Brandenburg (Mark)

Brandenburg

Inhaltsverzeichnis

1 Geographie

Geographie Im Norden wird (die Mark) B. heute von dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern begrenzt. Im Osten markieren die Flüsse Oder und Neiße die Grenze. Der Süden B.s grenzt an Sachsen. Im Westen umschließen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die Grenze B.s. Ähnlich wie Mecklenburg ist B. durch diluviale Überformungen maßgeblich geprägt worden. So bestimmt der Wechsel zwischen flachen Landesteilen und Hügelland (der höchste Berg ist mit 201 m der Kutschenberg in der Lausitz), durchzogen von langgestreckten Tälern das Bild B.s. Ein hoher Waldanteil und zahlreiche Seen erhöhen den reizvollen Eindruck des Landes. Mit 13,3 km² gehört der Schwielochsee zu den Seen mit den größten Flächeninhalten. Die bedeutendsten Flüsse des Landes sind Oder, Havel und Spree. 1995 wurde der Nationalpark „Unteres Odertal“ gegründet (106 km²). Um den Reiz der Landschaft auch für die nach-folgenden Generationen zu erhalten, existieren weiterhin drei Biosphärenreservate, elf Naturparks sowie zahlreiche Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Das Klima B.s ist kontinental geprägt. Die mittlere Temperatur variiert im Januar von –1,1 °C im Norden bis –1,5 °C im Süden und im Juli von 17,1 °C im Norden und 18,1 °C im Süden. Die jährliche Niederschlagsmenge nimmt von 568 mm/m² im Norden auf 590 mm/m² im Süden zu.

Die Fläche B.s beträgt 29.476 km² und die Einwohnerzahl (2005) 2.567.704. B. hat eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 87 Einwohnern je km². Die größten Städte B.s sind Potsdam (2005: 145.707), Cottbus (2005: 106.415) und Brandenburg an der Havel (2005: 74.875).

Die ersten Bewohner des Landes siedelten auf den fruchtbaren Höhenzügen, die Talsenken wurden erst in späterer Zeit für die Siedlungen erschlossen. Nachdem die ursprünglich hier ansässigen germanischen Völkerschaften, während der Völkerwanderungszeit größtenteils abgewandert waren, drangen im 6. und 7. Jh. n. Chr. slawische Stämme vom Osten kommend in das Gebiet ein.

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2 Kulturgeschichte

Erstmals wird der für die Region namengebende Ort „Brennaburg“ im Verlauf eines Kriegszuges des ersten deutschen Königs Heinrich I. (919-936) gegen die Slawen um das Jahr 928 erwähnt. Mehr und mehr geriet das Gebiet der späteren Mark B. nun unter die Herrschaft des entstehenden Deutschen Reiches. Um 948 wurde das Bistum B. gegründet, zu Anfang unterstand es dem Erzbistum Mainz, nach der Gründung des Erzbistums Magdeburg (968) wurde es der Diözese dieses Metropoliten unterstellt. Während des großen Slawenaufstandes von 983 ging der Raum östlich der Elbe der deutschen Herrschaft wieder verloren. Die Rückgewinnung des verlorenen Besitzes im heutigen B. begann unter dem Askanier Albrecht dem Bären (um 1100-70).

Seit 1157 führte dieser den Titel „Markgraf in B.“. Welchen Stellenwert dieses dem Deutschen Reich neu erschlossene Gebiet einnahm unterstreicht die Tatsache, dass seit 1177 der Markgraf von B. die Erzkämmererwürde des Reiches innehatte. Seit dem ersten Auftreten Albrechts des Bären 1134 in der Mark B., konnten sich die Askanier bis zum Erlöschen ihres dortigen Zweiges mit dem Tode Heinrichs von Landsberg 1320 halten. Zwar teilten 1258 die Brüder Johann I. und Otto III. die Mark unter sich auf, doch sollte diese Teilung nicht von Dauer sein. Der anfänglich mit dem Namen B. verbundene relativ kleine Raum wurde sukzessive erweitert. So gelangten im 13. Jh. die Markgrafen von B. in den Besitz des Teltows, des Barnims, der Uckermark und eines Teils der späteren Neumark. Am Ende des 13. und zu Beginn des 14. Jh.s bekamen sie als böhmische Lehen die Ober- und Niederlausitz. Die Zunahme der Ländermasse verdeutlicht sich auch darin, daß seit 1325 einer der ursprünglichen Kernräume der Askanier –in Abgrenzung zur Mittelmark und der späteren Neumark- als Altmark bezeichnet wird.

