siedlungen (2005).

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2.4 Wirtschaft

In der weißrussischen Wirtschaft nimmt die staatliche Lenkung eine Schlüsselrolle ein. Die Regierung greift nach wie vor in großem Umfang in die Preis- und Lohnbildung sowie in die Beschäftigungs- und Produktionsentscheidungen der Unternehmen ein. Wirtschaftliche Strukturreformen wurden bisher nur in geringem Umfang durchgeführt. Privatisierung und Marktliberalisierung sind faktisch fast zum Stillstand gekommen. 2005 profitierte sie stark von der starken Konjunktur und der damit verbundenen enormen Nachfrage in der Russischen Föderation, ihrem Haupthandelspartner. Dies kann die strukturellen Probleme der weißrussischen Ökonomie aber nur temporär mildern.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrug 2005 ca. 29,6 Mrd. US-Dollar, pro Kopf sind das ca. 3025 US-Dollar. Neben Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan und Usbekistan gehört W. der „Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft“ an. Die Währung in W., der weißrussische Rubel (BYR), entspricht etwa 0,0004 Euro (Mitte 2006). Die Untereinheit Kopeken (1 Rubel = 100 Kopeken) existiert nur noch nominell. Die kleinste Währungseinheit ist der Zehnrubelschein. 2000 wurde der weißrussische Rubel denominiert und damit der zuvor künstlich hoch gehaltene offizielle Wechselkurs an den Schattenmarktkurs angepasst und der Währungshandel liberalisiert. Seit 1999 ist eine Währungsunion mit Russland geplant, doch diese Pläne werden in Russland nicht mehr verfolgt.

Der Anteil der Landwirtschaft am BIP beträgt 7,5 %. Landwirtschaftlich genutzt werden etwa 45 % der Fläche W.s, darunter ca. 30 % als Ackerland. 81,8 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden sich in staatlichem Besitz, insgesamt 7,61 Mio. ha, und nur 1,47 Mio. ha in Privatbesitz. Die Produktion von tierischen Produkten (Milch – 5677 Tsd. t, Fleisch – 697 Tsd. t, Eier – 697 Tsd. t 2005) sowie der Anbau von Flachs (die Fasergewinnung aus Flachs betrug 50 Tsd. t.), Zuckerrüben (3065 Tsd. t) und Kartoffeln (8185 Tsd. t) dominieren die Landwirtschaft. Der Anbau von Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen, Raps (150 Tsd. t) und Futterkulturen spielt eine ebenfalls wichtige und wachsende Rolle. Die landwirtschaftliche Produktion ging nach 1990 z. T. stark zurück, erst seit 2000 steigt sie wieder an. Dennoch verringerte sich z. B. die gesamte Getreideernte von 7035 Tsd. t (1990) auf 6421 t (2005). Die Milchproduktion 1990 fiel im selben Zeitraum um 33,9 %, die Fleischproduktion um 41,0 % und die Eierproduktion um 15,2 %. Die bedeutendsten Getreidearten sind Gerste (1864 Tsd. t), Weizen (1175 Tsd. t 2005), und Triticale (1121 Tsd. t) – eine Kreuzung aus Weizen und Roggen, die erst seit den 1990er Jahren in größeren Mengen in W. angebaut wird.

Kiefern machen über 50 % des Baumbestandes aus, Tannen über 10 %, Eichen und andere Harthölzer ca. 4 %. Die Gesamtholzvorräte belaufen sich auf 1,1 Mrd. m³. Die Waldfläche beträgt 8,7 Mio. ha, pro Einwohner bedeutet dies 0,72 ha bzw. 106 m³ Holzressourcen. Sie befindet sich ausschließlich in staatlichem Besitz. Seit 1993 wird die Forstwirtschaft mit Krediten der ›Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung‹ reformiert. Ziele der Reformen sind die Nutzenmaximierung der Waldressourcen, u. a. durch Liberalisierung des Außenhandels mit Holz und Holzerzeugnissen und Steigerung des Exports.

