Rumänien (Land)
Rumänien (rumän. România), Kurzform für Republik Rumänien (rumän. Republica România).
Inhaltsverzeichnis |
1 Statistische Angaben
Lage: | Staat in Südosteuropa, grenzt im Südosten an das Schwarze Meer, im Süden an Bulgarien (Grenzlänge: 609,1 km), im Westen an Serbien (546,4 km), im Nordwesten an Ungarn (448 km), im Norden an die Ukraine (618,2 km) und im Osten an die Moldau (681,3 km). Die Küstenlänge beträgt 193,5 km. Die Fläche des Staatsterritoriums beträgt 238.390,7 km².
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Einwohner (2004): | 21.659.000, davon 48,8 % männlich, 51,2 % weiblich; Altersstruktur 0–14 Jahre: 16,5 %, 15–64 Jahre: 69,1 %, 65 Jahre und älter: 14,4 %; Bevölkerungsdichte: 90,9 Einwohner/km²; 66,3 % im arbeitsfähigen Alter (Männer 15–64, Frauen 15–59); 69,3 % Beschäftigte (von den Personen im erwerbsfähigen Alter); 5,9 % Arbeitslose (2005); Bevölkerungsentwicklung 1950–2004: 0,52 % jährlich, 1990–2004: –0,46 % jährlich; Nationalitäten (nach der Volkszählung 2002): 19.399.597 Rumänen (89,5 %), 1.431.807 Ungarn (6,6 %), 535.140 Roma (2,4 %), 61.098 Ukrainer (0,3 %), 59.764 Deutsche (0,3 %), 35.791 Ruthenen (0,2 %), 32.098 Türken (0,1 %), 29.570 Serben, Kroaten und Slowenen (0,1 %), 23.935 Tataren (0,1 %), 17.226 Slowaken (0,1 %), 54.948 ohne Angabe u. a (2,5 %). Religionszugehörigkeit (nach der Volkszählung 2002): 86,8 % orthodoxe Christen, 4,7 % Katholiken, 3,2 % Protestanten, 1,5 % Pfingstler, 0,9 % Unierte, 0,6 % Baptisten, 2,3 % andere und Nichtbekennende.
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Hauptstadt und größere Städte (Mitte 2005): | Bukarest (1.924.959), Klausenburg (310.194), Iaşi (307.377), Constanţa (306.332), Timişoara (303.640), Craiova (300.182), Galaţi (298.366), Kronstadt (282.517), Ploieşti (233.699).
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Währung: | 1 Leu (Plural: Lei) = 100 Bani. |
Wappen: | |
Flagge: | Trikolore in den Farben blau-gelb-rot, quergestreift.
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Hymne: | Deşteaptă-te române („Erwache, Rumäne“), Text von Andrei Mureşanu (1816-63), Musik von Anton Pann (1796-1854). |
Feiertage: | Staatliche Feiertage: 1. und 2. Januar (Neujahr), 1. Dezember (Ziua Naţională; Nationalfeiertag – Jahrestag der Vereinigung von Siebenbürgen mit dem Königreich Rumänien 1918); sonstige Feiertage: 6. Januar (Dreikönigstag), Ostermontag (orthodox, beweglich), 1. Mai (Tag der Arbeit), 25. Dezember (1. Weihnachtstag), 26. Dezember (2. Weihnachtstag).
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Zeit: | Osteuropäische Zeit |
Staatssprache: | Rumänisch |
Staatsform: | parlamentarische Republik |
Staatsoberhaupt: | Präsident (derzeit Traian Băsescu) |
Regierungschef: | Ministerpräsident (derzeit Călin Popescu Tăriceanu) |
Politische Parteien: | Partidul Conservator (PC, „Konservative Partei“), Partidul Democrat (PD, „Demokratische Partei“), Partidul Liberal Democrat (PLD, „Liberaldemokratische Partei“), Partidul Naţional Liberal (PNL, „Nationalliberale Partei“), Partidul România Mare (PRM, „Großrumänienpartei“), Partidul Social Democrat (PSD, „Sozialdemokratische Partei“), Uniunea Democrată Maghiară din România (UDMR, „Demokratische Union der Ungarn in Rumänien“); 18 Sitze im Parlament sind kleineren ethnischen Minderheiten vorbehalten.
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Bruttoinlandsprodukt (2005): | 89,259 Mrd. US-Dollar, 4.122 US-Dollar je Einwohner |
Bruttosozialprodukt (2005): | 97,824 Mrd. US-Dollar, 4.518 US-Dollar je Einwohner |
Auslandsverschuldung: | 37,924 Mrd. US-Dollar |
Haushaltsdefizit (2005): | 792,407 Mio. US-Dollar (0,9 % des BIP) |
Außenhandel (2005): | Importe 37,365 Mrd. US-Dollar: 23,8 % Maschinen und Maschinenteile, 13,4 % Mineralstoffe und Öle, 12,6 % Textilien; Hauptlieferländer (2004): 17,2 % Italien, 14,9 % Deutschland, 7,1 % Frankreich, 6,8 % Russland sowie 4,2 % Türkei; Exporte 27,662 Mrd. US-Dollar: 22,3 % Textilien, 17,6 % Maschinen und Maschinenteile, 15,4 % Metallerzeugnisse und Fertigwaren; Hauptabnehmerstaaten (2004): 21,2 % Italien, 15,0 % Deutschland, 8,5 % Frankreich, 7,0 % Türkei sowie 6,7 % Großbritannien.
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Mitgliedschaften: | Black Sea Economic Cooperation (BSEC), Central European Initiative (CEI), Europarat, European Bank for Reconstruction and Development (EBRD), Inter-Parliamentary Union (IPU), International Civil Aviation Organization (ICAO), International Labour Organization (ILO), International Monetary Fund (IMF), Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Interpol, NATO, OECD, OSZE, UNO, Weltbank, WHO, World Trade Organization WTO; seit 1.12.2000 mit der EU assoziiert.
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Anmerkung der Redaktion: Stand der statistischen Angaben ist, wenn nicht anders vermerkt, das Publikationsdatum des Artikels.
2 Geographie
2.1 Wirtschaft
Aufgrund der territorialen Zugewinne nach dem Ersten Weltkrieg war die Wirtschafts- und Infrastruktur uneinheitlich. Durch die Zugewinne verzeichnete das Schienennetz einen Zuwachs von 255 % (4155 auf 10.583 km), die Unternehmenszahl 247 % (1114 auf 2747), Maschinenkraft 198 % (189.776 auf 375.011 PS) und der Produktionswert 189 % (6190 auf 11.712 Mio. Lei). Dieses Gefälle, aber auch Beseitigung der ökonom. Kriegsfolgen, Restrukturierung und Bodenverteilung (s. Agrarreform) bestimmten die Entwicklung bis 1924. Dem deutlichen Übergewicht des Agrarsektors (Beschäftigte 1930: 78,7 % im Agrarsektor, 7,2 % in Bergbau und Industrie), verbunden mit niedriger Produktivität, stand ab 1924 eine forcierte Industrialisierung gegenüber, die die Schwerindustrie übergewichtete und klein- und mittelständische, meist im Besitz von Minderheiten befindliche Unternehmen benachteiligte. Die industriellen Investitionen stiegen von 1924 bis 1929 um 252 % auf 74,1 Mrd. Lei und die Produktion um 25,5 %. Der Anteil des industriellen Sektors am BIP stieg im selben Zeitraum von 31,8 % auf 36,8 %, während derjenige der Landwirtschaft von 68,2 % auf 63,2 % fiel, wobei ihr Produktionswert annähernd gleich blieb. Möglich war dieser Aufschwung durch den Rohstoffreichtum Großrumäniens (Erdöl, Kohle, Gas, Erze), der die Autarkiebestrebungen ermöglichte und die Binnenentwicklung durch Protektionismus absicherte.
