Szekler (Überblick)

Szekler (latein. Siculi, rumän. secuii, ungar. székelyek)

Inhaltsverzeichnis

1 Definition

Es ist schwer, eine epochenübergreifende Definition der Sz. aufzustellen, weil sich Selbst– und Fremddefinition dieser Bevölkerungsgruppe im Laufe der Zeit verändert haben. Während für das Mittelalter und die Frühe Neuzeit die Definition der Sz. unproblematisch ist, so ist es für die Zeit der Auflösung der ständischen Gesellschaft umso mühevoller eine entsprechende Formel zu finden.

Bis 1848 können die Sz. als eine ethnische Gruppe und später als ein Landstand bezeichnet werden, sprachlich und kulturell mit den Ungarn identisch, politisch-rechtlich und verwaltungsmäßig hingegen verschieden. Ihre militärische Rolle, der lange Erhalt archaischer Gesellschaftsstrukturen, eine spezifische Selbstverwaltungsform und die Lage ihres Siedlungsgebietes an der Ostgrenze Siebenbürgens, prägten die Existenz der Sz. im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit grundlegend.

Seit 1848 sind die Sz. eine Bevölkerungsgruppe, die sich als Teil der ungarischen Nation und nach 1918 der ungarischen Minderheit in Rumänien begreift, wobei sie das Bewusstsein ihrer Eigenart zwar weiterhin pflegt, jedoch nicht im Sinne einer separaten, nichtungarischen Identität. Die Gesamtzahl der Sz. beträgt gegenwärtig ungefähr 500.000.

2 Herkunft und Siedlungsgebiet

Die Herkunft der Sz. kann nicht genau festgelegt werden. Als gesichert gilt, dass sie eine andere Herkunft haben als die Ungarn. Als Vorfahren der Sz. können Turkvölker wie Awaren, „Kabaren“, Chasaren, Kumanen angesehen werden, die eine ähnliche Lebensweise pflegten. Auf diese Abstammung weist u. a. auch der Gebrauch einer Kerbschrift hin, die noch lange nach der Christianisierung verwendet wurde. Bei ihrer Ansiedlung waren die Sz. schon ungarischsprachig, was auf ein längeres Zusammenleben mit den heidnischen Ungarn schließen lässt. Der Name der Sz. bezeichnete ursprünglich keine Ethnie, sondern einen Beruf (den des Grenzwächters). Weiterhin gilt als gesichert, dass die Sz. mit den Ungarn, als eines der sog. Hilfsvölker, in den Karpatenraum kamen und immer an Grenzen angesiedelt wurden.

Die erste urkundliche Erwähnung der Sz. stammt aus dem Jahr 1116, wo sie zusammen mit den Petschenegen zur Vorhut des ungarischen Heeres gehörten. Die späteren Nachrichten beziehen sich auf die Sz. in ihrem Siedlungsgebiet im Osten Siebenbürgens. Die endgültige Sesshaftwerdung dort erfolgte in Etappen, die von Westen nach Osten führten. An ihrem Weg erinnern Toponyme in Siebenbürgen und Partium, z. B. Tileagd/Mezőtelegd (rumän./ungar., Kreis Bihor/Bihar), Telegd (der ursprüngliche Name von Odorheiu Secuiesc/Székelyudvarhely/Oderhellen, Kreis Harghita/Hargita), der Berg Piatra Secuiului (Kreis Hunedoara/Hunyad), Saschiz/Szászkézd/Keisd (Kreis Mureş/Maros), nach dem einer der Sz.stühle (Kézdiszék) benannt wurde, Gîrbova/Szászorbó/Urwegen (Kreis Alba/Fehér), der im Namen des Sz.stuhles Orbai wiederkehrt, Sebeş/Szászsebes/Mühlbach, der im Namen des Sz.stuhles Sepsi wiederzufinden ist, Mediaş/Medgyes/Mediasch (Kreis Sibiu/Szeben), nach einem der Sz.stämme benannt.

