Preußen (Herzogtum)

Preußen, Herzogtum (poln. Księstwo Pruskie)

Unter dem Herzogtum P. (P. herzoglichen Anteils) versteht man das durch die Umwandlung des Ordensstaates P. in ein weltliches Fürstentum entstandene Territorium, das von 1525 bis 1656/60 polnisches Lehen war, bis das Herzogtum durch den Frieden von Oliwa 1660 endgültig souverän wurde. Diese Souveränität war die Voraussetzung der am 18.1.1701 zu Königsberg (Kaliningrad) erfolgten Krönung Friedrichs III. (1688–1713), Kurfürst, Markgraf von Brandenburg und Herzog in P., zum König von P., mit der das Herzogtum zum königlichen Territorium aufstieg.

Mit der Preußischen Huldigung vom 10.4.1525 legte der Hohenzoller Albrecht von Brandenburg-Ansbach (1511–25/68) die Hochmeisterwürde des Deutschen Ordens ab und empfing das neue Herzogtum P. aus der Hand des polnischen Königs Sigismunds I., des Alten (1506–48) als erster Herzog in P. zum Lehen. Der Titel brachte zum Ausdruck, dass P. nicht nur aus dem Herzogtum bestand, sondern dass es daneben noch das P. königlichen Anteils und das Bistum Ermland (poln. Warmia) gab.

Mit Albrecht traten auch die Großen des Landes zum evangelischen Glauben über, wodurch das erste protestantische Territorium entstand. Die Verwaltungsstrukturen des Ordens blieben erhalten, aus den Komtureien wurden Ämter, aus den Komturen Amtshauptleute. Allerdings kam es im Umfeld der Reformation 1525 zu Bauernunruhen in Samland und Natangen. Eine ständig kritische Finanzlage zwang den Herzog Albrecht mehr noch als den Hochmeister, Einkünfte und v. a. Güter zu verpfänden, wodurch umfangreicher Grundbesitz in die Hände ehemaliger Söldnerführer gelangte. Aus ihnen und den Amtsträgern im Herzogtum entwickelte sich der gutsherrliche preußische Adel mit Geschlechtern wie den Fink von Finckenstein, von der Groeben oder Dohna. Mit diesen mächtigen Familien entstand zugleich ein ständisches Gegengewicht gegen den herzoglichen Landesherrn, das in der Regimentsnotel von 1542 Mitbestimmungsrechte durchsetzen konnte. Generell zeichnete sich das Klima zwischen Landesherrn und Ständen durch eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit aus. Unter Albrecht erlebte das Herzogtum eine große kulturelle Blüte, für die die Gründung der Albertus-Universität (Albertina) Königsberg von 1544 steht.

Nach dem Tode Albrechts erwies sich dessen Sohn Albrecht Friedrich (1568–1618) als regierungsunfähig, so dass er unter Vormundschaft gestellt wurde. Der mitbelehnte Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (1556–1603) ist hier besonders zu nennen. Ebenfalls mitbelehnt wurde die Berliner Linie der Hohenzollern mit Kurfürst Joachim II. von Brandenburg (1535–71) und dessen Sohn Johann Georg (1571–98). Nach dem Tode Albrecht Friedrichs und dem des Kurfürsten Johann Sigismund (1608–19) wurden Brandenburg und das Herzogtum P. in der Hand des Kurfürsten Georg Wilhelm (1619–40) vereinigt, was als Abschluss der engeren, weil eigenständigen Geschichte des Herzogtums betrachtet wird.

1621 besetzten schwedische Truppen Teile der Küste. Gustav II. Adolf (1611–32) sicherte sich im Kampf um die Ostseeherrschaft wichtige Zolleinnahmen und nutzte das Land gleichzeitig als Sprungbrett für sein Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg. Dieses erste Kapitel der schwedisch-polnischen Kriege endete 1635 mit dem Waffenstillstand von Stuhmsdorf (poln. Sztumska Wieś). Im Ersten Nordischen Krieg 1655–60 erreichte Friedrich Wilhelm (1640–88), der Große Kurfürst, die Anerkennung seiner Souveränität im Herzogtum P., die im Frieden von Oliwa 1660 bestätigt wurde, was die rechtlichen Voraussetzungen für das preußische Königtum schuf.

Boockmann H. 1992: Ostpreußen und Westpreußen. Berlin (=Deutsche Geschichte im Osten Europas 1). Opgenoorth E. (Hg.) 1994: Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens, Teil II/1: Von der Teilung bis zum Schwedisch-Polnischen Krieg 1466-1655. Lüneburg (=Einzelschriften der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung 10).

(Georg Michels)


Views
bmu:kk