1929–33 war auch die rumänische Wirtschaft von der internationalen Krise betroffen. V. a. ausländische Investitionen waren rückläufig, führten aber nicht zu dramatischen Einbrüchen in der Entwicklung. Nach 1933 folgte eine erneute Aufschwungsphase, die u. a. mit einem deutsch-rumänischen Clearingabkommen (02.03.1933) befördert wurde. Die meist ausländischen Investitionen in die Industrie stiegen auf 109 Mrd. Lei (1938) und die Rohstoffgewinnung erzielte hohe Zuwachsraten, was der Beschäftigungsstruktur und dem Export zugute kam. Die Außenhandelsstruktur blieb meist auf Agrarerzeugnisse sowie Rohstoffe beschränkt. Trotz Handelsbilanzüberschuss konnte die negative Zahlungsbilanz, die sich aus Gewinntransfers und Zinszahlungen ergab, nicht ausgeglichen werden. Aufgrund wirtschaftlicher und politischer Gegebenheiten näherte sich die rumänische Wirtschaft immer mehr den Anforderungen Deutschlands – dies gipfelte in einem Wirtschaftsvertrag (23.03.1939). Dieser beinhaltete Produktions- und Exportabsprachen, die deutschen Interessen dienten und rumänischen Wünschen nach Modernisierung von Infrastruktur und Industrie sowie nach Kriegsgerät entgegenkamen.
Die sozialistische Planwirtschaft war eingebunden in RGW und die sozialistische Arbeitsteilung und orientierte sich (bis 1967) am stalinistischen Vorbild. Kollektivierung der Landwirtschaft, Enteignung, gesellschaftliches Eigentum an den Produktionsmitteln, Außenhandelsmonopol, zentrale Preisbildung usw. kennzeichneten das System. Die extensive Industrialisierung substituierte fehlendes Kapital durch Arbeit v. a. in den Bereichen Eisen, Stahl, (Petro-)Chemie, Maschinenbau oder Textilwesen und veränderte die sozio-ökonomische Struktur des Landes durch politisch und manchmal auch ethnopolitisch motivierte Industrialisierungspolitik. So stieg, bei kaum entwickeltem Dienstleistungssektor, der Anteil der im Industrie- und Bausektor beschäftigten von 20 % (1960) auf 42,4 % (1978), was den überhasteten, auf Unabhängigkeit abzielenden Umbau verdeutlichte. Aufgrund unzureichender inländischer Kapitalbildung stieg die Auslandsverschuldung auf 10,8 Mrd. $ (1980) und mündete 1982 in der Zahlungsunfähigkeit. Die daraufhin beschlossene Schuldentilgung (bis April 1989) führte zu einem massiven Investitionsrückgang, einer technologischen Rückständigkeit, einem Entzug von Konsum- und Verbrauchsgütern aus dem Binnenmarkt zugunsten des Exports bei drastisch reduzierten Importen, einer radikalen Verknappung der Grundnahrungsmittel und einer weitgehenden Abkoppelung von den globalen Handels- und Finanzströmen.
Nach 1989 ging das BIP deutlich zurück und konnte erst 2000 den Umschwung erreichen (2002: 48,4 Mrd. €). Hohe Inflationsraten (1998: 59,1 %; 2002: 22,5 %), steigende Arbeitslosenquoten (1998: 5,6 %; 2002: 8,4 %), negative Zahlungsbilanzen, geringe Kapitalzufuhr belasteten den Umbau des Systems. Korruption, mangelnde Effizienz der staatlichen Einrichtungen und langsame Strukturreformen behinderten den Beitritt zur EU.
3 Kulturgeschichte
3.1 Ideen und Anfänge
Die Geschichte rumänischsprachiger bzw. eine Variante ostromanisch-norddanubischer Dialekte sprechender Menschen und seit den Entwicklungen im 19. Jh. des rumänischen Volkes ist wie überall auf der Erde über weite Strecken ihrer Existenz gesehen nicht mit der Geschichte eines Staates – in diesem Falle nun R. – gleichzusetzen.
Die Idee zur Schaffung eines rumänischen Staates und Nationalstaates entfaltete sich einerseits in Ansätzen seit der Mitte des 18. Jh. bei einer locker vernetzten Kleingruppe von –nunmehr auch ethnisch rumänischen –Intellektuellen mit auch abendländischer Ausrichtung, die der Gedankenwelt der Aufklärung anhingen. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jh. und hier besonders nach den revolutionären Bewegungen in vielen Teilen Europas nach 1848 belebte sich diese Strömung und gewann vergleichsweise rasch an Zulauf.
Ein anderer noch bedeutsamerer Zweig spielte bei der Konstruktion der Idee eines neodakischen, dakischen, rumänischen oder anders umschriebenen Staates eine ganz zentrale Rolle: Die höfische Kabinettspolitik im 18. Jh. und ihre Vorstellungen von potentiellen räumlichen Veränderungen von Grenzen und Territorien aller Art. Wahlweise wurden die beiden Donaufürstentümer Moldau und Walachei, Ungarn mitsamt Siebenbürgen und die beiden Donaufürstentümer oder das historische Siebenbürgen mit den beiden Donaufürstentümern bzw. Teilen derselben zu einem potentiellen Staatswesen am Grünen Tisch zusammengefügt. Zugrunde lag solchen Vorstellungen lediglich das Prinzip der Wahrung oder auch der graduellen Verschiebung des jeweiligen Mächtesystems in Europa. Nationale Leitgedanken jedweder Art spielten keine Rolle. Solche Ideen fanden über ihre Veröffentlichung in der sich verbreitenden Presselandschaft in der lateinischen Welt Europas oder durch diplomatische Kontaktfelder schließlich auch ihren Weg zu nunmehr von nationalen Gedanken erfassten rumänischen Akteuren. Nach der Gründung R.s 1859–62 wurden wie allerorten im Europa des 19. Jh. von Seiten einer sich etablierenden staatlichen Erinnerungspolitik die Idee und frühe Versuche einen solchen Nationalstaat –der seither als Endpunkt einer historischen Entwicklung gesehen wurde und vielerorts gesehen wird – zu schaffen, bis in die Antike zurückprojiziert. Die Konstruktion dieser nationalhistorischen Mythen gerade auch durch die Indienstnahme von Geisteswissenschaften aller Art wie etwa der Archäologie oder Geschichte, wirken sich bis in die Gegenwart als identitätsstiftend für die Mehrheit der rumänischen Gesellschaft aus. Wohl gerade weil die eher triste Realität des Landes in Vergangenheit und Gegenwart –gerade auch im europäischen oder auch globalen Vergleich – unverkennbar ist, wird am Bild einer als groß und äußerst bedeutsam angenommenen Vergangenheit der rumänischen Nation festgehalten. Parallele Beispiele dazu finden sich nicht nur im östlichen Europa mehrfach.
Ein dritter Aspekt, der zur Schaffung eines rumänischen Staates 1859–1862 grundlegend beitrug, war die Ausformung des sog. Systems der Phanariotenherrschaft durch den osmanischen Oberherrn in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jh. Die meisten Woiwoden und ihr Gefolge entstammten griechischen oder gräzisierten Familien aus den europäischen und asiatischen Provinzen des osmanischen Reiches. Infolge häufiger Herrschaftswechsel und Rochaden von Landesherren zwischen den beiden Donaufürstentümern kam es zu einer zunehmenden Verdichtung von Kontakten zwischen den geistlichen und weltlichen Eliten beider Länder im Rahmen des osmanischen Reichsverbandes. Damit verknüpft war eine zunehmende Kenntnis über den jeweiligen Nachbarn und ein allmählich innerhalb dieser Schicht entstehendes Zusammengehörigkeitsgefühl zunächst auf religiöser Basis als Hort der Orthodoxie und die soziale und kulturelle Herkunft.
Wirtschaftlich gesehen blieb R. bis 1918 ein unterentwickeltes Agrarexportland. Frühneuzeitliche Anbaumethoden, allerdings häufig in Form von gutswirtschaftlichen Monokulturen, prägten das Landschaftsbild seit den 1830er Jahren. R. war der letzte Staat Europas, der die Sklaverei (für die Roma) 1864 beseitigte, die aus Russland in großer Zahl seit dem späten 18. Jh. einwandernden Juden erhielten keine Staatsbürgerschaft. Erst 1919 sah sich der Staat durch Druck von außen gezwungen, diese zu gewähren. Der tiefe Gegensatz zwischen einer dünnen Schicht kulturell zunehmend formal verwestlichter Bojaren, die insgesamt etwa 3–4 % der Bevölkerung ausmachten und den etwa 80–85 % der Landesbevölkerung ausmachenden Bauern, deren Denk- und Lebenswelten nach frühneuzeitlichen Kriterien verliefen, verschärfte sich noch eher nach 1864. Eine urbane ethnisch rumänische Bevölkerung existierte de facto praktisch nicht, die Bewohnerschaft der Marktflecken und Residenzstädte setzte sich zu großen Teilen aus Juden, Griechen, Ungarn, Armeniern, Deutschen u. a. zusammen. Viele füllten durch ihre Berufsfelder Tätigkeiten aus, die innerhalb der ethnisch rumänischen Gesellschaft kaum oder gar nicht verbreitet waren. Die Welt der ethnischen Rumänen war auch im 19. Jh. die der Bojaren bzw. rumänisierten Bojaren, Bauern, Hirten und Klöster. In vielen Städten stellten Juden um 1900 bis zu 40 % der Bevölkerung. In Teilen der Moldau lebten neben der orthodoxen Mehrheitsbevölkerung auch eine überwiegend archaische, sich äußerst heterogen zusammensetzende ungarische Minderheit katholischer Konfession sowie einige ruthenische Gruppen. In der 1878 annektierten Norddobrudscha wurden Tataren und Türken massiv verdrängt und Rumänen sowie auch einige Deutsche angesiedelt. „Lipowaner“, Ruthenen, Armenier und einige Kosaken stellten dort weitere wichtige Minoritäten. Im Gegensatz zu seinem Anspruch war R. nach 1859 zu keiner Zeit ein homogener Nationalstaat. R. blieb bis 1918 ein von Großmächten politisch und wirtschaftlich abhängiger Kleinstaat, der durch eine geschickte Balancepolitik ein gewisses Maß an Entscheidungsfreiheiten bewahren konnte und auszubauen trachtete.