Anfang des 13. Jh. befanden sich die Sz. auf dem Königsboden, dem Siedlungsgebiet der (Siebenbürger) Sachsen, sowie im Burzenland, das 1211 dem Deutschen Ritterorden übertragen wurde. Mit der weiteren Verlagerung der Grenze Ungarns nach Osten verließen die Sz. den Königsboden. Einige zogen in das Arieş/Aranyos/Ariesch-Tal, wo um 1262–72 der gleichnamige Stuhl eingerichtet wurde.

Das schließliche Siedlungsgebiet der Sz. wurde im Osten und Südosten von den Karpaten, im Südwesten von der Törzburger Domäne (rumän. Bran, ungar. Törcsvár), im Norden, zum Burzenland hin, vom Alt (rumän./ungar. Olt) und im Nordwesten von der Kokel (Târnave/Küküllő) begrenzt. Das sog. Sz.land ist demnach an der Ostgrenze des Königreiches Ungarns zu lokalisieren, an der Grenze zwischen Siebenbürgen und der Moldau, einem Gebiet, in dem heute die Kreise Harghita/Hargita (rumän./ungar.), Covasna/Kovászna und Mureş/Maros, teilweise auch die Kreise Alba/Fehér und Kronstadt/Braşov/Brassó, liegen.

Als gesicherte Tatsache kann angenommen werden, dass zuerst die Komitate entstanden und später – im Zuge der inneren Konsolidierung des ungarischen Staates – die Stühle der Sz. und Sachsen organisiert wurden.

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3 Rechtliche Stellung

Gleich den Ungarn, Sachsen und Kumanen bildeten die Sz. eine privilegierte Rechtsgemeinschaft bzw. Stand (latein. universitas Siculorum) und wie die ersteren beiden eine der drei Siebenbürger Nationen (natio Siculica). Sie teilten die gleichen Freiheiten (libertas Siculorum) und Pflichten, waren von Abgaben befreit, befolgten ein Gesetz, das aus dem Gewohnheitsrecht abgeleitet war und hatten eine eigene militärische und zivile Verwaltungselite.

Die Sz. waren in Sippenverbänden organisiert. Die Dörfer bestanden aus einer gewissen Zahl von Zehntschaften (ungar. tízes), eine Zehntschaft entsendete jeweils einen Soldaten in das königliche Heer. Es gab auch die sog. Nachbarschaften, die aber eine geringere Rolle spielten als bei den Sachsen. Der Bodenbesitz war gemeinschaftlich, die landwirtschaftlichen Arbeiten wurden gemeinsam und streng geregelt verrichtet.

Im 16. Jh. wurden die Wald-und Weideordnungen niedergeschrieben, 1550 das sz.ische Gewohnheitsrecht kodifiziert (latein. Municipalis consuetudo). Daneben bestanden die Dorfgesetze, die beginnend mit dem späten 16. Jh. z. T. niedergeschrieben wurden, als lokaler Ausdruck der Autonomie weiter. Die militärische Funktion und Lebensweise der Sz. hatte die Entwicklung von Städten erschwert, so dass es zwar eine Reihe von Marktflecken/städtischen Siedlungen (oppida), jedoch bis ins 19. Jh. nur zwei Städte, Oderhellen (ungar. Székelyudvarhely, rumän. Odorheiu Secuiesc) und Neumarkt am Mieresch/Marosvásárhely/Târgu Mureş – seit 1616 königliche Freistadt – gab. Auch die Marktflecken verfügten über Autonomie. Die kommunale Verwaltung war dabei nicht immer einheitlich, so wie in Székelyudvarhely, wo es drei verschiedene Verwaltungen gab, der Adligen, der Bürger und der Burgsoldaten, oder in Szentgyörgy (heute Sepsiszentgyörgy, rumän. Sfântu Gheorghe; dt. hist. Sankt Georgen), wo das Dorf Szentgyörgy innerhalb der gleichnamigen städtischen Siedlung verstreut war und sich deren Gerichtsbarkeit entzog.