Die Energiewirtschaft ist fast vollständig von Rohstoffimporten aus Russland abhängig. Die landeseigenen Rohstoffe decken weniger als 15 % des Bedarfs. Weder der Holz- noch der Torfabbau können den Energieimport kompensieren. Das Niveau der nationalen Ölförderung liegt bei etwa 1,82 Mio. t pro Jahr und deckt etwa 20 % des Bedarfs bei rückläufiger Tendenz. Auch der Stromverbrauch kann nicht aus der inländischen Produktion gedeckt werden, hier wurde überwiegend aus Russland und Litauen importiert. 95 % des einheimisch produzierten Stroms wird aus Erdgas gewonnen, welches ebenfalls aus Russland importiert wird. Erdgas macht etwa 80 % des Energieverbrauchs von W. aus, im europäischen Vergleich ein ungewöhnlich hoher Wert. Bereits Ende 2002 kündigte der russische Gaslieferant ›Gazprom‹ an, dass die Vorräte an günstigem Erdgas bald erschöpft seien und über eine Preiserhöhung nachgedacht werden müsse. 2003 konnte W. sich nicht mit Russland über die Konditionen der Gaslieferung für 2004 einigen, woraufhin sich der Konflikt zuspitzte. Anfang 2004 führten Verhandlungen zum Erfolg, nachdem ›Gazprom‹ gedroht hatte, kein Gas mehr an W. zu liefern. Im März 2006 kündigte ›Gazprom‹ schließlich an, die Gaspreise 2007 auf europäisches Niveau anzuheben, konkret wird von 200 US-Dollar pro 1000 m³ gesprochen. Eine Alternative für W., welches 2006 46,68 US-Dollar pro 1000 m³ zahlte, ist möglicherweise der Verkauf eines Anteils von 50 % an der weißrussischen staatlichen Pipelinegesellschaft ›Beltransgaz‹. Ein Druckmittel W.s in dem Konflikt ist die Transitpipeline für russische Westexporte, die durch das Land führt. Allerdings ist W. nicht nur von ›Gazprom‹ abhängig, sondern steht bei dem Energielieferanten auch mit etwa 120 Mio. US-Dollar (Anfang 2006) in der Schuld. Die einheimische Energieproduktion liegt bei 31 Mio. MW (2005).

Im Industriesektor, der 31 % des BIP erwirtschaftet, werden vielfach noch aus der Sowjetzeit stammende, stark veraltete Anlagen betrieben. Angesichts folglich nur geringer Produktivitätsfortschritte führten die hohen Lohnsteigerungen der letzten Jahre bei den meisten Betrieben zu einer rapiden Verschlechterung ihrer finanziellen Situation. Die Industrie ist stark von Rohstoff- und Energieimporten abhängig und v. a. auf die Produktion von Fertigprodukten ausgerichtet. Nur die Holz-, Papier-, Nahrungsmittel- und Baustoffindustrien nutzen lokale Ressourcen. Daher sind Maschinenbau und Metallindustrie, chemische und petrochemische Industrie, Stromerzeugung und Mineralölverarbeitung sowie die Leichtindustrie über den Außenhandel stark mit der Wirtschaft anderer postsowjetischer Staaten, v. a. Russlands, verwoben. Mindestens 80 % der Energieträger und Rohstoffe bezieht W. aus diesen Ländern, während es Fertigprodukte an ihre Märkte liefert. Wichtige Industriezweige, v. a. auch für den Export, sind chemische und petrochemische Industrie (z. B. Kunstdünger 5669 Tsd. t 2005), Maschinenbau, Traktoren- und Lkw-Produktion (41,5 Tsd. bzw. 22,3 Tsd.), Holz- und Papierindustrie (Sägholz 2667 Tsd. m³, Holz- und Spannplatten 390 Tsd. m² bzw. 62,2 Mio. m³, Zellstoff 61,3 Tsd. t, Papier 70 Tsd. t) sowie die Textilindustrie.

Das weißrussische Bankensystem ist zweigliedrig und besteht aus der Nationalbank und den Geschäftsbanken. Die rechtliche Basis des Systems bildet der Bankenkodex der Republik. Die Nationalbank führt die Aufsicht über die Geschäftsbanken. Die Gründungs- und Registrierungsverfahren sowie Rechte, Pflichten und Funktionen der Geschäftsbanken und der Nationalbank weisen nur unwesentliche Unterschiede zu anderen Volkswirtschaften auf. Das Bankkapital konzentriert sich in den Händen einiger weniger Banken, darunter (in absteigender Größenordnung nach Gesamtsumme der Aktiva) die ›Belarusbank‹, die ›Belagroprombank‹, die ›Belpromstrojbank‹, die ›Priorbank‹, die ›Belvnešėkonombank‹ und die ›Belinvestbank‹. Zusammen beträgt ihr Anteil an der Gesamtsumme der Aktive aller Banken in W. 85 %. W. ist Mitglied des „Internationalen Währungsfonds“, der „Internationalen“ sowie der „Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“ und bemüht sich, das Finanzsystem im Einklang mit den Empfehlungen dieser internationalen Institutionen weiter zu entwickeln.