3.2 Rumänien 1821–1862
Die ersten Ansätze zur Schaffung eines modernen rumänischen Staates reichen bis in die Periode zwischen dem Jahr 1821, als sich die Fraktion der antiosmanischen Bojaren in der Walachei und Moldau mit der nationalgriechischen Geheimorganisation (›Philikē Etaireia‹)zur Gründung eines griechischen Nationalstaates – verbündeten, und der in den beiden Donaufürstentümern kurzlebigen revolutionären Bewegung von 1848 zurück.
1821 begann in der Moldau ebenso wie in der Walachei ein Aufstand gegen die Oberhoheit Konstantinopels. Die Erhebung wurde von einem Angehörigen eines etablierten Phanariotengeschlechts, Alexandru Ipsilanti, geführt, der nicht nur der Sohn des damaligen walachischen Fürsten Constantin Ipsilanti war, weswegen er gute Beziehungen zu einem Teil der Bojaren stand, sondern auch Offizier in der russischen Armee. Dies gab Hoffnung, die Unterstützung des Zaren zu erhalten. Viele Bojaren der pro–russischen und pro–habsburgischen Kreise waren ebenso daran interessiert, die Herrschaft der pro–osmanischen Zirkel zu beseitigen und aus dem Verband dieses Reiches auszuscheren. Die Kämpfe wurden von Tudor Vladimirescu begonnen, einem Bojaren niederen Ranges. Vladimirescu stütze sich auf walachische Kleinbojaren und bäuerliche Gruppen, was rasch zu Konflikten zwischen seiner Bewegung und den Großbojaren führte. Danach, im Januar 1821, zog sich Vladimirescu nach Oltenien zurück, wo er die Bauern ermutigte, sich seinen Aufgeboten anzuschließen. Anfang März erreichte Alexandru Ipsilanti mit seinen Truppen Iaşi und veröffentlichte einen Aufruf zu einem allgemeinen Kampf aller christlichen Völker Südosteuropas für ihre Befreiung von osmanischer Oberhoheit. Bald steuerte er mit einer schlecht bewaffneten Armee von ca. 2000 Mann Bukarest an, wo er sich mit Vladimirescus Scharen (ca. 8000 Mann) verbinden wollte. Vladimirescu erreichte Bukarest Ende März, aber da er dort Ipsilanti, dessen zusammengewürfeltes Aufgebot bereits wieder auseinandergelaufen war, nicht antraf, musste er die Unterstützung der dominierenden Bojarencliquen gewinnen. Als Ipsilanti schließlich im April Bukarest erreichte, beschlossen sie, ihre Streitkräfte zu trennen: Vladimirescu blieb in Bukarest, wo er ein kurzlebiges Regime errichtete, während Ipsilanti seine Schar Richtung Târgovişte führte. Problemlos drang eine osmanische Armee im Mai sowohl in der Moldau als auch in der Walachei ein. Der Zar, der die Hohe Pforte bei der Niederwerfung der Aufständischen nicht behindern wollte, gab ihnen seine Unterstützung. Dies zwang Vladimirescu dazu, von Bukarest abzuziehen. Ipsilanti, der Vladimirescu der heimlichen Zusammenarbeit mit den Osmanen verdächtigte, befahl, ihn festzunehmen und im Juni 1821 hinzurichten. Bald darauf wurde auch Ipsilantis kleines Aufgebot bei Drăgăşani zerrieben und dieser musste nach Siebenbürgen fliehen.
Obwohl der Aufstand von 1821 keine lange Dauer hatte und sich für eine mittlere Perspektive als folgenlos herausstellte, zeigte sich die durch eine erste Generation junger säkularer Intellektueller daraus konstruierte nationale Erinnerungskultur als ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung der modernen rumänischen Nation und in der Folge der Verfestigung des jungen rumänischen Nationalstaates. Er bedeutete auch das Ende der Phanariotenherrschaft in der Moldau und der Walachei, deren neue Herrscher – Grigore Ghika in der Walachei und Ioan Sandu Sturdza in der Moldau – aus bereits völlig rumänisierten Bojarengeschlechtern hervorgingen. Moldau und Walachei verblieben im Einflussbereich des russischen Zaren und der Hohen Pforte. 1828 erklärte Russland den Osmanen neuerlich den Krieg. Moldau und Walachei verblieben nun aber auch nach dem Friedensschluss unter einem langjährigen direkten russischen Protekorat (Vertrag von Adrianopel 1829). Der Sultan akzeptierte die administrative Autonomie von Moldau und Walachei und der einzige Überrest seiner Oberhoheit war der jährliche symbolische Tribut und das Recht die Wahl von neu ernannten moldauischen und walachischen Landesherrn zu bestätigen. Außerdem erhielt Russland bis zur Zahlung von Reparationen seitens Konstantinopels die Kontrolle über beide Länder. Dies wurde durch die Schaffung eines russischen Protektorats über Moldau und Walachei bestätigt, die nun zunächst von General Pavel D. Kiselev, einem Vertreter eines aufgeklärten modernisierten autokratischen Systems in Russland, verwaltet werden sollten. Aufgrund der Zusammenarbeit zwischen den russischen Verwaltungsbehörden und mehreren Bojarenkreisen wurden 1831 und 1832 „Organische Reglements“ (rumän. Regulamentele Organice) unterzeichnet, deren Ziel es war, die bestehenden sozialen Gegebenheiten zu stabilisieren und die Privilegien der Bojaren weithin zu bewahren zu erhalten. Die Exekutive lag in Händen des Landesherrn, während die Legislative einer auf fünf Jahre gewählten Versammlung übertragen wurde. Tiefgreifende Reformen wurden im Bereich der bis dahin vormodernen frühneuzeitlich strukturierten Territorialverwaltung und den ökonomischen Verhältnissen durchgeführt. Durch die Einführung ähnlicher politischer Institutionen in Moldau und Walachei schufen die „Organischen Reglements“ tatsächlich die Grundlagen der Moldauisch-walachischen Union. 1834 endete das direkte russische Protektorat über Walachei und Moldau. Der walachische Landesherr, Alexandru Ghica, strebte es an, ein absolutistisches Regime nach westlichen Vorbildern zu errichten, was ihn in Konflikt zu oligarchisch ausgerichteten liberalen Bojarengruppen brachte. Die politische Situation blieb auch unter Ghicas Nachfolger, Gheorghe Bibescu, instabil, der schließlich mit russischer Unterstützung die gesetzgebende Versammlung auflöste und zwischen 1844 und 1846 –formal betrachtet - allein regierte. Die Situation in der Moldau stellte sich ähnlich dar –der dortige Landesherr Mihai Sturdza setzte ebenso alles daran, nicht vom Willen der Bojaren in ihrer Gesamtheit abhängig zu werden und bemühte sich, gute Beziehungen zum russischen Schutzherrn zu unterhalten.