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Nach dem Aussterben der brandenburgischen Askanier stellte sich unter deren Nachfolgern ein wirtschaftlicher Niedergang ein. Kaiser Ludwig der Bayer übertrug die Mark 1323 als heimgefallenes Reichslehen seinem noch unmündigen Sohn Ludwig dem Älteren und führte als dessen Vormund die Regentschaft. In der Zwischenzeit hatten die benachbarten Fürsten bereits große Teile des verwaisten Landes an sich gerissen. Die Zustände verbesserten sich auch nicht, als Ludwig der Ältere die Regierung des Landes übernahm. Er war nicht in der Lage, im Lande festen Fuß zu fassen. Neben vielen anderen Schwierigkeiten, musste er sich auch zwischen 1348-1351 mit dem „Falschen Waldemar“ auseinandersetzen. Dieser Mann gab sich als der letzte Askanische Markgraf von B., Waldemar, aus und behauptete, er wäre 1319 nicht gestorben, sondern hätte eine Pilgerreise ins Heilige Land unternommen. Daraufhin erkannte 1348 König Karl IV. den „Falschen Waldemar“ als Markgrafen an.

Im folgenden Januar huldigte ihm ein Großteil der märkischen Stände. Unruhe und bewaffnete Auseinandersetzungen waren die Folgen dieser Konstellation. Erst als Markgraf Ludwig 1350 Karl IV. als rechtmäßigen Deutschen König anerkannte, ließ dieser den „Falschen Waldemar“ fallen und erklärte ihn zu einem Schwindler und Betrüger. Resigniert überließ der Wittelsbacher 1351 seinen Stiefbrüdern Ludwig dem Römer (gest. 1365), und Otto dem Faulen (gest. 1379) die Mark. Auch diesen gelang es nicht, die Herrschaft der Wittelsbacher in B. zu festigen.

Ihre ungünstige Position nutzte der König und spätere Kaiser Karl IV. geschickt aus. 1350 ließ er sich die Oberlausitz, 1368 die Niederlausitz und schließlich 1373 die gesamte Mark B. von Otto dem Faulen im Gegenzug für reiche Entschädigungsleistungen abtreten. Für seinen Sohn Wenzel übte Karl IV. bis 1378 als Markgraf von B. die Regentschaft über das neu erworbene Territorium aus. Der König versuchte nun als Markgraf B. zu neuer Blüte zu führen. Um seinen Herrschaftsanspruch zu dokumentieren, ließ er seit 1374 Tangermünde zu einer prächtigen Residenz ausbauen. Zwischen 1375 und 1377 wurde in seinem Auftrag ein jede Einzelheit vermerkendes Abgabenverzeichnis, das sog. „Landbuch der Mark B.“ angefertigt. Das Landbuch verzeichnet zum ersten Mal die landesherrlichen Einnahmen, desgleichen die Verpflichtungen der Dörfer, Klöster und Städte gegenüber der Markgrafschaft. Da Karl IV. seinen ältesten Sohn Wenzel als Nachfolger auf dem deutschen Königsthron bestimmte, übertrug er 1378 seinem zweitgeborenen Sohn Sigismund die Regentschaft über die Mark B. Die enormen Kosten für seine Wahl zum ungarischen König zwangen Sigismund 1388, die Mark für ca. 560.000 Goldgulden an seinen Vetter, den Markgrafen Jobst von Mähren zu verpfänden.