Aufgrund der geographischen Lage spielt der Transitverkehr in W. eine große Rolle: etwa 79 % des europäischen Ost-West-Transits führen durch W., wodurch Einnahmen in der Höhe von etwa 600 Mio. US-Dollar in den Staatshaushalt fließen. Das Schienennetz umfasst 5533 km in russischer Breitspur (2002), wovon 16,1 % elektrifiziert sind. Mit der Bahn werden 74,1 % des Güter- und 45 % des Passagiertransports (insbesondere auf langen Strecken) abgewickelt, sie spielt eine wichtige Rolle in der Schienenverbindung zwischen Europa und Asien. Auf 1000 Einwohner kommen in W. etwa 168 Kraftfahrzeuge. Es gibt zwei internationale Flughäfen, Minsk und Homelʹ. Die Flussschifffahrtswege umfassen etwa 1800 km. Besonders wichtig sind die Flüsse Pripjet und Dnjepr, v. a. für den Transport von Kalidünger zu den ukrainischen Häfen Cherson und Mykolajiv und ins Donezbecken.

Jährlich besuchen etwa 67.000 Touristen W. Daraus erwachsen Einnahmen in Höhe von etwa 379 Mio. US-Dollar. Aufgrund der in großen Teilen des Landes attraktiven, naturbelassenen Landschaft, dem milden Klima, den zahlreichen Kulturdenkmälern und der relativ entwickelten Infrastruktur bietet W. noch erhebliche, bisher ungenutzte Kapazitäten im Bereich Tourismus. V. a. in der Jagd- und Fischfangtouristik wird versucht, das Angebot für ausländische Besucher attraktiver zu gestalten.

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2.5 Bildung und Kultur

Die Schulpflicht beginnt mit dem 6. und endet mit dem 15. Lebensjahr. Die Einschulungsquote liegt bei 95 %. Das Schulsystem gliedert sich in drei Teile: Grundstufe (1.–4. Klasse), Mittelstufe (5.–9. Klasse) und Oberstufe (10.–11. [teilweise noch 12.] Klasse). Die allgemeine Hochschulreife wird bisher nach elf Jahren erreicht, bis 2009 soll dies vollständig auf zwölf Jahre umgestellt werden.

In W. gibt es 4352 Schulen, die von 1.336.182 Schülern besucht werden, davon 241 Berufsschulen mit 114.600 Schülern (Schuljahr 2005/6). In dieser Zahl sind auch 19 private Schuleinrichtungen, davon sieben Berufsschulen enthalten. Die 43 Hochschulen werden von 325.128 Studierenden besucht. Darüber hinaus gibt es in B. 356 außerschulische Bildungseinrichtungen, die von 376.438 Personen besucht werden. Die öffentlichen Ausgaben für Bildung und Erziehung liegen bei etwa 6-7% des Staatshaushaltes jährlich.

Die Hochschulausbildung ist nach wie vor stark von Hierarchien und Orientierung an formaler Autorität geprägt. Durch personelle Kontinuitäten sind auch die Inhalte in der Hochschulbildung teilweise noch stark sowjetisch geprägt. Die Rektoren der staatlichen Universitäten sowie die Führungsspitze der Nationalen Akademie der Wissenschaften W.s werden vom Präsidenten benannt. Absolventen, die einen staatlich geförderten Studienplatz hatten, müssen nach ihrem Abschluss zwei Jahre einer vom Staat zugeteilten Arbeit nachgehen, wenn sie keinen Arbeitsplatz, der monatliche Abgaben an den Staat zahlt, gefunden haben. Teilweise werden sie dazu in die radioaktiv verseuchten Gebiete geschickt. Diese Regelung ist – neben der Unterbezahlung von Lehrkräften und Wissenschaftlern – ein Grund, warum viele Absolventen B. verlassen.

In jeder größeren Stadt W. gibt es ein staatliches Theater, oft auch ein Puppentheater, insgesamt mehr als 25 Häuser. Zu einer Institution ist auch das nicht registrierte „Freie Theater“ (Volʹny Tėatar) geworden, welches junge unabhängige Dramaturgen unterstützt und aktuelle gesellschaftliche Probleme thematisiert. Die Aufführungen finden an wechselnden Orten statt, von denen man nur durch „Mundpropaganda“ erfährt. Das weißrussische Ballett ist sowohl im Hinblick auf die eher klassisch gehaltenen Choreographien, als auch in den Bereichen Bühnenbild, Kostüme und Licht von herausragender Qualität. Es werden v. a. klassische Stücke inszeniert, häufig mit Ensembles von enormer Größe.