In dieser Zeit verbreiteten die kleinen intellektuelle Kreise in Moldau und Walachei, von dem in der Epoche der Romantik weiter ausformulierten romantischen Geist des Patriotismus überwältigt und dominiert, die Idee einer vereinten rumänischen Nation, indem sie v. a. über Mihai Viteazul schrieben, dem es 1599–1600 in Form einer kurzlebigen Variante einer Personalunion gelungen war, zeitgleich die Herrschaft über Moldau, Walachei und Siebenbürgen zu erringen. Die vielleicht repräsentativste Studie ist das 1837 in Berlin veröffentlichte Buch von Mihail Kogălniceanu ›Histoire de la Valachie, de la Moldavie et des Valaques Transdanubiens‹. Die Geschehnisse der Februarrevolution 1848 wurden daher von den in Paris studierenden jungen rumänischen Intellektuellen wie Nicolae Bălcescu, Vasile Alecsandri und Ion Constantin Brătianu begeistert begrüßt. Sie alle kehrten bald in ihre Heimat zurück, wo sie als Großbojaren versuchten, ähnliches zu organisieren. Der Versuch, Mihai Sturdza aus der Moldau zu vertreiben, blieb erfolglos, aber der Aufstand in der Walachei endete mit Gheorghe Bibescus Abdankung. Zu diesem Zeitpunkt erschien zum ersten Mal die blau-gelb-rote Flagge mit der Aufschrift Recht-Brüderlichkeit, die später die Nationalflagge Rs. werden sollte.
Der sich von Seiten seiner Initiatoren als Revolution verstandene Aufstand wurde durch russische und osmanische Truppen rasch niedergeworfen. Die Bevölkerung der Walachei nahm an diesen Ereignissen kaum Anteil. Dennoch erwiesen sich die Bewegungen von 1848 als wichtiger Schritt für die Schaffung eines rumänischen Staates. Anders als 1821 fanden nicht nur in der Moldau und Walachei, sondern auch in Siebenbürgen und dem östlichen Ungarn ähnliche Ereignisse durch ebenfalls nationalrumänisch ausgerichtete Gruppen statt. Der Krimkrieg führte erneut zu einer russischen und später österreichischen Besetzung der Donaufürstentümer für einige Jahre (1853–56).
Während der Friedensverhandlungen von 1856 in Paris tauchten Pläne bezüglich einer Vereinigung von Moldau und Walachei auf. Das Vorhaben wurde anfangs von Russland und später von Frankreich unterstützt, deren Ziel es war, den osmanischen und österreichischen (und im Falle Frankreichs den russischen) Einfluss in den jeweiligen Ländern zu schwächen. Obwohl der Vertrag die Autonomie von Moldau und Walachei innerhalb des Osmanischen Reiches bestätigte, ermutigten die in Paris debattierten Pläne letztendlich diejenigen Zirkel, die die Vision der Moldauisch-walachischen Union unterstützten, darunter die Bojaren Mihail Kogălniceanu, Vasile Alecsandri, Constantin Rosetti und Ion C. Brătianu. 1857 begannen sie, parallel in Iaşi und Bukarest ad hoc Versammlungen mit dem Ziel zu organisieren, Moldau und Walachei zu vereinigen. Das Vorhaben wurde in beiden Ländern gebilligt und die Frage der moldauisch-walachischen Union den Vertretern der Großmächte in Paris 1858 vorgelegt. Am 07.08.1858 wurde eine Konvention unterzeichnet, derzufolge eine vereinte Moldau und Walachei geschaffen werden sollte. Jedes Land sollte jeweils einen eigenen Herrscher, Regierung und Versammlung haben, aber eine gemeinsame Kommission, um Gesetze, Verwaltung, Währung und Steuern zu vereinheitlichen. Die ständisch strukturierten Wahlen zu den beiden Versammlungen fanden Anfang 1859 statt: in der Moldau wurde aufgrund des Drucks der Nationalliberalen Alexandru Ioan Cuza gewählt, der selbst ein Anhänger der Union war. Er wurde auch in der Walachei gewählt, wo die Aussicht auf eine ständige Vereinigung jegliche Einwände verdrängte und die Mehrheit hier in den Händen von konservativen Kreisen lag. So respektierten sie die Vorgaben der Großmächte, erreichten aber durch eine Personalunion ihr Ziel. Bukarest wurde Hauptstadt des neuen Staates, das kleinere und aus der Sicht der Landeseliten aufgrund seiner geographischen Nähe zu Russland weniger als Kapitale geeignete Iaşi verlor nach 1862 an Bedeutung.
Cuzas Doppelwahl folgten bald andere Ereignisse, die auf eine Stärkung der Union abzielten. Im Februar 1862 versammelte sich in Bukarest die erste aus Vertretern beider Länder zusammengesetzte Nationalversammlung. Außerdem kam der bis dahin inoffizielle Name R. in sämtlichen staatlichen Dokumenten in Gebrauch. Unter all den Veränderungen, die unter Cuzas Herrschaft eingeführt wurden, verdient die sog. Agrarreform besondere Beachtung. Diese Maßnahmen wurden im August 1864 verabschiedet und waren ein wichtiger formaler Schritt hin zur Umstrukturierung der Agrarordnung, da sie die formale Leibeigenschaft der Bauern beendete und ihnen das Recht auf eigenen Landbesitz zubilligte. In der Realität wurde die Leibeigenschaft durch ein rigides Pachtsystem ersetzt, in dem lediglich die Begründung für umfangreiche Robotleistungen der weiterhin mehrheitlich landlosen oder landarmen Bauern änderte. Ein weiteres wichtiges Vorhaben war die Reform des Schulwesens, die das rumänische Schulwesen auf drei Ebenen aufbaute –Grundschule, Mittelschule und Hochschule –wobei die erste Ebene unentgeltlich und verpflichtend wurde. 1860 wurde die erste rumänische Universität in Iaşi gegründet, 1864 eine weitere in Bukarest. Außerdem wurden die Staatsverwaltung und das Justizsystem grundlegend nach formal westlichen Vorbildern umgestaltet. Cuza wurde nach seiner Absetzung 1866 gezwungen, das Land zu verlassen; dennoch sollten die Grundlagen, die er für den modernen rumänischen Staat gelegt hatte, von nachhaltiger Bedeutung sein.
Nach einer Periode, in der die Macht in den Händen von drei Regenten lag, wählte die Nationalversammlung am 22.05.1866 Karl von Hohenzollern-Sigmaringen zum Fürsten. Der neue Herrscher wurde nach und nach sowohl von den europäischen Mächten wie auch dem Osmanischen Reich akzeptiert. Die in Bukarest am 11.07.1866 einberufene Verfassungsgebende Versammlung stimmte für die neue Verfassung, die bis 1923 in Kraft blieb. Der neue offizielle Name des Staates wurde R. Das Dokument, das auf der belgischen Verfassung von 1833 basierte, beschrieb die Funktionsweise des Staates, ohne seine Abhängigkeit von der Hohen Pforte zu erwähnen. Das Zweikammern-Parlament sollte alle fünf Jahre gewählt werden. Die Exekutive lag in den Händen der Regierung. Außerdem sicherte die Verfassung den Staatsbürgern alle bürgerlichen Rechte wie etwa Bekenntnisfreiheit. Die politische Landschaft in R. blieb in zwei Parteien geteilt, nämlich die Konservative (Partidul Conservator) und die Liberale (Partidul Naţional Liberal): zunächst hatten die Liberalen eine Mehrheit, diese wurde aber schrittweise von Lascăr Catargius Konservativen übernommen. Dies führte zu dem Handelsübereinkommen mit Österreich (1875), das durch die Notwendigkeit die Unterstützung westeuropäischer Länder zu erhalten, motiviert war. In den folgenden Jahren wurden sämtliche Anstrengungen unternommen, den Status eines völlig souveränen Staates zu erlangen. Als sich in der zweiten Hälfte des Jahres 1876 die russisch-osmanischen Beziehungen verschlechterten, versuchten Fürst Karl und Ion C. Brătianu eine Übereinkunft mit Russland zu erreichen, die die Anerkennung R.s als unabhängiger und territorial integraler Staat garantieren sollte. Der Zar unterzeichnete allerdings nur eine eingeschränkte Version, die es der russischen Armee erlaubte, rumänisches Territorium zu überschreiten um die Donau zu erreichen. Als sich der russisch-osmanische Konflikt im April 1877 für die rumänische Seite verschärfte, stimmte der Zar zu, die volle Konvention zu unterzeichnen, die die Unverletzlichkeit der rumänischen Grenzen festlegte und Russland zwang, die Integrität des rumänischen Staates anzuerkennen. Die rumänische Regierung ratifizierte die Konvention am 18.04.1877 und erklärte dem Osmanischen Reich den Krieg (12.05.1877).