Ein Blick auf die Entwicklung der Verwaltungselite weist auf die Grenzen der sz.ischen Autonomie hin. Die Sz. hatten, wie auch die Sachsen, das Recht, ihre Amtsträger selbst zu wählen. Dieses Recht bezog sich auch auf die Ebene der Dorfgemeinschaften oder der Marktflecken. Der ›Sz.komes‹ (latein. comes Siculorum) – das höchste Amt – wurde jedoch von Anfang an vom ungarischen König ernannt. Beginnend mit 1463 wurde die Würde des siebenbürgischen Woiwoden mit dem des Sz.komes vereint. Diese Tradition der Personalunion wurde von den siebenbürgischen Fürsten später übernommen. Der Komes war somit der delegierte Vertreter der Königs- bzw. Fürstengewalt. Er residierte in Burgen, die sich nicht auf dem Gebiet der Sz. befanden, z. B. Görgény (heute Görgényszentimre, rumän. Gurghiu; dt. hist. Görgen [Kreis Mureş]), Heldsdorf/Höltövény/Hălchiu (Kreis Kronstadt), Törzburg (ebenda).

Der höchste Beamte auf Stuhlsebene war der Stuhlshauptmann (latein. capitaneus exercitus, belliductor; ungar. főhadnagy, kapitány), ursprünglich Heeresführer des Stuhles, der später auch über richterliche Befugnisse verfügte. Seine Macht wurde in der Fürstenzeit von der des Königsrichters (iudex regis/királybíró) überholt. Der Stuhlsrichter (iudex terrestris/sedis, ungar. székbíró) war ein ziviler Beamter, dessen Amt aber um 1570 verschwand und vom Königsrichter, als Delegierter des Sz.komes ersetzt wurde. Der Aufstieg des Königsrichters war ein Zeichen der zentralisierenden Absichten der Zentralgewalt in der Fürstenzeit.

Die Sz. war von ihrem Rechtsstand her Adlige, von ihrer Lebensweise her jedoch Bauern. Die Autonomie funktionierte solange wie die Gesellschaft rechtlich und sozial relativ homogen blieb und änderte sich im Laufe des 15. und 16. Jh., als einige Familien aufstiegen und sich dem ungarischen Adel anglichen. In den Quellen werden ab dem 14. Jh. drei Stände der Sz. (latein. tria genera Siculorum) erwähnt, die zwar grundsätzlich alle frei und gleich waren, rechtlich dem Adel gehörten, doch in Wirklichkeit bestanden Unterschiede zwischen ihnen, die sich nicht allein auf ihre wirtschaftliche Lage bezogen. Die drei „Stände“ waren: die „Vornehmen“ (latein. primores, ungar. főember), die ihnen folgenden sog. primipili (ungar. lófő) und die gemeinen Sz., die in Quellen verschiedenartig bezeichnet werden: (latein.) pedites, communitas, promiscua plebs bzw. (ungar.) gyalog, darabont, székely község, közrendek, alsó rend, közönséges rendek. Die Ämter und die Vertretung der Sz. wurden von den ersten beiden Ständen übernommen, während die gemeinen Sz. nicht nur aus den Versammlungen verdrängt, sondern vom siebenbürgischen Landtag zur Steuerzahlung verpflichtet wurden.

Freiheit und militärische Pflichten bedingten sich bei den Sz. gegenseitig: denn, nur wer frei war, durfte Wehrdienst leisten, nur wer kämpfte, war frei. Durch den Wehrdienst wurde das Individuum sozial mündig. Die militärische Pflichten der Sz. waren von der Zentralgewalt streng geregelt. Seit dem 15. Jh. bestand die sog. collustratio (latein., = Musterung), bei der das ›lustrum‹ genannte Register aller kampffähigen Sz., nach ihrer sozialen, rechtlichen und ökonomischen Lage gegliedert, zusammengestellt wurde. Die Sz. stellten die leichte Kavallerie des ungarischen Heeres.