Die Museen W.s konzentrieren sich v. a. in der Hauptstadt. Neben dem Nationalen Museum für Geschichte und Kultur W.s und dem Nationale Kunstmuseum der Republik Belarus ist v. a. das Belarussische Staatliche Museum für die Geschichte des Großen Vaterländischen Krieges von Bedeutung. Zu diesem gehört auch die Gedenkstätte Chatyn, ein Denkmalkomplex, der an die Zerstörung und Verbrennung von w. Dörfern und Städten erinnert, sowie das Heldendenkmal Kurhan Slavy/ Kurgan Slavy („Ehrenhügel“), dass der sowjetischen Kämpfer im Zweiten Weltkrieg gedenkt.

Es gibt in W. zwei Schriftstellervereinigungen, wovon eine der Regierung loyal gegenübersteht und von ihr gefördert wird, der anderen wie auch teilweise ihren Mitgliedern wird die Tätigkeit erschwert.

Neben verschiedenen Folk- und Rockkonzerten sind in der weißrussischen Musikszene v. a. das Musikfestival Basovišča zu nennen, welches im polnischen Gródek, nahe der weißrussischen Grenze stattfindet und wo ausschließlich auf weißrussisch gesungen wird, sowie die „Rock-Krönung“ (Rok-Karanacyja/Rok-Koronacija), der Höhepunkt der weißrussischen Musikevents, wo die beste Band, das beste Album, der beste Song und die musikalische Überraschung des Jahres gekrönt werden.

Zeitungen wie ›Naša Niva‹ („Unser Feld“) und Zeitschriften wie ›Arche‹, ›Dzejasloǔ‹, und andere fördern das Bewusstsein für und die Wahrnehmung der weißrussischen Kultur durch Artikel, Kritiken, Rezensionen sowie das Publizieren von Literatur und Poesie. Ausgebildet werden die Kunst- und Kulturschaffenden an der Weißrussischen Akademie der Künste und der „Weißrussischen Staatlichen Kulturuniversität“ (Belaruski dzjaržaŭny universitėt kulʹtury/Belorusskij gosudarstvennyj universitet kulʹtury).

Qua Verfassung genießt die Meinungs- und Pressefreiheit zwar umfassenden Schutz, die Massenmedien in W. sind in der Realität aber weitgehend gleichgeschaltet. Bereits 1996 erfuhr das 1995 beschlossene Gesetz, welches die Meinungs- und Pressefreiheit regelt, tief greifende Veränderungen. Das Parlament beschloss, dass alle Reden und Stellungnahmen des Präsidenten, des Regierungschefs und des Parlamentssprechers in voller Länge in Rundfunk und Fernsehen gesendet werden müssen, während politische Parteien und Parlamentsfraktionen über maximal 45 Minuten monatliche Sendezeit verfügen.

1997 kam es zu einer Totalrevision des Pressegesetzes, wobei der neue Text wesentliche Einschränkungen der Medienfreiheit enthält. So ist bspw. die staatliche Medienbehörde befugt, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Presseerzeugnisse ohne gerichtliche Verfügung zu verbieten. Die Beschaffung und Verbreitung von Informationen, die „die weißrussische Politik diffamieren“, wurde untersagt.

Das „Weißrussische Haus des Druckes“ (Belorusskij Dom Pečati ), welches etwa 80 % des Marktanteils im Printsektor hält, wurde der Präsidialverwaltung unterstellt. Seitdem ist darüber hinaus die Schließung von mehreren unabhängigen Zeitungen per Dekret verfügt worden, darunter im November 1997 die bekannteste unabhängige Zeitung ›Svaboda‹ („Freiheit“), die dreimal wöchentlich in einer Auflage von etwa 50.000 Exemplaren erschien.

Es gibt mittlerweile nur zwei unabhängige Zeitungen, die man abonnieren oder in Kiosken kaufen kann, ›Belarusy i Rynok‹ („Weißrussen und der Markt“) und ›BelGazeta‹. Die restlichen 19 unabhängigen Presseerzeugnisse, wie bspw. ›Naša Niva‹, ›Narodnaja Volja‹ („Volkswille“) und ›Arche‹ sind vom staatlichen Vertriebssystem ausgeschlossen. Das bedeutet de facto, dass es außer direkt bei der Redaktion keine Möglichkeiten gibt, diese Zeitungen und Zeitschriften zu bekommen. Einige unabhängige Presseerzeugnisse sind gezwungen, ihre Auflagen im Ausland (v. a. in Polen, wo auch einige weißrussischsprachige Radiosender arbeiten) zu drucken. Die Beschränkungen, die der unabhängigen Presse auferlegt wurden, hatten vielfach das Verschwinden regionaler Zeitungen und Zeitschriften zur Folge.