Bald darauf nahm das rumänische Parlament auf Druck der Liberalen eine Resolution an, die die völlige Unabhängigkeit des Staates bestätigte (21.05.1877). Im Sommer 1877 nahm die rumänische Armee an den Kämpfen um Pleven teil, das am 10.12. erobert wurde. Dies war der entscheidende Schritt für den weiteren Fortgang der Kämpfe. Nachdem die Russen Adrianopel eingenommen hatten, musste der Sultan um Frieden nachsuchen. Die rumänische Seite forderte als eine der siegreichen Nationen die internationale Anerkennung ihrer Unabhängigkeit und erhielt sie während der Friedensverhandlungen von San Stefano (März 1878). Da der Friedensvertrag von Österreich-Ungarn und Großbritannien nicht akzeptiert wurde, wurden seine Bestimmungen jedoch während des Berliner Kongresses revidiert (Juni 1878). R.s Unabhängigkeit wurde bestätigt, allerdings unter zwei Bedingungen. Das bedeutete, dass die rumänische Regierung gezwungen war, alle Beschränkungen der Bekenntnisfreiheit (in Bezug auf die Verfassung von 1866 und die Behandlung von Juden und Muslimen) zu beseitigen (was sie nicht einhielt) und auf den südlichen Teil Bessarabiens zu Gunsten Russlands zu verzichten. Als Kompensation sollte R. das Donaudelta und einen Teil der Dobrudscha erhalten. Die Verpflichtungen wurden bald von der Regierung Brătianu erfüllt und so erkannten 1880 Frankreich, Deutschland und Großbritannien R.s Unabhängigkeit an. Dies führte zur Proklamation R.s als Königreich (März 1881): Fürst Karl erhielt den Königstitel und der offizielle Terminus zur Bezeichnung des Staates wurde Regat (Königreich). Abgesehen davon wurde die rumänische politische Landschaft von zwei führenden Parteien dominiert: den Liberalen und den Konservativen. Bei letzteren spielten die Mitglieder der 1863 gegründeten Vereinigung ›Junimea‹ („Jugend“) eine wichtige Rolle. Nach zehn Jahren liberaler Herrschaft gelangte die Macht in die Hände der von Premierminister Lascăr Catargiu geführten Konservativen. Catargius Kabinett unternahm mehrere wichtige Maßnahmen, z. B. die weitere Zentralisierung des Verwaltungssystems (1892) oder die Erschließung von Minen (1895); es wurde auch die erste offizielle Organisation gegründet, die die Interessen der Bauern vertrat (Partidul Ţărănesc), die aber ihre Aktivitäten nach der erfolglose Parlamentswahl von 1899 einstellte.
Das Fehlen wahrnehmbarer Veränderungen und die gleichbleibend schlechte Lage der Bauern führten 1907 zum Ausbruch eines Bauernaufstandes, der in der Moldau seinen Ausgang nahm und bald auf Teile der Walachei übergriff. Die Bauern protestierten gegen ihre Behandlung durch Großgrundbesitzer und Lokalverwaltung, wurden aber von General Alexandru Averescu brutal niedergeworfen. Ion C. Brătianu schlug vor, alle Großgrundbesitzer zu enteignen und ihr Land unter einer möglichst großen Zahl von Bauern aufzuteilen. Solche vereinzelten Pläne blieben allerdings bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 unverwirklicht.
R.s Außenpolitik wurde seit 1883 (Bündnis mit den Mittelmächten) von der antirussischen Richtung dominiert. Dennoch verschlechterten sich zeitgleich immer wieder R.s Beziehungen mit Österreich-Ungarn, da die Frage der siebenbürgischen Rumänen ungelöst blieb. Dabei spielten auch taktische Motive bei der Instrumentalisierung der siebenbürgischen Frage durch Bukarest eine Rolle. Die weitere Ausdehnung des jungen rumänischen Staates wurde insgesamt gesehen doch eher selten propagiert und von der politischen Öffentlichkeit in Europa als auch in R. selbst als kaum zu realisieren wahrgenommen.
Der Konflikt verschärfte sich während der Balkankriege, als R. hoffte, bestimmte Territorien von Bulgarien zu erhalten. 1912/13 forderte R. territoriale Kompensationen von Bulgarien, aber dieser Versuch wurde von Österreich-Ungarn nicht unterstützt, das den Anschluss Bulgariens an die Mittelmächte anstrebte. Als Reaktion erklärte R. gegen den Willen Österreich-Ungarns und Deutschlands Bulgarien den Krieg, was zu der Erweiterung des rumänischen Staatsgebietes um die überwiegend von Türken und Bulgaren bewohnte Süddobrudscha führte. Die Verschlechterung der Beziehungen R.s zu Österreich-Ungarn ermunterte Russland, das seit dem Abschluss der Entente Cordiale 1904 von Frankreich und Großbritannien unterstützt wurde, Verhandlungen mit der rumänischen Regierung zu beginnen. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges versuchte der Zar, R.s Unterstützung durch ein Bündnisprojekt zu gewinnen, das im Kriegsfall die Annexion Siebenbürgens beinhaltete. Trotz Russlands Bemühungen im Spätsommer 1914 blieb König Karl vorläufig loyal gegenüber seinen Verbündeten: er betrachtete sein Vaterland –Deutschland –als stärker als Russland und hoffte, Bessarabien und die Bukowina zu erhalten.
Auch Premierminister Brătianu war trotz seiner Orientierung an die Entente der Meinung, das R. alles vermeiden sollte, was die ohnehin nicht guten Beziehungen zu Österreich-Ungarn weiter verschlechtern und R. vom militärisch und wirtschaftlich überlegenen Deutschland abschneiden würde. Nach dem Tod König Karls im Oktober 1914 begann Brătianu Verhandlungen mit der Entente. Obwohl Karls Nachfolger, König Ferdinand, wünschte, dass R. im Krieg weiter neutral bleiben würde, drückte der Premierminister R.s Willen aus, der Entente unter der Bedingung beizutreten, dass sein Land als Kompensation für seine Unterstützung Siebenbürgen, das Banat und die Bukowina erhalten würde. Brătianus Forderungen wurden im Juli 1916 im Rahmen einer scheinbar günstigen militärischen Situation von der Entente akzeptiert und am 17.08.1916 wurde in Bukarest von R., Frankreich, Großbritannien, Russland und Italien ein Vertrag unterzeichnet: er hielt fest, dass R. Österreich-Ungarn innerhalb von zehn Tagen den Krieg erklären sollte, während die übrigen beteiligten Staaten R. seine territoriale Integrität garantierten. Außerdem sollten die Bukowina, die Gebiete Maramureş, Banat und Siebenbürgen (bis zur Linie Debrecen–Szeged) an R. fallen und die Koalition versprach, keinen Friedensvertrag zu unterzeichnen, bis die rumänischen Forderungen erfüllt sein würden. Der Vertrag wurde vom Kronrat (rumän. Consiliul de Coroană) gebilligt und am 27.08.1916 erklärte R. Österreich-Ungarn den Krieg. Am folgenden Tag erklärte Deutschland R. den Krieg. Die Türkei (30.08.1916) und Bulgarien (01.09.1916) folgten. Der Angriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie scheiterte bereits im Ansatz. Nach einer Reihe katastrophaler Niederlagen gegen die Mittelmächte wurden bis Januar 1917 zwei Drittel des Landes mitsamt Bukarest besetzt. Die Besatzungsherrschaft, die bis in den November 1918 andauern sollte, führte zu einer Ausplünderung der Ressourcen. Der Friedensvertrag R.s mit den Mittelmächten vom Mai 1918, der neben kleineren territorialen Einbußen in den Karpaten eine langfristige Abhängigkeit des Landes von Deutschland vorsah, wurde durch die Niederlage der Mittelmächte im Herbst 1918 obsolet.
3.3 Rumänien nach dem Ersten Weltkrieg
Innere Entwicklung
R. gehörte zu jenen Ländern, die aus der Auflösung der Habsburgermonarchie und der territorialen Neuordnung Nutzen zogen. Bereits vor Unterzeichnung der Friedensverträge mit Österreich in Saint–Germain–en–Laye (10.09.1919) und Ungarn in Trianon (04.06.1920) konnte R. faktisch territoriale Hoheit über die Bukowina, Siebenbürgen und zwei Drittel des Banats gewinnen und zwischen Dezember 1917 und Mai 1918 Bessarabien schrittweise angliedern. Die gesamte Dobrudscha, die es erst im Frieden von Bukarest (7.5.1918) verloren hatte, erhielt R. im Friedensvertrag von Neuilly–Sur–Seine (27.11.1919) zurück.