Die militärischen Pflichten, die den Rechtsstand der Sz. ermöglichten, trugen gleichzeitig zum Niedergang der Autonomie bei, paradoxerweise in einer Zeit, Ende des 16. Jh., in der die militärische Bedeutung der Sz. infolge der Türkengefahr gestiegen war. Der Wehrdienst war inzwischen für viele Sz. eine zu große Bürde, so dass sie sich freiwillig in die Hörigkeit begaben. Die beiden großen Sz.aufstände 1562 und 1595–96 trugen, entgegen der Absichten sowohl der Aufständischen als auch der Zentralgewalt, die sie zwar brutal niederschlug, aber auch Maßnahmen zur Rettung des überlieferten Rechtsstandes traf, zum Niedergang der Sz.autonomie sowie zur Auflösung der traditionellen Gesellschaft bei.

Die habsburgische Herrschaft in Siebenbürgen (mit Beginn des 18. Jh.) hatte anfangs an der Rechtslage der Sz. nichts geändert, doch trugen die zentralisierenden Maßnahmen wie auch die Aufstellung der Grenzregimenter weiter zur Erosion der Autonomie bei, vornehmlich weil die militärischen Behörden die lokalen Selbstverwaltungsrechte missachteten. Die Grenzregimenter erfassten die Bewohner der Stühle Csík-Gyergyó-Kászon (ungar., rumän. Ciuc-Gherogheni-Caşin), Drei Stühle (Háromszék/Trei Scaune), Udvarhely/Odorhei (hier nur den Filialstuhl Bardóc). Der anfängliche Widerstand wurde mit dem Massaker von Mádéfalva/Siculeni) am 7.1.1764 gebrochen. Die Folge davon war einerseits eine massive Auswanderung sz.ischer Bevölkerung in die Moldau, andererseits die letztlich erfolgreiche Aufstellung der Grenzregimenter, die die Aufgabe hatten, die Grenzen zum Osmanischen Reich zu bewachen, einen cordon sanitaire gegen die Pestepidemie zu bilden sowie den Schmuggel zu bekämpfen.

Nachdem auch der nördliche Teil der Moldau (die Bukowina) 1774 in das Habsburgerreich eingegliedert wurde, ließ General Andreas Hadik dort dort in fünf Dörfern Sz. ansiedeln. 1940/41 wurden diese infolge des Hitler-Stalin Paktes und der vom Zweiten Wiener Schiedsspruch angefachten ungarnfeindlichen Atmosphäre in die Batschka ausgesiedelt, nach dem Zweiten Weltkrieges nach Zentralungarn (Tolna).

Die Autonomie der Sz. wurde durch die Josephinischen Reformen erheblich beschnitten. Die verschiedenen Verwaltungsreformen im 19. Jh. machten die Existenz der Sz.stühle schließlich überflüssig. Die 1848 auf der Versammlung von Agyagfalva (ungar., rumän. Lutiţa) aufgestellte Forderung nach der Wiederherstellung der verlorenen Freiheit erwies sich somit als Anachronismus, der vom ungarischen Staat, der 1867 aufgrund völlig anderer Prinzipien als denen des Ständestaates zustandegekommen war, gar nicht wahrgenommen werden konnte.

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4 Gesellschaft und Kultur

Die Gesellschaft der Sz. wurde von Zeitgenossen im allgemeinen als konservativ beschrieben, wobei die Zurückhaltung gegenüber Neuerungen auf die historische Erfahrung zurückgeführt wurde, in der das Neue selten Gutes mit sich brachte.