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Da die Söhne Karls IV. B. fast ausschließlich als Einnahmequelle ohne jede Verpflichtung erheichend betrachteten, griff schonungslose Anarchie einzelner Adelsfamilien um sich. Ebenso nutzten die benachbarten Territorien die Möglichkeiten, ohne entschiedene Gegenwehr ihre Gebiete auf Kosten B.s zu arrondieren. Der Deutsche Orden konnte so 1402 die Neumark von König Sigismund erwerben. Nach dem Tode des Markgrafen Jobst von Mähren übertrug Sigismund 1411 die Würde eines Verwesers und Hauptmanns über die Mark an den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern. Schon 1410 ward dem Burggrafen bei der Wahl Sigismunds zum Deutschen König für den Wahlakt die brandenburgische Kurstimme übertragen. Hohe Schuldforderungen des Burggrafen zwangen Sigismund förmlich dazu, den Burggrafen 1415 mit der Kurwürde B.s zu versehen. Die feierliche Belehnung des ersten Mannes aus dem Hause Hohenzollern mit der Mark geschah am 18.04.1417 zu Konstanz.

Dem Burggrafen -als Kurfürst von Brandenburg Friedrich I. (1415-1440)-, gelang es nach harten Kämpfen, auch mit den Häuptern des sich sträubenden Adels, wieder Ordnung in die zerrütteten Verhältnisse zu bringen. Besonders der Einsatz von in diesem Raum bisher unbekannten Geschützen ermöglichte es ihm, verschiedene Burgen des einheimischen Adels zu brechen. Durch zähes Ringen gewann er die Uckermark und die Prignitz zurück. Seinem Sohn Friedrich II. (1440-70) glückte es, die Städte wieder der Botmäßigkeit zu unterwerfen und 1455 die Neumark erneut mit B. zu vereinigen. Dessen Nachfolger Albrecht Achilles (1470-86) gelang es -nicht zuletzt auf Grund seiner vorbildlichen Finanzverwaltung- Crossen und Züllichau zu erwerben. In einer Art Hausgesetz, der >dispositio Archilea< legte er 1473 die Unteilbarkeit der märkischen Lande fest. Unter dem folgenden Kurfürsten Johann Cicero (1486-99) wird erstmals die Bierziese 1488 als indirekte Verbrauchssteuer eingeführt. Daraufhin kam es in den Städten der Altmark zu bewaffneten Erhebungen, die von Seiten des Landesherrn blutig niedergeschlagen wurden. Dessen Sohn Joachim I.(1499-1535) konnte 1524 die mitten in B. gelegene Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehen einziehen und erlangte 1529 die Festlegung des Erbfolgerechts der Kurfürsten von B. in Pommern statt der Lehnshoheit.

Unter seinem Sohn Joachim II. (1535-71) fand 1539 die Reformation Eingang in B. Die bei der Erbteilung 1535 getroffene Aufteilung des Landes zwischen dem Kurfürsten und seinem Bruder, dem Markgrafen Hans von Küstrin (1535-71) hatte faktisch zur Folge, dass seitdem die Mark B. in zwei Verwaltungsbezirke getrennt war, die Kurmark (Altmark, Prignitz, Mittelmark, Uckermark, Lebus) und die Neumark. Die Nachfolger Johann Georg (1571-98) und Joachim Friedrich (1598-1608) kümmerten sich eifrig um die Festigung des Territoriums, so dass die Fürstentümer zu Ansbach und Bayreuth vom brandenburgischen Kurhaus getrennt wurden. Johann Sigismund (1608-19) trat 1613 zum Calvinismus über. Ihm gelang 1614 die territoriale Vereinigung von Cleve, Mark und Ravensberg und 1618 des Herzogtums Preußen mit B. Unter die Regentschaft von Georg Wilhelm (1619-40) fällt fast gänzlich die Zeit der schweren Verwüstung B.s im Dreißigjährigen Krieg (1618-48). Das ohnehin nicht sonderlich reiche Land wurde zu eben dieser Zeit nahezu vollständig von den durchziehenden Truppen ausgeplündert. Erst seinem Sohn Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1640-88), gelang es, die Beendigung des Krieges für die Sicherung und Festigung des ausgebluteten Landes zu nutzen. Er schuf ein stehendes Heer, dass er durch ständige Steuern (Kontribution und Akzise) gegen den Widerstand der Stände zu unterhalten wusste. Da B. im Westfälischen Frieden 1648 seine Erbfolge auf Pommern nicht zu wahren vermochte, erhielt es im Gegen-zug u. a. das ehemalige Erzbistum Magdeburg und das Bistum Halberstadt zugesprochen. Was unter ihm seinen Anfang nahm, wurde unter seinem Sohn Friedrich III. (1688-1713, als König von Preußen 1701-1713 Friedrich I.) vollends zur Realität: Die Mark B. verlor für die Kurfürsten zugunsten der östlichen und westlichen Territorien des Kurhauses zunehmend an Bedeutung und ging schließlich vollständig in dem sich formenden Staat B.-Preußen auf.