Die Anschlussproklamationen der rumänischen Nationalräte aus Bessarabien (27.03.1918), der Bukowina (28.11.1918) und Siebenbürgen (Karlsburger Beschlüsse, 01.12.1918) waren ein deklaratives Element der dort lebenden Rumänen. Sie wünschten eine Vereinigung mit dem Königreich R. und sicherten den „mitwohnenden Nationalitäten“ zugleich „volle nationale Freiheit“ zu. Dieser Vereinigungsbestrebung schloss sich auch die Führung der Siebenbürger Sachsen mit ihrer Mediascher Anschlusserklärung (08.01.1919) an, weil sie sich eine bessere Sicherung von Minderheitenrechten erhofften. Diese Erklärungen hatten jedoch keinen allgemein-plebiszitären Charakter, wie es der 14–Punkte–Plan implizierte, denn es wurden keine Volksabstimmungen über territoriale Neuordnungen durchgeführt. Dadurch wurde das Selbstbestimmungsrecht geteilt und die bis dahin staatstragende ungarische Bevölkerung von diesem Recht ausgeschlossen. Im Dezember 1919 ratifizierte das rumänische Parlament die Anschlusserklärungen und die Pariser Vorortverträge bestätigten völkerrechtlich die Schaffung Großrumäniens unter Einschluss des östlichen Banats. Es wurde ein heterogener Staat geschaffen, der die Fläche des sog. Altreiches (rumän. Regat) von 137.903 km² auf 295.049 km² mehr als verdoppelte. Auch die Bevölkerungsstruktur erfuhr einen grundlegenden Wandel: die Einwohnerzahl verdoppelte sich auf geschätzte 16–17 Mio. (1920), wobei etwa 28 % nationalen oder ethnischen Minderheiten angehörten.
Das vergrößerte Königreich stand damit vor dem Problem, v. a. die besser entwickelten ehemals österreichischen und ungarischen Gebiete mit dem Altreich zusammenwachsen zu lassen. In den Vordergrund trat das nationale Anliegen, das die Beibehaltung der Macht- und Besitzverhältnisse des Altreichs ausschloss und in allen Landesteilen politische und soziale Veränderungen forderte. Dies sollten Ausführungsgesetze (Nov. 1918 – Juli 1921) zur radikalen Agrar- und Wahlrechtsreform in den einzelnen Landesteilen erreichen. Infolge primär politischer und nicht wirtschaftlicher Motive wurden bis 1924 Großgrundbesitzer (Altreich: die Bojaren, Siebenbürgen: der Adel) zugunsten von 1,36 Mio. Bauern (insg. 6 Mio. ha landw. Fläche) enteignet. In Siebenbürgen wurde die Reform v. a. auf Kosten der Minderheiten-Institutionen (Sächsische Nationsuniversität als Stiftung, katholische und reformierte Kirchen) durchgeführt. Diese hatten Teile des Minderheitenschulwesens sowie soziale und kulturelle Einrichtungen getragen und verloren durch Enteignung (bis zu 85 %) ihre finanzielle Basis. Die Bauernschaft wurde nach der Agrarreform ein bedeutender Faktor des Parteien- und Wahlsystems. Neben konservativen (u. a. Nationalliberale Partei, Bauernpartei bzw. später National-Zaranistische Partei) spielten jene der nationalen Minderheiten (u. a. Deutsche (Volks-)Partei, Ungarische Landespartei, Jüdische Partei) eine – eher untergeordnete – Rolle.
Die Verfassung von 1923 reorganisierte den Staat, um v. a. die Verwaltung zu vereinheitlichen. Die alten Konstitutionsprinzipien blieben im Wesentlichen erhalten, verankert wurde jedoch das 1917 eingeführte allgemeine Wahlrecht. R. blieb eine Monarchie mit Zweikammersystem und wurde trotz hohen Minderheitenanteils als einheitlicher, unteilbarer rumänischer Nationalstaat definiert. Eine verfassungsrechtliche Aufnahme des Minderheitenschutzes oder die Umsetzung des Minderheitenschutzvertrags (09.12.1919) fand nicht statt. Weitgehende Beschränkung auf Individualrechte, Krisenerscheinungen im schulisch-kulturell-sozialen Leben der Minderheiten nach Enteignungen, verfassungsmäßige Sonderstellung der (rumänischen) orthodoxen Kirche, vorrangige wirtschaftliche Förderung des Altreichs und eine Nivellierung nach unten führten zur inneren Ablehnung des Staates durch die Minderheiten v. a. Siebenbürgens. Die politische Kultur war geprägt von einer wenig selbstbewussten und kaum organisierten Wählerschaft. Teile der politischen Elite verstanden Wahlen als notwendiges, Legitimität vorspiegelndes Übel, die demokratische Mechanismen mit autonomer Königsmacht zu verbinden suchte: Vom König beauftragt, bildete ein Parteichef die Regierung, die wiederum die Schlüsselpositionen der Exekutive besetzte und dann Neuwahlen ausschrieb. Diese Methoden, aber auch die aufgeblähte Bürokratie bei gleichzeitig fehlenden finanziellen Staatsressourcen, Wahlmissbrauch und fälschungen ließen Korruption und ein Klientelsystem weiter wachsen. Dies ebnete der radikalen Kritik ebenso den Boden wie die 28 verschiedenen Regierungskabinette zwischen 1919 und 1940. Die Bevölkerung wurde immer desinteressierter und misstraute jeder einstigen Regierungspartei – trotzdem bleib das politische System bis 1937 einigermaßen stabil. Die Dominanz von Führungspersönlichkeiten wie Brătianu (1920er Jahre), Maniu (Ende 1920er/Anfang 1930er Jahre) und König Carol II. (1930er Jahre), ein schwaches Parlament und Zensur förderten autoritäre Tendenzen. Auch soziale Spannungen im Verhältnis zu den (v. a. in Städten beheimateten) Juden verstärkten antisemitische und nationalistische Bestrebungen. In den 20er Jahren führte der meist studentische Antisemitismus zu einem Erstarken rechtsradikaler Positionen. Von 1928–31 versuchte die National-Zaranistische Partei die Minderheiten zu integrieren, doch mit der Weltwirtschaftskrise lösten sich soziale und politische Bindungen auf und radikale Strömungen erhielten zunehmend Einfluss. Verstärkt wurden diese Tendenzen mit dem ab 1933 forcierten Ausbau der Schwerindustrie auf Kosten der Bauern (der niedrige Lebensstandard sank sogar unter Vorkriegsniveau), der hohen Inflation, Zerrüttung der Staatsfinanzen, Arbeitslosigkeit und sozialen Spannungen durch die Ansiedlungspolitik in Siebenbürgen.
Bei den Wahlen von 1937 erzielte keine Partei die nötigen Stimmen, eine Koalition war unmöglich und König Carol II. etablierte die Königsdiktatur (10.02.1937). Eine neue Verfassung wurde erlassen (27.02.1938), die Parteien und die erstarkte klerikalfaschistische Bewegung der Eisernen Garde verboten, eine korporative Front der Nationalen Wiedergeburt geschaffen, das Parlament zum Beratungsgremium herabgestuft und die Gewaltenteilung aufgehoben. So sollten innere Instabilität und Einfluss der Garde überwunden werden. Ihrer freien Artikulation beraubt, zerfiel die Garde, ihr Kopf Codreanu wurde am 30.11.1938 ermordet und es blieb ein militant-terroristischer Flügel übrig, den Carol II. erbittert bekämpfte. Doch aufgrund der außenpolitischen Konstellation und der militärischen Erfolge Deutschlands sah sich der König gezwungen, der Garde zunehmend entgegen zu kommen: Er befürchtete angesichts der Revisionsbestrebungen Bulgariens, Ungarns und der Sowjetunion ins Hintertreffen zu geraten und näherte sich Deutschland an. Er löste, wie vom neuen Kopf der Garde Horia Sima gefordert, die Front auf. An deren Stelle trat die Partei der Nation, eine totalitäre Einheitspartei faschistisch-nationalsozialistischen Auftretens. Aus Sorge um den territorialen Bestand folgten Kabinettsumbildungen, ein deutsch-rumänisches Abkommen zum Schutz der deutschen Minderheit (30.08.1940) sowie ein Volksgruppengesetz (20.11.1940), das diese mit Deutschland weitgehend gleichschaltete. Antijüdische Gesetze (ab 06.01.1938), die weitgehende Enteignung und Verschleppung der Juden zur Zwangsarbeit (ab 01.04.1941) waren Ergebnis des wiedererstarkten soziokulturellen und religiösen Antisemitismus. Dieser gipfelte v. a. in der Bukowina und Bessarabien in Pogromen, Massenerschießungen und Deportation insb. nach Transnistrien, denen etwa 200.000 Menschen zum Opfer fielen.