Die größten staatlichen Tageszeitungen sind ›Sovetskaja Belorussija‹ („Sowjetisches W.“) mit einer Auflage von 400.000 Exemplaren, ›Respublika‹ („Republik“) mit 101.000 und ›Narodnaja Gazeta‹ („Volkszeitung“) mit 90.000 Exemplaren.

Sport nimmt in B. einen hohen Stellenwert ein und erhält viel regierungspolitische Aufmerksamkeit. Es gibt eine Vielzahl von Sportvereinen und Sporteinrichtungen, die in der Mehrzahl staatlich sind. Der beliebteste Sport ist Eishockey. Der Nachwuchs an professionellen Sportlern wird in den 353 Kinder- und Jugendsportschulen sowie in den 131 Sportschulen und neun Fachschulen (ab 15 Jahre) „der Olympiareserve“ (Olympijskogo Rezerva) und den zwölf Schulen „der höchsten sportlichen Meisterschaft“ (Vysšego Sportivnogo Masterstva) ausgebildet.

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3 Kulturgeschichte

Der Name „W.“ wird auf den Begriff „Weiße Rus“ (Belaja Rus´) zurückgeführt, dieser stammt aus dem Mittelalter und bezeichnete den Großteil des heutigen W.s (mit Ausnahme des Nordwestens, der sog. Schwarzen Rus, das Gebiet um Hrodna). Er steht vermutlich damit in Zusammenhang, dass dieses Territorium nicht – wie der Großteil der Rus – unter die mongolische Steuer- und Verwaltungshoheit fiel.

Der ethnische Ursprung der Weißrussen wird auf die ostslawischen Urstämme der Kryvičy/Kriviči („Kriwitschen“), Radzimičy/Radimiči („Radimitschen“) und Dryhavičy/Dregoviči („Dregowitschen“) sowie auf den nördlichen Zweig der Drevljane („Drewljanen“) zurückgeführt, die sich ab dem 5. Jh. in den Gebieten um Pinsk, Turaŭ/Turov und Polack/Polock herausbildeten. Bei ihrer Entstehung und Entwicklung spielten zuerst finnische, später baltische, dann polnische und mongolisch-tatarische Einflüsse eine Rolle.

Polack ist als Siedlungszentrum 864 erstmals erwähnt, Turaŭ 980. V. a. Polack befand sich im 9. und 10. Jh. im Spannungsfeld zweier Machtzentren der Rus: Novgorod und Kiew. Trotzdem konnte es eine gewisse Eigenständigkeit als Teilfürstentum entwickeln und pflegte weitreichende Handelsbeziehungen mit Byzanz, der arabischen Welt, Skandinavien und dem Heiligen Römischen Reich. Mit dem Bau der Sophienkathedrale 1044–66 in Polack wurde ein Zeichen zugleich der Nähe und der Unabhängigkeit von Kiew und Noŭharad/ Novgorod gesetzt.

Im 13. Jh kamen Polack und Turaŭ-Pinsk, später auch die restlichen weißrussischen Gebiete, unter litauische Herrschaft. Mit der Akte von Krėva/Kreva vereinigten sich 1385 das Großfürstentum Litauen und das Königreich Polen, untermauert wurde dies durch die Hochzeit des litauischen Großfürsten Jogaila (poln. Jagiełło) mit der polnischen Königin Jadwiga 1386. Gleichzeitig konvertierte der litauische Adel zum Katholizismus. Das Großfürstentum Litauen, das seine größte territoriale Ausdehnung um die Mitte des 15. Jh. erreichte, konnte sich durch siegreiche Schlachten gegen den Deutschen Orden (1410 bei Grunwald/Tannenberg) sowie gegen die Moskauer Großfürsten (1514 bei Orša) militärisch und politisch als osteuropäische Großmacht behaupten.

W. wurde zu dieser Zeit einer der Siedlungsschwerpunkte der aus Westeuropa vertriebenen Aschkenasim, die maßgeblichen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung der Region hatten. Den Aufschwung des Städtewesens in dieser Zeit zeigt die Verleihung Magdeburger Stadtrechts an mehrere Städte W.s, angefangen von Brėst 1390 bis Minsk um 1499.

Von weiterer besonderer Bedeutung für die weißrussische Kulturgeschichte ist die in den Jahren 1517–19 erfolgte Bibelübersetzung durch Francysk Skaryna/Francisk Skorina, die den Grundstein für die weißrussische Schriftsprache legen sollte. Obwohl die Eliten des Großfürstentums eher polnisch, litauisch bzw. eigentlich polonisiert und lithuanisiert, katholisch und zu Beginn des 16. Jh. in großer Zahl protestantisch (calvinistisch) waren, bildete die weißrussischsprachige, orthodoxe und überwiegend bäuerliche Schicht die Bevölkerungsmehrheit und diente das Weißrussische bis 1697 als Kanzleisprache des Großfürstentums. Auch dessen Gesetzestexte, die „Litauischen Statuten“ (1529, 1566, 1588) wurden in der von Skaryna kanonisierten, als „Altweißrussisch“ bezeichneten Sprache verfasst.