Auf geistigem Gebiet jedoch boten und bieten die Sz. ein komplexes Bild. Die Reformation, die sich vom Burzenland aus zuerst in den Drei Stühlen verbreitete, erfasste den Großteil der Sz., v. a. in den Stühlen Maros (ungar., rumän. Mureş) und Aranyos/Arieş, die mehrheitlich protestantisch wurden, aber auch in den Drei Stühlen und Udvarhely, die ein konfessionell gemischtes Gepräge erhielten – hier lebten Reformierte, Unitarier, Katholiken und Sabbatarier – während die Stühle Csík, Gyergyó und Kászon kompakt katholisch blieben. Die Sz. in Sommerburg (Székelyzsombor/Jimbor, Kreis Kronstadt) wurden lutherisch. Die wenigen rumänischen Siedlungen waren orthodox und seit dem 18. Jh. wurden einige griechisch-katholisch.

Die katholischen Stühle bildeten in der Fürstenzeit die Hochburg des Katholizismus in Siebenbürgen, v. a. Dank des Franziskanerklosters in Csíksomlyó (ungar., rumän. Şumuleu-Ciuc), das ein erstrangiges kulturelles Zentrum sowie ein Wallfahrtsort war, dessen Ursprung auf den Widerstand gegen die Reformationsversuche des Fürsten von 1567 zurückgeht.

Obwohl die Unitarier sowohl von den reformierten Fürsten als auch von der gegenreformatorischen Tätigkeit der Habsburger zurückgedrängt wurden, gibt es im Sz.land das kompakteste Siedlungsgebiet der Unitarier weltweit, und zwar im Homorod-Tal (rumän. Homorodul Mare). Ebenfalls im Sz.land waren die Sabbatarier, eine judenchristliche Glaubensgemeinschaft, beheimatet, die beginnend mit 1618 wiederholt Verfolgungen ausgesetzt wurde. Sie überlebten in Bözödújfalú/Bezidu Nou bis 1868, als sie offiziell zum Judaismus übertraten. 1944 wurden sie nach Auschwitz deportiert.

Außerhalb der katholischen Stühle stellten die Reformierten die Mehrheit der Bevölkerung, mit den Schwerpunkten in den städtischen Siedlungen der Stühle Maros, Udvarhely und Drei Stühle wobei die konfessionelle Grenze zwischen Reformierten und Katholiken einerseits und Reformierten und Unitariern andererseits erst im 17.–18. Jh. festgelegt wurde. Daneben gibt es eine große Anzahl gemischtkonfessioneller Siedlungen. Ein Spezifikum des konfessionellen Zusammenlebens in den Drei Stühlen war die bis 1618 praktizierte Union zwischen Reformierten und Unitariern – wenn die einen den Pfarrer stellten, dann die anderen den Schulmeister. Dieses Zusammenleben wurde von der weltlichen Gewalt mit Unterstützung des reformierten Bischofs in der ersten Hälfte des 17. Jh. zerschlagen.

Der sz.ische Katholizismus kennzeichnete sich durch die große Rolle der Gemeinde, die für den Unterhalt des Geistlichen und des Schulmeisters durch die Zahlung der sog. kepe (ungar., dt. Kapetien) und oszpora sorgte und den Pfarrer berief, sowie durch die Praxis der Priesterehe, die im 17. Jh. noch gepflegt wurde. Ein anderes Merkmal des sz. Katholizismus ist die Verbreitung alttestamentarischer Patriarchen- und Prophetennamen (Áron, Mózes, Dávid).

Die Vielfalt der Konfessionen prägte auch das kulturelle Leben, das ebenfalls nicht eindeutig als konservativ bezeichnet werden kann. Es gab zwar viele Bewahrer, wie den Memorialisten Péter Apor (1676–1752), den Theologen und Kirchenhistoriker Péter Bod (1712–69) oder den Theologen, Historiker und Geographen József Benkő (1740–1814), aber auch Sammler und Gründer wie Imre Mikó (1805-76), den unitarischen Bischof und Volkskundler János Kriza (1812-75) oder aber Entdecker wie den Amerikareisenden Sándor Bölöni Farkas (1795-1842) und den Orientalisten Sándor Körösi Csoma (1784-1842) und nicht zuletzt die Schriftsteller und Publizisten Elek Benedek (1859–1929) und Áron Tamási (1897–1966).