Trotz Annäherung an Deutschland musste R. Gebiete abtreten. Aufgrund dieser Verluste und der inneren Krise ernannte Carol II. seinen Gegner Antonescu zum Ministerpräsidenten, der mit diktatorischen Vollmachten ausgestattet, den König zur Abdankung zwang (06.09.1940). R. wurde ein nationallegionärer Staat (14.09.1940), in dem die Garde zunächst eine wichtige Rolle spielte. Nach einem Putschversuch (21.–24.01.1941) wurde sie verboten (14.02.1941) und R. mit Bestätigung von König Michael I. zur Militärdiktatur, die auf deutscher Seite in den Krieg eintrat. Als sich die Niederlage abzeichnete, stürzten Michael I. und ein neugebildeter Nationaldemokratischer Block unter Maniu und Brătianu am 23.08.1944 Marschall Antonescu. Michael I. ernannte eine neue Regierung, bestehend aus Parteilosen sowie aus Mitgliedern der Bauernpartei, Nationalliberalen, Sozialdemokraten und Kommunisten und setzte die Verfassung von 1923 wieder in Kraft. Im darauffolgenden Kampf um Nordsiebenbürgen (Aug.–Okt. 1944) kam es zu feindseligen Übergriffen und kollektiver Vergeltung an der ungarischen Bevölkerung, bei denen sich besonders die Maniu-Garden hervortaten, sowie zum Plan der ethnischen Säuberung. Teile der deutschen Bevölkerung flohen nach Westen. In Südsiebenbürgen kam es zu Massenverhaftungen unter der ungarischen und der deutschen Bevölkerung, deren Privilegien aufgehoben wurden (08.10.1944). Es folgte ab 08.01.1945 die Deportation von Deutschen als Wiedergutmachung in die Sowjetunion. Es kam auch innerhalb R.s zu Deportation und Verschleppung in die Bărăgan-Steppe. Kollektive Entrechtung und zeitweilige Enteignung der Deutschen und Auswanderung von über 200.000 Juden prägten die ersten Nachkriegsjahre.
Außenpolitik Nach den territorialen Zugewinnen (s. o.) versuchte R. diesen Status quo nicht nur zu erhalten, sondern auszuweiten. Infolge der Etablierung der Räterepublik in Ungarn rückten u. a. rumänische Truppen bis Budapest vor (04.08.1919) und versuchten vergeblich, weitere Grenzveränderungen zu ihren Gunsten zu erzielen. Mit Abschluss der Pariser Friedensverhandlungen waren die Grenzen festgelegt, R. in das antibolschewistische Lager eingeordnet und durch eine Defensivallianz mit Polen (03.03.1921) gestärkt. Beistandsabkommen mit der Tschechoslowakei (23.04.1921) und Jugoslawien (07.06.1921) begründeten die Kleine Entente, die sich gegen ungarische Revisionspläne richtete. Ingesamt waren die 20er Jahre durch die Frontstellung gegenüber den revisionistischen Staaten (Bulgarien, Sowjetunion, Ungarn), eine antibolschewistische Haltung und eine politische Anlehnung an die Westmächte und insb. Frankreich geprägt. Mit Deutschland und Italien hatte R. keine territorialpolitischen Gegensätze, musste aber beide Staaten als Stütze eines Revisionismus in Betracht ziehen. Auch hinsichtlich der Sowjetunion, dem gefährlichsten Gegner, erschien eine Anlehnung an Deutschland und Italien opportun. Doch die Weltwirtschaftskrise, die damit verbundene Schwächung der westlichen Partner R.s in Südosteuropa und die besseren handelspolitischen Optionen, die Deutschland den rumänischen Autarkiebestrebungen bot, veränderten die Präferenzen. Nach der Rückkehr Carols aus dem Exil (06.06.1930) und seiner Thronbesteigung (08.06.1930) versuchte er die Einwirkungsmöglichkeiten Deutschlands einzudämmen. Doch mit dem Anschluss Österreichs wurde das Verhältnis zu Deutschland eine Schlüsselfrage, zumal das Münchner Abkommen Südosteuropa offenkundig als deutsche Interessenssphäre anerkannte. Damit kam dem an Erdöl und Agrarprodukten reichen R. eine besondere Rolle zu, die sich im Wirtschaftsvertrag vom 23.03.1939 manifestierte. Die britisch-französische Unabhängigkeitsgarantie (13.04.1939) ließ Carol II. noch kurz außenpolitisch lavieren. Angesichts der deutschen militärischen Erfolge musste sich Karl II. für Deutschland entscheiden, unterzeichnete den Öl–Waffen–Pakt (27.05.1940), trat Ende Juni 1940 die Nordbukowina und Bessarabien an die Sowjetunion ab und verzichtete auf die britisch-französische Garantie (01.07.1940). Mit dem 2. Wiener Schiedsspruch (30.08.1940) musste R. Nordsiebenbürgen an Ungarn abtreten, während der rumänisch-bulgarische Grenzvertrag (07.09.1940) die Süddobrudscha Bulgarien zusprach. Antonescu brachte R. mit dem Beitritt zum Dreimächtepakt (23.11.1940) noch näher an Deutschland und im Juli 1941 in den Krieg auf deutscher Seite. Zunächst konnte die Rückeroberung der an die Sowjetunion abgetretenen Territorien sowie Transnistriens erreicht werden. Mit den deutschen Niederlagen v. a. in Stalingrad versuchte R. eine erfolglose Annäherung an die unzugänglichen Westmächte. Nach dem Einbruch sowjetischer Truppen in die rumänische Front (20.08.1944), der Verhaftung Antonescus (23.08.1944) und der Regierungsbildung unter Sănătescu (24.08.1944) erklärte R. Deutschland den Krieg (25.08.1944), um Nordsiebenbürgen wiederzuerlangen. Das Moskauer Waffenstillstandsabkommen (12.09.1944) annullierte den 2. Wiener Schiedsspruch, bestätigte aber die Annexion Bessarabiens und der Nordbukowina.
3.4 Rumänien nach dem Zweiten Weltkrieg
Innere Entwicklung
Koalitionsregierungen unter Einschluss der Kommunisten, kollektive Entrechtung der Deutschen und eine weitere Bodenreform (23.03.1945) prägten zunächst die Innenpolitik. Die Machtübernahme der Kommunistischen Partei – die bis zum Ende des Weltkriegs nicht nur verboten, sondern mit etwa 1000 mehrheitlich nichtrumänischen Mitgliedern auch bedeutungslos war – erfolgte de facto nach der Beseitigung der bürgerlichen Parteien, deren Politikern sowie der Monarchie und nach der Ausrufung der Rumänischen Volksrepublik (30.12.1947). Formal fand die Machtübernahme nach der Fusion der „Rumänischen Kommunistischen Partei“ mit den Sozialdemokraten zur „Rumänische Arbeiterpartei“ unter Gheorghiu-Dej statt (21. –23.02.1948).
In der Folgezeit erfuhr die Gesellschaft und Politik eine sozialistische Umgestaltung und die Verstaatlichung der wichtigsten Industrien (11.06.1948). Von der Sowjetisierung betroffen waren alle Lebensbereiche, aber auch die RAP selbst: Es setzten sich die sog. Heimatkommunisten (z. B. Gheorghe Gheorghiu-Dej, Nicolae Ceauşescu) gegen die Moskowiter – zumeist Angehörige ethnischer oder nationaler Minderheiten (wie Ana Pauker, Vasile Luca) – durch. Die 2. Verfassung vollendete die Gleichschaltung mit der Sowjetunion durch Anlehnung an deren Modell von 1936. Die Lage der ungarischen Minderheit verbesserte sich aufgrund der Zugehörigkeit beider Staaten zum sozialistischen Lager und führte 1952 zur Einrichtung der Autonomen Ungarischen Region im Osten Siebenbürgens, die der dortigen ungarischen Mehrheitsbevölkerung gewisse kulturelle Entfaltungsmöglichkeiten bot. Auch die deutsche Minderheit erfuhr allmählich eine Normalisierung, jedoch unter sozialistischen Vorzeichen.