In der Union von Lublin 1569 wurde mit der Gründung der „Republik Zweier Völker“ (poln. Rzeczpospolita Obojga Narodów, weißruss. Rėč Paspalitaja Abodvuch Narodaŭ), die als freiheitliche Adelsdemokratie in starkem Widerspruch zum aufkommenden Absolutismus stand, die polnisch-litauische Verbindung bestärkt.

Für das 16. und 17. Jh. charakteristisch ist eine zunehmende Polonisierung des Adels und der Bildungsschichten, verstärkt durch massenhaften Zuzug polnischer Kleinadliger, etwa in die Polessje, und der Etablierung katholischer Orden, neben den Dominikanern v. a. der Jesuiten. Andererseits wurde W. ein Zentrum auch für orthodoxe Bruderschaften, mit einer der bedeutendsten Wirkungsstätten z. B. in Mahilëŭ.

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Nach fast fünfhundertjähriger litauisch und polnisch geprägter Geschichte begann mit der dritten Teilung Polen-Litauens 1795 eine Russifizierung und die nachhaltige Konstruktion eines Geschichtsbildes, nach dem die weißrussischen Gebiete und der weißrussische Ethnos zu Russland zugehörig betrachtet wurden. Im Zuge der Russifizierungspolitik wurde 1840 die offizielle Verwendung des Begriffs „W.“ verboten.

Nationalisierungstendenzen sind in den weißrussischen Gebieten nur wenig und erst spät erkennbar. Die bäuerliche Landbevölkerung, zu welcher 97 % der Weißrussen gehörte, bezeichnete sich noch im 20. Jh. als „Hiesige“ (Tutėšyja), d. h. als Bewohner ihres Ortes und ihrer Region, statt als „Weißrussen“, „Russen“ oder „Polen“.

Sicher sind agrarische Rückständigkeit (die Leibeigenschaft wurde erst 1861 aufgehoben), Analphabetismus und Mangel an Bildung, der geringe Anteil an Stadtbevölkerung, Mittelklasse und freien Berufen mitverantwortlich dafür, dass keine breite weißrussische Nationalbewegung entstand. Der städtische Raum war deutlich jüdisch und russisch geprägt, in Minsk lebten 1897 bspw. 51,2 % Juden, in Pinsk sogar 73,9 %.

Durch die Revolution von 1905 eröffneten sich der bis dahin schwachen weißrussischen Nationalbewegung neue Artikulationsmöglichkeiten, so v. a. auf dem Gebiet der Publizistik und politischen Parteien. Im September 1906 erschien in Wilna die erste weißrussischsprachige Zeitung, ›Naša Dolja‹ („Unser Schicksal“), die bald in ›Naša Niva‹ umbenannt wurde und bis heute besteht.

Im Dezember 1917 wurde in Minsk der „Erste Allweißrussische Kongress“ (Usebelaruski schod/Vsebelorusskij sʹʹezd) abgehalten, auf dem das Recht auf Selbstbestimmung thematisiert wurde. Unter deutschem Protektorat begann mit der Verkündung der Verfassung am 25.3.1918 die kurze Existenz der Weißrussischen Volksrepublik (Belaruskaja Narodnaja Rėspublika/Belorusskaja Narodnaja Respublika, BNR). Nachdem sich die deutschen Truppen am 9.12.1918 nach dreijähriger Besatzung aus dem sog. Weißruthenien zurückzogen, übernahmen die Kommunisten nach Einzug der Roten Armee am 12.12.1918 die Macht. Am 1.1.1919 wurde in Smolensk die Weißrussische Sowjetrepublik (Belaruskaja Saveckaja Sacyjalistyčnaja Rėspublika/Belorusskaja Sovetskaja Socialističeskaja Respublika, BSSR) ausgerufen.

Durch den Polnisch-Sowjetischen Krieg 1919/1920 verlor die Sowjetunion große – fast bis Minsk reichende – Teile des weißrussischen Territoriums an Polen, die sog. Kresy Wschodnie („Ostgebiete“). Zusätzlich beanspruchte die Russische Föderative Sowjetrepublik ostweißrussische Gebiete (wie z. B. Homelʹ).