Seit 1815 gliederte sich das Königreich Preußen in zehn Provinzen. Eine davon bildete die Provinz Brandenburg, mit der Kurmark, der Neumark, der ehemaligen sächsischen Niederlausitz (seit dem Wiener Kongreß 1815 wieder mit Brandenburg vereint) und einer Reihe anderer kleinerer Gebiete. 1920 wurde Groß-Berlin aus der Provinz ausgesondert. Von 1947-1949 bildete B. ohne die östlich der Oder von Polen besetzten brandenburgischen Gebiete ein Land innerhalb der sowjetischen Besatzungszone. Als Land innerhalb der 1949 gegründeten DDR existierte es bis 1952, danach wurde das Territorium auf die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgeteilt. 1990 entstand das Land B. als Teil der Bundesrepublik Deutschland neu.

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Zum größten Teil erhielten die während der Ostkolonisation gegründeten Städte das Magde-burger Recht. 1180 wurde von Zisterzensern das älteste Kloster B.s, Lehnin, gegründet. Die älteste Lateinschule der Mark, die Spandauer Marienschule, wird erstmals 1299 erwähnt. Mit der Goldenen Bulle von 1356 gelangen die Markgrafen von B. endgültig in den Besitz der Kurfürstenwürde. Das weit über die Grenzen B.s hinaus verehrte Wunderblut zu Wilsnack/Prignitz wurde 1383 nach einem Brand entdeck. In der Doppelstadt Berlin-Cölln wird in Cölln zwischen 1443 und 1452 das berühmte Stadtschloß der Kurfürsten errichtet, das später ständige Erweiterungen erfuhr. Für das Jahr 1488 läßt sich der erste Buchdruck in der Mark B. (in Stendal) nachweisen. 1506 wird die Universität Frankfurt (Oder) als zukünftiges geistiges Zentrum gegründet. Die Einkünfte der Universität wurden bei Einführung der Reformation in der Mark 1539 merklich gesteigert, z.B. wurde ihr der reiche Besitz des aufgelösten Domstifts zu Stendal übereignet. Das berühmte Kammergericht zu Berlin wurde unter Joachim I. wahrscheinlich 1516 begründet und löste nach und nach den Schöppenstuhl zu B. als Appellationsinstanz ab. In dem durch den Westfälischen Frieden hinzugewonnenen Saalkreis wurde 1694 die weit ausstrahlende Universität zu Halle an der Saale gegründet. Am 01.06.1794 tritt das „Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten“ in Kraft. Es wurde erst 1900 durch die Einführung des „Bürgerlichen Gesetzbuches“ abgelöst.

Materna I., Ribbe W. (Hg.) 1995: Brandenburgische Geschichte. Berlin. Schultze J. 1989: Die Mark Brandenburg. Berlin.

(Eberhard Borrmann)

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