Mit dem Tod Stalins 1953 und der beginnenden Destalinisierung in der Sowjetunion setzte in R. nach etwa 1957 eine Entrussifizierung und Abweichung vom sowjetisch-internationalistischen Kurs ein. Es folgte eine Umdeutung der nationalen Geschichte sowie das Ersetzen russoslawischer Elemente durch dakorumänische in Kultur und Politik. Diese innere Umgestaltung schuf ab 1963 die Voraussetzungen für eine neue Politik, die sich besonders ab 1965 festigte, als mit der Wahl Ceauşescus zum 1. Sekretär, die Umbenennung der Arbeiterpartei in „ Rumänische Kommunistische Partei“ (Partidul Comunist Român) sowie die Verabschiedung einer neuen Verfassung erfolgte und nationalkommunistischer Kurs etabliert wurde. In der Verfassung fehlte das übliche Bekenntnis zur Freundschaft mit der Sowjetunion und die Souveränität und Unabhängigkeit des Landes wurden betont.
Nach einer relativ positiven Entwicklungsphase erfuhr die Minderheitenpolitik eine nationalkommunistisch motivierte Wendung und die Autonome Ungarische Region wurde 1968 aufgelöst. Eine weitere Zäsur brachte unter dem Eindruck der chinesischen Kulturrevolution das Jahr 1971: Durch Veränderungen des Machtgefüges konzentrierten sich immer mehr Befugnisse in der Hand Ceauşescus. Gefestigt wurde sie durch eine neue Personalpolitik im Kaderwesen, Modifikationen im Sicherheitswesen (wie bei der Securitate) oder eine Ämterkumulation und Kaderrotation, die den Aufbau einer innerparteilichen Opposition verhinderten. Die »Kleine Kulturrevolution« (1971) markierte sowohl den Beginn eines restriktiver werdenden minderheitenfeindlichen Kurses als auch einer ausgeprägt rumänisch-nationalen Politik. Ergänzt wurde diese Restalinisierung durch eine forcierte Industrialisierungs-, Bevölkerungs- sowie eine sozioökonomische Vereinheitlichungspolitik, die negative Auswirkungen sowohl auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Gefüge als auch die politische Kultur hatten. Ein Personenkult um Ceauşescu, wachsender Nationalismus verbunden mit massiven Repressionen, Missachtung der Menschenrechte und die katastrophale Verschlechterung der Versorgungslage gingen zu Lasten der Gesamtbevölkerung, betraf aber die Minderheiten, v. a. die ungarische und die deutsche, in weitaus größerem Maße. Weil der Gleichschaltungsdruck auf die nationalen Minderheiten zunahm, verloren letztere mit wachsenden Aussiedlungsbestrebungen bedeutsame Anteile der Bevölkerung.
Mit Beginn der 80er Jahre erreichte das System eine Rigidität, der sich viele Menschen durch Flucht über die Nachbarstaaten zu entziehen suchten. Ungeachtet dessen verschärfte sich die innenpolitische und wirtschaftliche Lage – auch in Abgrenzung zum sowjetischen Reformkurs unter Gorbatschow. Die Entwicklung gipfelte in der Aufnahme des bereits 1974 verabschiedeten sog. Systematisierungsprogramms (23.07.1988), das durch die Zerstörung von über 13.000 Dörfern zur Schaffung von agroindustriellen Zentren zwecks Konzentrierung der Bevölkerung alle Strukturen des Landes vernichten sollte.
Verhindert wurde dies, als eine Volkserhebung (ab 16./17.12.1989), die in einen Staatsstreich (22.12.1989) mündete, die Diktatur mit Ceauşescus Hinrichtung (25.12.1989) gewaltsam beendete. Systeminterne Eliten um Ion Iliescu – organisiert in der „Front der Nationalen Rettung“ – übernahmen die Macht und setzten eine ihr unterstellte Regierung ein (31.12.1989). Es wurde ein Provisorischer Rat der Nationalen Einheit, eine Art runder Tisch, gegründet (08.02.1990), der ein Wahlgesetz ausarbeitete und auf dessen Grundlage die Verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde (20.05.1990). Diese verabschiedete eine neue Verfassung (21.11.1991), die per Referendum bestätigt wurde (08.12.1991) und traditionelle mit westeuropäischen Elementen zu einem präsidentiellen Zwei-Kammer-System verband. In ihm fanden auch Minderheitenparteien mit mind. einem Abgeordneten ihren Platz. Unter ihnen hatte der Demokratische Verband der Ungarn R.s (RDMSZ/UDMR) das zahlenmäßig größte Gewicht (2000: 6,8 % = 27 Sitze), da die Roma-Bevölkerung (geschätzt: 1,5 Mio.) nicht geschlossen für ihre Partei stimmte und die Deutschen nach 1989 mehrheitlich R. verlassen haben.
Ein reformkommunistischer Weg, verbunden mit einer Renationalisierung während der ersten Präsidentschaften Iliescus (1990–92, 1992–96) durch Zusammenarbeit mit nationalistischen Parteien führte zu einer gesellschaftlichen Spaltung v. a. entlang der ethnischen Trennlinien und schließlich zur Spaltung der „Front der Nationalen Rettung“. So wurde die Systemtransformation und die angestrebte Integration in die westlichen Institutionen verzögert. Eine neuerliche Zäsur erfolgte mit dem Wahlsieg des Oppositionsbündnisses Rumänische Demokratische Konvention (Nov. 1996), der Emil Constantinescu ins Präsidentenamt brachte. Die Regierungsbeteiligung der Partei Uniunea Democrată a Maghiarilor din România und ihr Eintreten für die Belange der Ungarn und ideologische Differenzen innerhalb der Konvention schwächten die Regierungsparteien und förderten die Politikverdrossenheit. Dies kam Iliescu und seiner Partei der Sozialen Demokratie und der sozialistisch-nationalistischen Partei Großrumänien unter Corneliu Tudor zugute. Iliescu wurde erneut zum Präsidenten gewählt (26.11.2000), aber 33,17% stimmten für Tudor, was die Spaltung und Enttäuschung der rumänischen Bevölkerung widerspiegelte.
Außenpolitik In den Einflussbereich der Sowjetunion geraten, unterzeichnete R. in Paris den Friedensvertrag (10.02.1947) und ging letztlich in den sowjetischen Machtbereich ein. Demgemäß richtete sich die rumänische Außenpolitik zunächst strikt nach sowjetischen Vorgaben und orientierte sich an der Blockpolitik. Freundschaftsverträge mit den Blockstaaten (Bulgarien 16.01.1948, Ungarn 24.01.1949, UdSSR 04.02.1948, Polen 26.01.1949) manifestierten das Primat der Blockinteressen, was der Beitritt zum RGW (25.01.1949) und dem Warschauer Vertrag (11. –14.5.1955) untermauerten. Aufgrund der nationalen Wendung verfolgte R. fortan eine Abweichung vom sowjetischen Kurs und erreichte den Abzug der sowjetischen Truppen (24.05. –26.07.1958). Im sino-sowjetischen Konflikt näherte sich R. China an, weigerte sich am Einmarsch in die ČSSR (21./22.8.1968) teilzunehmen und wandte sich damit gegen die Verbündeten. Zugleich suchte R. engere Kontakte zu Jugoslawien und dem Westen, der diese Politik der Abweichung und Autonomie mit ökonomischen Vorteilen honorierte.
Dieser Sonderweg lenkte von den inneren Repressionen ab und ließ R. als vergleichsweise liberalen Ostblockstaat erscheinen. Erst mit den Reformen in der Sowjetunion und mit dem Transformationsbeginn in Polen und Ungarn wurde deutlich, dass R. reformunwillig und –unfähig war, da es noch versuchte, ein Bündnis gegen Reformen zu schmieden. Die sog. Revolution beendete diese Phase des Gegensatzes mit den Verbündeten und die Eliten näherten sich zunächst den Blockpartnern und v. a. der Sowjetunion an. Diese Ambivalenz währte bis Sept. 1992, als die Westintegration außenpolitisches Staatsziel wurde. Vorrang hatte die Aufnahme in die NATO, die 2004 erfolgte. Die Integration in die EU, aus politischen und v. a. ökonomischen Gründen ein wichtiges Ziel, verzögerte sich wegen der schlechten Wirtschaftsentwicklung und der unzureichenden Umsetzung der Beitrittskriterien. Mit einer mittelfristigen Wirtschaftsstrategie R.s untermauert, begannen am 15.02.2000 die Beitrittsverhandlungen.