Das Sz.land wies im 19. Jh. eine Alphabetisierungsrate auf, die mit der auf dem Königsboden vergleichbar war und zu den höchsten in Siebenbürgen gehörte. Auch die Verteilung der Lesefähigkeit und Schriftkundigkeit war konfessionell geprägt: die höchste Rate wiesen die Unitarier auf, gefolgt von den Reformierten und Katholiken. Das 19. Jh. brachte einen Modernisierungs- und Urbanisierungsschub mit sich, dem gegenüber sich die Sz.städte als durchaus offen erwiesen, was u. a. der Bau des Jugendstil-Kulturpalastes in Neumarkt (am Mieresch) oder die große Zahl der Abonnenten der Kulturzeitschrift ›Nyugat‹ („Der Westen“) beweist. Bei der Modernisierung des Sz.landes spielten die Juden in Neumarkt und die Armenier in Niklasmarkt/Gyergyószentmiklós/Gheorgheni eine bedeutende Rolle, erstere v. a. im industriellen Sektor, der sich auf den Bergbau (vornehmlich Salz und Eisen) sowie die Verarbeitung von Holz, Leder und Industriepflanzen konzentrierte, letztere im Handel.

Die Folgen der Modernisierung waren für das Sz.land, das auf diese in keiner Hinsicht vorbereitet, dessen spezifische juristische und soziale Lage den Regierenden im Grunde kaum bekannt war, ambivalent. Einerseits führte der Modernisierungsschub nach 1848 und v. a. 1867 zu einer regen Bau–und Unternehmertätigkeit, andererseits vermochte er es nicht, den grundlegend agrarischen Charakter der Gegend zu ändern, mehr noch, er vertiefte die Armut, die eine verstärkte Auswanderung, v. a. nach Rumänien, aber auch nach Amerika, zur Folge hatte.

Die Urbanisierung und Industrialisierung im Sz.land erhielt durch den Zollkrieg zwischen Österreich-Ungarn und Rumänien (1886–93) einen Schlag, von dem es sich nicht mehr erholen konnte, denn der Absatzmarkt der sz.ischen wirtschaftlichen Tätigkeit war vornehmlich Rumänien. Die Entwicklung des Tourismus, der sich auf traditionsreiche Kurorte wie Málnás (ungar., rumän. Malnaş-Băi), Előpatak/Vâlcele (beide Kreis Covasna), Bad Tuschnad/Tusnádfürdő/Băile Tuşnad) oder Bad Borseck/Borszék/Borsec (beide Kreis Harghita) konzentrierte, konnte den Verlust nicht wettmachen.

Die kritische Lage im Sz.land und v. a. die Auswanderung bewirkten, dass die ungarische Regierung Maßnahmen zur Stabilisierung der Region zu treffen begann, zumal die Region als kompakt ungarisch besiedeltes Gebiet in der Nationalitätenpolitik eine große Rolle spielte. Der 1902 einberufene Sz.kongress in Tusnád arbeitete schließlich einen Modernisierungsplan aus, der zwar zu einer Belebung des Wirtschaftslebens und Vereinswesens führte, ohne aber die Probleme lösen zu können. Die einzige moderne sz.ische Stadt, die sich mit den größeren siebenbürgischen Städten wie Klausenburg, Hermannstadt oder Kronstadt vergleichen konnte, war Neumarkt, das wegen seiner Lage von den Problemen der Region weniger betroffen war.

Die sozialistische Industrialisierung hatte es ebenfalls nicht vermocht, den ländlichen Charakter der Region zu ändern. Mehr noch, nach 1990 hatten gerade jene Ortschaften zu leiden, in denen Schwerindustrie angesiedelt wurde und die von der Deindustrialisierung der frühen 90er Jahre hart getroffen wurden. Hingegen konnten sich Ortschaften, die sich wirtschaftlich umorientierten und die traditionellen Gewerbezweige, wie Textil-und Lebensmittelindustrie sowie Tourismus wiederauflebten, wirtschaftlich erholen.