Die im Frieden von Riga (1921) an Polen gefallenen Gebiete bildeten dort die Woiwodschaften Polessje und Nowogródek (Navahrudak/Novogrudok). Sie gehörten trotz staatlicher Entwicklungsmaßnahmen zu den wirtschaftlich rückständigsten Woiwodschaften der polnischen Zwischenkriegsrepublik. Beide wiesen mit rd. 43 % in Polessje bzw. rd. 37 % in Nowogródek (1921) einen hohen weißrussischen Bevölkerungsanteil auf, derjenige der polnischen Bevölkerung erreichte rd. 25 % bzw. über 50 %. Eine zunehmende Polonisierungspolitik wird v. a. im Bildungssektor deutlich.

Eine andere Entwicklung nahm das sowjetische W. 1924 wurden die vier Landessprachen, Russisch, Weißrussisch, Jiddisch und Polnisch, in der BSSR für gleichrangig erklärt und es entstanden zahlreiche Bildungseinrichtungen, wo in den jeweiligen Sprachen unterrichtet wurde. Die Vicebsker Kunstschule, aus der u. a. Marc Chagall (1887–1985) hervorging, dieser Jahre war Wirkungsstätte bedeutender Avantgardekünstler.

Die Zeit tendenzieller sprachlicher und kultureller Freiheit endete aber bereits 1926: die nationale politische und kulturelle Intelligenz wurde „gesäubert“, Versuche und Maßnahmen der Weißrussifizierung damit untergraben. Mit dem ersten Fünfjahresplan zur Entwicklung der Industrie (1928–32) begann nach Kriegskommunismus und Neuer Ökonomischer Politik mit den stalinistischen Modernisierungsmaßnahmen eine neue wirtschaftliche Ära. Dem Widerstand von Einzelbauern gegen die Kollektivierung begegnete die sowjetische Regierung durch „Entkulakisierungsmaßnahmen“: allein für 1932 plante das Moskauer Politbüro die Deportation von 2000 weißrussischen Kulakenfamilien. Die physische Vernichtung der Eliten W.s 1936–38 betraf Politiker, Intelligenzija und Parteimitglieder unterschiedlicher Nationalitäten, wovon die 1988 entdeckten Massengräber im Wald von Kurapaty/Kuropaty bei Minsk zeugen.

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Gemäß den im geheimen Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Paktes festgehaltenen Absprachen fiel die Rote Armee am 17.9.1939 in Ostpolen ein. Durch die als „Wiedervereinigung“ propagierte Expansion vergrößerte sich die Fläche der BSSR um 45 %, die Bevölkerung wuchs um 46 % von 5,6 auf 10,2 Mio. Im Zuge der „Befreiung W.s“ von „polnischen Elementen“ wurden bis Kriegsbeginn ca. 330.000 Personen aus den ehemaligen Ostgebieten (etwa ein Drittel davon aus Westw.) nach Sibirien und die mittelasiatischen Sowjetrepubliken deportiert.

Am 22.6.1941 griff die Wehrmacht die Sowjetunion an. Es wurden 380.000 ZwangsarbeiterInnen aus W. nach Deutschland deportiert, eine bisher unbekannte Zahl arbeitete im okkupierten W. (dem ›Generalkommissariat Weißruthenien‹) für das deutsche Besatzungsregime, gegen das polnische, jüdische und sowjetisch-weißrussische Partisanenverbände zähen Widerstand leisteten.

Nach Ende des Krieges einschließlich dreijähriger Besetzung im Zeichen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik (›Generalplan Ost‹) verzeichnete die BSSR enorme Verluste: 2,2 Mio. Tote, 209 zerstörte Städte und 9200 zerstörte Dörfer (Chatynʹ (Massaker)|Chatynʹ/Chatyn)mit insgesamt 1,2 Mio. niedergebrannten und zerbombten Häusern sowie tausenden zerstörten Industrieanlagen. Die Zahl der ermordeten jüdischen Zivilbevölkerung ist bis heute nicht bezifferbar, Schätzungen gehen davon aus, dass von rd. 1 Mio. Männern, Frauen und Kindern (1939) nur ein- bis zweihunderttausend durch Flucht bzw. als Soldaten der Sowjetarmee überlebten. Die für die weißrussische Städtelandschaft über Jahrhunderte prägende jüdische Kultur wurde nachhaltig zerstört.

Aus dem weißrussischen Partisanenkampf ließen Geschichtsschreibung und Literatur nach 1945 einen identitätsstiftenden weißrussischen Mythos entstehen. Die alliierten Friedenskonferenzen legten den Verbleib der ostpolnischen Gebiete in der BSSR fest, bereits im Herbst 1944 vereinbarten das kommunistische Polen und die BSSR ein „Repatriierungsabkommen“, das die Umsiedlung der polnischen Bevölkerung W.s nach Polen bzw. der weißrussischen in Polen nach W. vorsah, die jedoch weitaus weniger konsequent als zwischen Polen und der Ukraine durchgeführt wurde.