Im 20. Jh. wurden die Sz. sowohl wegen ihrer von den Ungarn verschiedenen Herkunft als auch wegen ihres ungarischen Selbstbewusstseins politisch instrumentalisiert. Der Versuch des rumänischen Staates der Zwischenkriegszeit, die Sz. als sog. magyarisierte Rumänen ihrer vermeintlich ursprünglichen echten Ethnie zurückzugewinnen, hatte keinen Erfolg. Für den ungarischen politischen Diskurs, sowohl für den ungarländischen als auch für den siebenbürgischen, gelten die Sz. als die authentischsten Vertreter des Ungarntums.

Das Bild der Sz. bei den anderen siebenbürgischen Ethnien ist ein differenziertes, was auch auf die komplexen interethnischen Beziehungen im Laufe der Jahrhunderte zurückgeht. Bis 1918 hatten die Sz. vornehmlich mit Rumänen außerhalb Siebenbürgens zu tun und wurden von diesen als Arbeitskräfte sehr geschätztAndererseits hatten sie wie diese unter der Willkür des ungarischen Adels gelitten und den Kampf des Fürstens der Walachei, Michael den Tapferen (Mihai Viteazul), gegen diesen unterstützt, so dass ihr historisches Bild eher positiv ist. Die relative Isolierung des Sz.landes heute, das mitten in Rumänien liegt und doch schwer zugänglich ist, seine trotz verschiedener ansiedlungspolitischer Maßnahmen weiterhin kompakte Besiedlung mit ungarischsprachiger Bevölkerung sowie der – abgesehen von den Kurorten und Neumarkt – geringe Bekanntheitsgrad, schaffen ein Bild in der Gegenwart, das zugleich Faszination und Angst auslöst.

Die Beziehungen zu den Siebenbürger Sachsen waren ebenfalls komplex. Die militärisch-agrarische Lebensweise der Sz. war den Sachsen fremd. Diese hatten die Sz. als Soldaten, aber auch als Tagelöhner, Dienstboten, Söldner im Dienst der Städte oder als Lieferanten von Rohstoffen und Käufer sächsischer Waren kennengelernt. Die ungarische Vorstadt von Kronstadt, die Blumenau (rumän. Blumăna, ungar. Bolonya), war von Sz.n besiedelt, die ihr Glück in Kronstadt versucht hatten. Aber auch Sachsen suchten im Sz.land Existenzmöglichkeiten, sei es als Unternehmer oder Arbeiter. Die Familiennamen Szász – szeklerseits – oder Zikeli – sächsischerseits, beide verbreitet, deuten auf gegenseitige Assimilation hin. Trotz der oft konfliktreichen Beziehungen zwischen Sz.n und Sachsen und der v. a. von den intellektuellen Eliten geschaffenen negativen Bilder haben sich beide Gemeinschaften gegenseitig beeinflusst, was sich in der Sachkultur, im religiösen Leben oder in der Sprache widerspiegelt.

Egyed Á., Magyari A. (Hg.) 2001: A székelység története a 17.-19. században. Csíkszereda. Horváth Gy. (Hg.) 2003: Székelyföld, Budapest. Orbán B. 1868–73: A székelyföld leirása, történelmi, régészeti, természetrajzi és népmesei szempontból. 6 Bde., Pest. Pál J. 2002-03: Der Urbanisierungsprozeß in den Szekler Stühlen. Ungarn-Jahrbuch 1-2, 173-193 (= http://pal.adatbank.transindex.ro/belso.php?k=20&p=2563). Vekov K. (2003): Structuri juridico-militare şi sociale la secui în evul mediu. Cluj-Napoca.

(Edit Szegedi)

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