1945 gehörte die BSSR zu den Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen. Der Wiederaufbau ging mit einer forcierten Industrialisierung einher und war begleitet von einem starken Zuzug v. a. russischer Facharbeiter und Facharbeiterinnen.

Während die Bevölkerung zwischen 1959 und 1989 um über 60 % (von 5568 Tsd. auf 9092 Tsd.) zunahm, wuchs der Anteil der Stadtbewohner von 30,5 % auf 69,3 %. In Minsk vergrößerte sich die Einwohnerzahl um mehr als das Dreifache, womit sich dort ca. ein Sechstel der Bevölkerung sowie Wirtschafts-, Bildungs- und Parteipolitik, Industrie, Verwaltung und Kultur des Landes konzentrierten.

Die Dynamik der sowjetischen Wirtschaft war in den späten 70er Jahren jedoch auch in der BSSR erschöpft. Die Mehrzahl der Weißrussen war sprachlich russifiziert und habituell sowjetisiert. 1951 wurden 75 %, zu Beginn der 70er Jahre noch 40 % der Partei- und Regierungsämter von Russen besetzt. An der Parteispitze standen mit Kiryla T. Mazuraŭ/Kirill T. Mazurov (1956–65) und Pëtr M. Mašėraŭ/Pëtr M. Mašerov (1965–80) Vertreter der einflussreichen Partisanengeneration der BSSR-Elite.

Der Reaktorunfall von Tschernobyl, dessen Hauptlast W. zu tragen hatte, wirkte sich negativ auf die Haltung der Bevölkerung zur sowjetischen Regierung aus. Die 1988 gegründete „Weißrussische Volksfront“ nutzte das Ereignis und die unzureichenden Maßnahmen der Regierung für eine im Endeffekt allerdings recht zaghafte „nationale Wiedergeburt“.

Am 27.7.1990 erklärte der Oberste Sowjet der Weißrussischen SSR diese zu einem souveränen Staat. In Folge des gescheiterten Moskauer Putsches vom August 1991 und der Unabhängigkeitserklärungen der baltischen Staaten und der Ukraine erklärte W. am 25.8.1991 seine Unabhängigkeit, indem der Souveränitätserklärung der Status eines Verfassungsdokuments verliehen wurde. Am 18.9. wurde Stanislaŭ/Stanislav S. Šuškevič (*1934) zum Vorsitzenden des Obersten Sowjet und ersetzte Mikalaj I. Dzemjancej/Nikolaj I. Dementej (*1930), der in den gescheiterten Staatsstreich verwickelt war.

Auf Druck der demokratischen Opposition benannte der Oberste Sowjet die BSSR am 19.9. in Republik Belarus um. Zu neuen Staatssymbolen wurden in Anlehnung an das Großfürstentums Litauen die weiß-rot-weiße Flagge und das Reiterwappen „Jagd“ (Pahonja/Pogonja). Am 8.12. bildete W. gemeinsam mit Russland und der Ukraine die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten.

Die ersten Präsidentschaftswahlen der jungen Republik konnte 1994 der junge Politiker Aljaksandr Lukašėnka/Aleksandr Lukašenko, ehemaliger Kolchosdirektor und Abgeordneter des Obersten Sowjets, der sich durch Aktivitäten im Antikorruptionssektor hervorgetan hatte, für sich entscheiden. Seine Politik orientierte sich an persönlicher Machtausweitung, sowjetischen Werten und der Bindung an Russland. Im Februar 1995 unterschrieben W. und Russland den Freundschafts- und Kooperationsvertrag, der Russland u. a. erlaubt, Truppen in W. zu stationieren, und 1999 in die Verkündung einer Staatenunion mündete.

Mit einem Referendum wurde 1996 die 1994 eingesetzte Verfassung zu Gunsten einer massiven Ausweitung der präsidialen Befugnisse geändert. Außerdem wurden die Flagge und das Wappen der BSSR wieder eingeführt. Weder das Referendum, noch alle folgenden Wahlen entsprachen den internationalen Standards freier und demokratischer Wahlen. Zusätzlich verschärfte Lukašenka/Lukašenko die repressiven Maßnahmen gegen Pluralismus und Opposition im Land zusehends. Nach einem Referendum 2004, welches eine – nicht verfassungsgerechte – dritte Amtszeit ermöglichte, wurde Präsident Lukašenka/Lukašenko im März 2006 nach offiziellen Angaben mit 83 % der Stimmen wieder gewählt.

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(Imke Hansen)

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